Parlamentskorrespondenz Nr. 492 vom 12.05.2016

Rechnungshof weitgehend zufrieden mit Medienpolitik des BMFJ

Fraktionen wollen Verbesserung bei den Kontrollmöglichkeiten des Rechnungshofs diskutieren

Wien (PK) – Der Umgang des Bundesministeriums für Familie und Jugend mit Medien, beschäftigte den Rechnungshofausschuss in seiner heutigen Sitzung, was Inseratenkampagnen und Medienförderungen betrifft. In diesem Zusammenhang kamen auch Anregungen zu Nachschärfung des Medientransparenzgesetzes zur Sprache.

Die Stärkung der Kontrollmöglichkeiten des Rechnungshofs ist allen Fraktionen ein Anliegen. Das unterstrichen die Abgeordneten in Zusammenhang mit einem Antrag der NEOS. Diese fordern eine gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Auskunftserteilung an den Rechnungshof, wie sie in einzelnen Bundesländern schon besteht.

Weitgehend positiver RH-Bericht zum Umgang des BMFJ mit Werbeaufträgen und Medienkooperationen

Der Rechnungshof im Zeitraum von März 2014 bis März 2015 die entgeltlichen Einschaltungen des BMFJ in Printmedien, seine Medienkooperationen und –förderungen auf die Konformität mit den Bestimmungen des Medientransparenzgesetzes. Im überprüften Zeitraum gab das BMFJ der KommAustria 30 Medienmeldungen in Höhe von rund 539.000 € und Förderungsmeldungen in Höhe von etwa 265.000 € bekannt, hält der Rechnungshof in seinem Prüfbericht (III-222 d.B.) fest. Die Werbemaßnahmen des BMFJ entsprachen dabei den formalen Kriterien des Medientransparenzgesetzes im Hinblick auf das Sachlichkeitsgebot, hielt Rechnungshofpräsident Josef Moser fest. Insgesamt zeige sich der Rechnungshof mit der organisatorischen Implementierung der Angelegenheiten der Medientransparenz im BMFJ zufrieden.

Während alle Quartalsmeldungen zu den Werbemaßnahmen vollständig und richtig erfolgten, gab es bei den Förderungen in drei Quartalen des überprüften Zeitraums unrichtige und unvollständige Bekanntgaben. Der RH-Präsident sah hier Kontrolldefizite, die durch organisatorische Mängel bedingt waren, und empfahl, Maßnahmen zu setzen, um künftig die Vollständigkeit und Richtigkeit der Bekanntgaben an die KommAustria in Bezug auf Förderungen zu gewährleisten.

Das BMFJ gab zu den Themen Erhöhung der Familienbeihilfe, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Extremismus zusätzlich entgeltliche Werbemaßnahmen in Höhe von zumindest 316.000 € in Auftrag, trotz der dafür bereits bestehenden hohen medialen Aufmerksamkeit, merkte Moser an. Seinem Empfehlung ist, Printmedien primär durch Presseaussendungen und Pressekonferenzen dazu anzuregen, von sich aus über Tätigkeiten des Ministeriums zu berichten. Erst wenn darüber hinaus noch ein Bedarf an weiterer Sachinformation der Öffentlichkeit besteht, sollten auch entgeltliche Schaltungen in Printmedien in Erwägung gezogen werden.

Elmar Mayer (S) sah es als positiv, dass das Ressort auf Hinweise des Rechnungshofs rasch mit Verbesserungen reagiert habe. Das Gesetz zeige also die gewünschte Wirkung. Diese Ansicht teilte auch Claudia Durchschlag (V). Sie fragte aber auch, wie die Informationsstrategie des Ministeriums in Hinblick auf Sachlichkeit zu bewerten war.

Kritischer formulierte diese Sachverhalte die Opposition. Für Sigrid Maurer (G) war eine Tendenz erkennbar, von der ÖVP-geführte Bundesländer und ÖVP-nahe Organisationen zu bevorzugen. Das sei etwa in Zusammenhang mit der Bewerbung des Familienfestes zu bemerken. Nicht alle Inserate hätten der Forderung der Objektivität und sachlichen Berechtigung entsprochen, meinte sie. Martina Schenk (F) wies auf die Umgehungsmöglichkeiten des Verbots, Fotos von Regierungsmitgliedern in Inseraten zu verwenden ("Kopfverbot"), hin, etwa wenn Interviews in geförderten Medien gegeben werden. Wie ihr Fraktionskollege Wolfgang Zanger zog sie die Berechtigung einer umfangreichen Medienkampagne zu Änderungen der Familienbeihilfe in Frage.

Familienministerin Sophie Karmasin betonte, dass der Bericht ihrem Ressort ein gutes Zeugnis ausstelle. So seien die Beträge, die unter die Bagatellgrenze fallen, keine Umgehung, sondern dadurch bedingt, dass Medienkooperationen mit sehr viele kleine Medien stattfinden, um ganz bestimmte Zielgruppen zu erreichen. Die Inserate zu Änderungen bei der Familienbeihilfe seien sehr wohl gerechtfertigt, da es sich immer wieder zeige, dass solche Veränderungen viele Nachfragen im Ministerium auslösen. Diese hätten einen hohen Personalaufwand zur Folge. Daher sei es wichtig, die Website des Ministeriums zu bewerben, oder auch die Telefonnummer der Familienberatung bekannter zu machen. Zum geplanten Familiengeldkonto sei wieder eine Informationskampagne geplant, der Umfang stehe aber noch nicht fest.

Was das von Abgeordneter Maurer kritisierte Familienfest betreffe, so habe es keine Bevorzugung bestimmter Bundesländer gegeben, sondern alle seien angefragt worden, unterstrich Karmasin. In einigen Fällen habe es aber schlicht keine Rückmeldung gegeben. Heuer werde das Fest wieder stattfinden, diesmal werden sich sieben Bundesländer beteiligen. Eine Farbbeilage zu einer Tageszeitung sei nicht geplant.

Da die Wirksamkeit des Medientransparenzgesetzes mehrmals angesprochen wurde, stellte RH-Präsident Moser fest, der Rechnungshof zeige auf, wie dieses in der Praxis vollzogen werde und sich auswirke. Die Wertung, ob die Bagatellgrenze richtig gezogen sei, müsse der Nationalrat vornehmen und eventuell Maßnahmen setzen. Dasselbe gelte auch für andere potenzielle Umgehungsmöglichkeiten. Auch sei immer wieder feststellbar, dass nicht klar sei, welche Stellen zu melden hätten. So würden Medien der Kammern der Auffassung sein, dass sie nicht vom Gesetz erfasst seien. Auch sei nicht immer allen Organisationen klar, welche Beträge zu melden seien. Hier seien Klarstellungen und Vereinfachungen der Meldemodalitäten denkbar.

Der Bericht wurde einstimmig vertagt.

NEOS: Gesetz soll zu korrekten Auskünften an den Rechnungshof verpflichten

Durch eine Änderung des Rechnungshofgesetzes wollen die NEOS geprüften Stellen auftragen, dem Kontrollorgan des Parlaments alle abverlangten Auskünfte "jederzeit vollständig und richtig" zu erteilen (1546/A). Die Rechnungshofgesetze mehrerer Bundesländer würden dies bereits vorsehen, hält Claudia Gamon (N) fest. Sie verspricht sich mehr Effizienz der Kontrolle von einem solchen Gesetz. Abgeordnete Sigrid Maurer (G) unterstützte das Anliegen grundsätzlich, auch wenn die Wirkung mehr von symbolischer als konkreter Bedeutung sei.

Seitens der SPÖ betonte Elmar Mayer, dass es im Sinne aller Fraktionen sei, ein effektives Kontrollorgan zur Verfügung zu haben. Da mehrere Vorschläge in diesem Sinne bereits auf dem Tisch lägen, sei man zwischen den Fraktionen übereingekommen, weiter zu diskutieren, was davon umgesetzt werden könne. Seinen Vertagungsantrag versah Mayer daher mit dem ausdrücklichen Verweis auf die Bereitschaft, gemeinsam ein umfassenderes Paket an Reformvorschlägen zu erarbeiten. Ausschussvorsitzende Gabriela Moser (G) zeigte sich erfreut über den Willen zur konstruktiven Arbeit im Ausschuss. FPÖ-Abgeordneter Wolfgang Zanger betonte, im Vertrauen darauf, dass damit ein ernstgemeintes Signal der Koalitionsparteien zu weiteren Diskussionen gesendet werde, werde man dem Vertagungsantrag diesmal zustimmen. Dieser wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ angenommen.

Aus Gründen der Fristwahrung nahm der Rechnungshofausschuss auch die Berichte des Rechnungshofs Reihe Bund 21016/4 (III-249 d.B.) und 2016/5 (III-254 d.B.) in Verhandlung und beschloss die Vertagung. (Fortsetzung) sox