Parlamentskorrespondenz Nr. 518 vom 18.05.2016

Neu im Gesundheitsausschuss

Kinder- und Jugendpsychiatrie, Spitalsreform, Abtreibungsstatistik, Tabakgesetz, Tierschutz

Grüne kritisieren inadäquate psychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Österreich

Wien (PK) –  Trotz deutlicher und nachhaltiger Kritik von verschiedenen Seiten werden weiterhin Kinder und Jugendliche an psychiatrischen Abteilungen für Erwachsene aufgenommen, beklagt Eva Mückstein von den Grünen (1628/A(E)). Die Volksanwaltschaft hat etwa in ihrem jüngsten Bericht festgestellt, dass diese Vorgangsweise eine Verletzung präventiver, menschenrechtlicher und fachlicher Standards darstellt und beruft sich dabei auf eine Grundsatzentscheidung des OGH. Die Gesundheitssprecherin der Grünen gibt zu bedenken, dass die Konfrontation mit psychisch schwer erkrankten Erwachsenen von Kindern und Jugendlichen als sehr belastend erlebt wird. Außerdem entsprechen die dortigen Rahmenbedingungen -  Behandlungssetting, Beziehungsangebot, Beschäftigungs- und Beschulungsmöglichkeiten, Mobiliar und Räumlichkeiten - nicht den Bedürfnissen von jungen Patientinnen. Dazu komme, dass aufgrund von Personalmangel oft der begleitete Ausgang ins Freie eingeschränkt wird. Gerade in akuten Krisenzeiten sollten Kinder und Jugendliche von FachärztInnen und nicht von allgemeinen PsychiaterInnen, die auf diesem Gebiet meist nicht spezialisiert sind, behandelt werden.

…und fordern zudem einen Ausbau des ambulanten und tagesklinischen Bereichs

Eine ähnliche Problemlage orten die Grünen im ambulanten und teilstationären Bereich, wo es nach Ansicht der Antragsteller nicht ausreichend Kapazitäten für die psychiatrische Behandlung von Kindern und Jugendlichen gibt (1640/A(E)). Eva Mückstein weist darauf hin, dass Österreich im Vergleich zu Deutschland oder der Schweiz einen extremen Mangel an Kinder- und JugendpsychiaterInnen aufweist - derzeit gibt es nur 191 FachärztInnen. Außerdem sei das Angebot in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Während es etwa in Vorarlberg, Kärnten und Niederösterreich eine gute Versorgung gibt, sehe es in den Bundesländern Burgenland, Wien, Steiermark und Salzburg eher schlecht aus. Die aktuellen Defizite beruhten nicht zuletzt darauf, dass in Österreich das medizinische Sonderfach Kinder- und Jugendpsychiatrie erst 2007 etabliert wurde. Außerdem obliege die Finanzierung von neuen Ausbildungsstellen den Ländern, die aber laut Österreichischer Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie (ÖGKJP) bei der Umsetzung säumig sind.

Die Bundesministerin für Gesundheit wird nun ersucht, einen integrierten Versorgungsplan für die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung für ganz Österreich und für jedes Bundesland einzeln erstellen zu lassen. Unter Einbeziehung der für eine Vollversorgung erforderlichen Anzahl von FachärztInnen, ambulanten und tagesklinischen Einrichtungen sowie der notwendigen Bettenanzahl müsse jährlich ein Soll-Ist-Vergleich angestellt werden, um die Fortschritte überwachen zu können. Zudem soll das Gesundheitsressort jährlich einen Monitoring-Bericht bezüglich der aktuellen und künftigen Ausbildungsstellen von FachärztInnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie ausarbeiten lassen.

Team Stronach drängt auf zentrale Steuerung der Krankenanstalten

Für die Zusammenführung der öffentlichen Spitäler zu einem österreichischen Krankenhausverbund (ÖKHV) setzt sich das Team Stronach ein (1655/A(E)). Die zahlreichen Vorteile auf medizinischer, kaufmännischer und technischer Ebene liegen auf der Hand, argumentieren die Antragsteller, sie reichen u.a. von einer transparenteren Darstellung der Kosten, einem koordinierten und bundesweit abgestimmten Personaleinsatz sowie einer besseren Allokation der Ressourcen im Sinne von regionaler bzw. lokaler Über- und Unterversorgung. Dadurch würde man gewährleisten, dass alle PatientInnen überall einen gleichen und qualitativ hochwertigen Zugang zum Gesundheitswesen sowie eine jeweils auf die Regionen und die Bedürfnisse der Bevölkerung abgestimmte, gut vergleichbare Leistungspalette vorfinden. Da die verschiedenen öffentlichen Krankenhausträger aus durchschaubaren machtpolitischen Gründen in den einzelnen Bundesländern an den alten Strukturen weitgehend festhalten wollen, sollte eine zentrale Steuerungsstelle eingerichtet werden, fordert das Team Stronach.

… und auf statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich

Da Abtreibungen in Österreich nicht meldepflichtig sind, existieren darüber keine amtlichen Zahlen, heißt es in einem weiteren Entschließungsantrag des Team Stronach (1658/A(E)). Schätzungen zufolge sollen pro Jahr zwischen 30.000 bis 80.000 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Wenn man nun die Geburtenrate (2014: 81.722) diesen Zahlen gegenüberstellt, gewinnt man im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern den Eindruck, dass sich in Österreich eine exzessive Abtreibungsrate herausgebildet hat, zeigen die AntragstellerInnen auf. Diese Entwicklung sei weder aus ethischer noch aus gesellschaftspolitischer Sicht tolerierbar, weil sich damit die österreichische Bevölkerung in den nächsten Jahrzehnten sukzessive abschaffe. Um diesen Trend entgegenzusteuern sollten zunächst einmal die Gründe und Motive erhoben werden, die zu einer Abtreibung führen. Diese Daten wären  dann die Basis für die Entwicklung geeigneter Maßnahmen, um den von einer ungewollten Schwangerschaft betroffenen werdenden Müttern und Vätern adäquat helfen zu können. Die Gesundheitsministerin sollte daher ein entsprechendes Gesetz vorzulegen, das eine umfassende anonymisierte Meldepflicht vorsieht und somit die statistische Erfassung aller in Krankenanstalten sowie in ärztlichen Ordinationen durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche ermöglicht.

FPÖ fordert Rücknahme der restriktiven Tabakgesetz-Novellen 2015 und 2016

Für eine Rücknahme der Tabakgesetz-Novellen 2015 und 2016, die massive Einschränkungen sowohl für die heimischen RaucherInnen, als auch die GastronomInnen, die TrafikantInnen und die E-ZigarettenhändlerInnen gebracht haben, macht sich FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm stark (1666/A(E)). Die restriktiven Bestimmungen gefährden nicht nur zahlreiche Arbeitsplätze, sondern bringen auch im Hinblick auf den Gesundheits- und Jugendschutz nur wenig, urteilen die Freiheitlichen, die generell für eine individuelle Wahlfreiheit plädieren und die immer mehr um sich greifende Verbotskultur ablehnen. Ein gleichlautender Antrag (1665/A(E)) wurde dem Konsumentenschutzausschuss zugewiesen.

Grüne: Jährlich werden 10 Millionen männliche Küken getötet

Die Grünen machen in einem Entschließungsantrag darauf aufmerksam, dass in Österreich laut Schätzungen der Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" jährlich fast 10 Millionen männliche Küken getötet werden (1623/A(E)). Hauptgrund dafür sei wirtschaftliches Interesse, weil bei männlichen Küken aus so genannten Legerassen mit einer längeren Mastdauer, weniger Leistung und höherem Futteraufwand gerechnet werden müsse. Laut Paragraph 6 des Tierschutzgesetzes ist es zwar verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten, heißt es im Antrag, es fehlt aber die Klarstellung, dass wirtschaftliche Vorteile nicht darunter fallen sollten. G-Mandatarin Christiane Brunner wünscht sich daher eine entsprechende Gesetzesänderung und schlägt als eine mögliche Lösung die Rückkehr zum so genannten "Zweinutzungshuhn" vor – weibliche Tiere werden als Legehennen aufgezogen und männliche Küken für eine spätere Fleischnutzung gemästet. (Schluss) sue