Parlamentskorrespondenz Nr. 606 vom 02.06.2016

Kein Einspruch im Bundesrat gegen Umsetzung der Abschlussprüfungs-Richtlinie

SPÖ, ÖVP und FPÖ begrüßen Kompromisslösung, Grüne vermissen Konsequenzen aus dem Hypo-Skandal

Wien (PK) – Das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz passierte nun auch die Länderkammer ohne Einspruch. In der heutigen Sitzung des Bundesrats begrüßten die Regierungsparteien ebenso wie die FPÖ die entsprechende Umsetzung einer EU-Richtlinie als vernünftigen Kompromiss, während die Grünen vor allem die Fristen für die externe Rotation – den verpflichtenden Wechsel der beauftragten Wirtschaftsprüferkanzlei – als nach wie vor zu lang kritisierten und feststellten, man habe aus dem Hypo-Desaster nichts gelernt.

Ewa Dziedzic (G/W) bezeichnete die Umsetzung als bloße Alibi-Aktion und wandte ein, eine Laufzeit von Prüfungsmandaten von zehn Jahren würde die Unabhängigkeit der Prüfgesellschaften gefährden. Gerade aufgrund der Erfahrungen aus dem Hypo-Debakel hätte man die diesbezügliche Frist auf fünf Jahre beschränken sollen.

Edgar Mayer (V/V), Susanne Kurz (S/W) und Hans-Jörg Jenewein (F/W) erwarteten sich hingegen von der vorliegenden Umsetzung eine Steigerung der Qualität der Abschlussprüfungen und eine Stärkung der Unabhängigkeit der Prüfer. Dieser positiven Einschätzung schloss sich auch Justizminister Wolfgang Brandstetter an, der den Kompromiss als schönes Beispiel für Konsensfindung auf parlamentarischer Ebene begrüßte. Die Novelle sei jedenfalls eine der besten Richtlinien-Umsetzungen, die er je erlebt habe. Alle, die sich bei Abschlussprüfungen auskennen, würden darin wesentliche Verbesserungen sehen. (Schluss) hof


Format