Parlamentskorrespondenz Nr. 617 vom 03.06.2016

Neu im Innenausschuss

"Präventions-Novelle 2016" soll Sicherheit in Österreich weiter erhöhen

Wien (PK) - Ein zweites von der Regierung dem Nationalrat vorgelegtes und zur Vorberatung im Innenausschuss vorgesehenes Gesetzespaket zielt darauf ab, die Sicherheit in Österreich weiter zu erhöhen. Mit der so genannten "Präventions-Novelle 2016" (1151 d.B.) werden das Sicherheitspolizeigesetz, das EU-Polizeikooperationsgesetz und das Waffengebrauchsgesetz geändert.

Kernpunkt der Novelle ist eine Ausweitung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur Verhinderung von terroristisch, ideologisch und religiös motivierten Straftaten. So soll es dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung bzw. dessen Landesstellen künftig möglich sein, einschlägig auffällig gewordene Personen zu einer "Gefährderansprache" zu laden sowie diese zu bestimmten Zeitpunkten zu einer Meldung bei der Behörde zu verpflichten.

Ziel der Gefährderansprache ist es, zur Deradikalisierung der Betroffenen beizutragen, indem man ihnen etwa die Rechtsfolgen von Handlungen klarmacht und sie auf bestehende Unterstützungsangebote und Anlaufstellen wie Deradikalisierungsprogramme hinweist. Die Meldepflicht soll ergänzend dafür sorgen, dass man mit den Personen in regelmäßigem Kontakt bleibt und Ortsveränderungen zeitnah erkennt. Außerdem kann diese dazu eingesetzt werden, die Betroffenen von bestimmten Veranstaltungen fernzuhalten. Ähnliche Instrumente gibt es bereits zur Verhinderung von Gewalt und Rassismus bei Sportgroßveranstaltungen durch amtsbekannte Hooligans. Personen, die sich nicht bei der Behörde melden, droht eine Verwaltungsstrafe.

Gesetzliche Nachschärfungen zur Verhinderung familiärer Gewalt

Darüber hinaus wird die Novelle für die Nachschärfung einiger Bestimmungen im Sicherheitspolizeigesetz zur Verhinderung von familiärer Gewalt genutzt. So ist es künftig etwa möglich, ein gesondertes Betretungsverbot für Kindergärten und Schulen zu verhängen, unabhängig davon ob ein Betretungsverbot für die Wohnung besteht. Dies könnte etwa dann sinnvoll sein, wenn der Gefährder nicht weiß, wo die Kinder wohnhaft sind. Außerdem wird eine gesetzliche Grundlage für die "präventive Rechtsaufklärung" geschaffen. Diese wird seit 2011 durch besonders geschulte BeamtInnen durchgeführt, um mit dem Gefährder seine persönliche Situation zu besprechen und ihm die Konsequenzen seines Verhaltens vor Augen zu führen. Künftig sollen die Betroffenen auch zwangsweise geladen werden können.

Ebenso kann ein verhängtes Betretungsverbot für bestehende Schutzzonen, etwa zur Verhinderung von Drogenhandel rund um Schulen, sowie für den Sicherheitsbereich bei Sportgroßveranstaltungen in Hinkunft notfalls auch durch Ausübung von Zwangsgewalt durchgesetzt werden. Weitere Befugniserweiterungen der Exekutive betreffen die Speicherung von Daten mutmaßlich gefährlicher Personen und deren Ausschreibung zur verdeckten Kontrolle, die Konfiszierung von Identitätsdokumenten, die im Ausland zur Verhinderung der Ausreise von "foreign fighters" für ungültig erklärt wurden, und deren Übergabe an die zuständige Vertretungsbehörde sowie die Genehmigung zur Weiterleitung von Fahndungsdaten an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl bzw. an ausländische Asylbehörden. Auch ist es künftig erlaubt, aus Anlass der Anmeldung eins Fahrzeugs zu überprüfen, ob dieses zur Fahndung ausgeschrieben ist.

Bezirksleitzentralen sollen abgeschafft werden

Zur Straffung der Organisation sieht der Gesetzentwurf darüber hinaus eine Bündelung der Einsatzzentralen der Polizei vor. Künftig soll es nur noch auf Ebene der Landespolizeidirektionen Einsatzzentralen geben, wozu ausdrücklich auch die Einsatzzentrale am Flughafen Wien-Schwechat zählt. Den Bezirks- und Stadtleitstellen droht hingegen das Aus. Die Einsatzzentralen haben rund um die Uhr für Notrufe erreichbar zu sein, auch für automatische Alarme wie eCall, und sollen die Kräfte vor Ort bei der Koordination von Einsätzen unterstützen. Begleitend zu dieser Maßnahme wird auch die Möglichkeit von Sicherheitsorganen ausgeweitet, sprengelübergreifend einzuschreiten. Damit will man sicherstellen, dass ExekutivbeamtInnen möglichst rasch am Einsatzort sind, auch wenn sie einer anderen Behörde zugeordnet sind.

Unterstützt werden soll die Einsatzkoordination durch ein neues Informationsverbundsystem. In dieser Datenbank sollen unter anderem die wesentlichen Notrufdaten, etwa über die gefährdete Person, den Anrufer sowie den Zeitpunkt und den Ort des Einsatzes, gespeichert werden. Auch Gebäude- und Kfz-Daten sowie Erreichbarkeitsdaten sonstiger zu verständigender Stellen wie Sprengelärzte, und ähnliche Informationen dürfen aufgenommen werden. Die Daten sind nach drei bzw. längstens nach 18 Monaten zu löschen und dürfen auch an andere Stellen wie Rettung, Feuerwehr und Abschleppdienste weitergegeben werden, soweit dies zu Abwehr einer Gefahr oder zur Hilfeleistung erforderlich ist.

Zu mehr Sicherheit beitragen soll auch die Schaffung eines Waffenmitnahmeverbots sowie die Durchführung von Sicherheitskontrollen in Gebäuden, die vom Innenministerium oder diesem nachgeordneten Dienststellen genutzt werden. Dazu gehört etwa auch das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl.

Verwaltungsvereinfachung für Fundämter

Neuerungen bringt das Gesetzespaket schließlich auch für ehrliche FinderInnen. Sie müssen künftig nicht mehr mit einem eingeschriebenen Brief vom Fundamt verständigt werden, wenn der abgegebene Wertgegenstand nicht abgeholt wird und damit in ihr Eigentum fällt. Stattdessen soll die Verständigung via SMS, E-Mail oder einfachem postalischen Schreiben erfolgen. Außerdem wird der Wert des Fundes, ab dem eine Verständigung erforderlich ist, von 20 € auf 100 € angehoben und die Frist für die weitere Aufbewahrung des Gegenstandes durch das Fundamt nach Verständigung des Finders von sechs Monaten auf zwei Monate herabgesetzt. Mit dieser Verwaltungsvereinfachung kommt man einer Anregung des Städtebunds nach. (Schluss) gs