Parlamentskorrespondenz Nr. 640 vom 09.06.2016

Neu im Budgetausschuss

Bericht zur wirkungsorientierten Folgenabschätzung 2016

Wien (PK) – Der aktuelle Bericht über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2016 (www.wirkungsmonitoring.gv.at) informiert über die Evaluierung von 48 Vorhaben im Jahr 2015. Zu den Projekten zählen 22 rechtsetzende Vorhaben, darunter fünf Bundesgesetze. Die anvisierten Wirkungen wurden in 85% der Fälle mindestens teilweise erreicht. Bei 28 von 48 umgesetzten Vorhaben registriert der Bericht den Eintritt der erwarteten Wirkungen "zur Gänze". Drei der evaluierten Vorhaben übertrafen die angestrebten Ziele. Bei zehn Vorhaben stellten die PrüferInnen Wirkungen fest, die den Zielen überwiegend entsprachen. Sieben Vorhaben erreichten die geplanten Wirkungen nur "teilweise" oder "nicht". Unabhängig vom Zielerreichungsgrad nahmen die Ressorts in 14 der 48 Fälle (29 %) die Evaluierung zum Anlass für Verbesserungen. Dazu gehören etwa die Formulierung klarerer Wirkungsziele oder etwa Überlegungen zur Verrechnung von Abfragekosten bei der Nutzung des Gewerbeinformationssystems Austria (GISA).

Finanzielle und andere Wirkungsdimensionen

Die finanziellen Auswirkungen von 40 der 48 evaluierten Vorhaben wurden für die Finanzjahre 2013 bis 2015 mit 708 Mio. € beziffert. 60% dieses Betrags entfielen auf fünf Vorhaben. Einen Aufwand von mehr als 50 Mio. € verzeichneten folgende Projekte : Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung 2014; Bewilligung des Arbeitsprogramms 2014 des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung; Basis-Förderprogramme im Verkehrsressort; Förderung von Fachhochschul-Studiengängen und die Vereinbarung zum verpflichtenden Gratiskindergarten mit den Ländern. Bei vielen Vorhaben stellten die Autoren des Berichts im Jahr 2015 Effekte über die finanziellen Auswirkungen hinaus fest, am häufigsten betrafen die Auswirkungen Unternehmen, die Gesamtwirtschaft oder die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern.

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Wesentliche Inhalte des gesetzlichen Wirkungsziels "Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern" sind der Abbau von Benachteiligungen (Diskriminierungen) im Berufs- und Privatleben, der gleichberechtigte Zugang für Frauen und Männer zu öffentlichen Leistungen, Gesundheitsversorgung und sozialer Sicherung, gleiche Teilhabe (Partizipation) an Entscheidungsprozessen, gleichberechtigte Mitbestimmung, ökonomische Unabhängigkeit und eine selbstbestimmte Lebensgestaltung. Konkret untersucht werden folgende Subdimensionen: Direkte Leistungen an natürliche oder juristische Personen oder Unternehmen; allgemeine und berufliche Bildung; Erwerbstätigkeit und/oder Einkommen von Frauen und Männern; Leistung und Verteilung unbezahlter Arbeit; öffentliche Einnahmen; Teilhabe an Entscheidungsprozessen oder Zusammensetzung von Entscheidungsgremien sowie körperliche und seelische Gesundheit.

Wesentliche Auswirkungen auf die "tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern" werden Vorhaben zugesprochen, wenn natürliche Personen Leistungen erhalten, die den Wert von 400.000 € überschreiten und in der Zielgruppe auf ein Geschlecht ein Anteil von weniger als 30% entfällt. In diesem Sinne wurden 2015 folgende Vorhaben evaluiert: ein Kontingenzvertrag beim Arbeitsmarktservice (AMS) Wien, die Beschaffung von Impfstoffen für öffentliche Kinderimpfungen, die Förderung der beruflichen Chancen von Frauen in der Arbeitswelt durch Beratung sowie Aus- und Weiterbildung, die Förderung von Fachhochschul-Studiengängen und die Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassungen 2014.

Die Wirkungscontrollingstelle im Bundeskanzleramt sichert die Qualität der Evaluierung nach den Kriterien Vollständigkeit, Aussagekraft, Konsistenz, Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit, nimmt schriftlich zu den Evaluierungsergebnissen Stellung und gibt den haushaltsleitenden Organen Gelegenheit zur Überarbeitung und zu  Qualitätsverbesserungen. Dieses mittlerweile etablierte Modell der Qualitätssicherung trägt wesentlich dazu bei, die Aussagekraft und Steuerungsrelevanz der Evaluierungsergebnisse zu steigern, heißt es im Bericht des Bundeskanzleramts (106/BA). (Schluss) fru