Neu im Gesundheitsausschuss
Anpassungen im Tierärzte- und im MTD-Gesetz
EU-Vorgaben bedingen Änderung des Tierärztegesetzes
Wien (PK) - Um ein Vertragsverletzungsverfahren mit der EU abzuwenden, haben die Regierungsparteien einen Antrag auf Änderung des Tierärztegesetzes eingebracht (1710/A ). Stein des Anstoßes sind die in der Honorarordnung der Tierärztekammer vorgesehen Mindesttarife, die nach Auffassung der Europäischen Kommission eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstellen. Da auch die KammervertreterInnen bereits ihr Einverständnis zur Festlegung von nicht rechtsverbindlichen Richtsätzen und Empfehlungen in Bezug auf die Rechnungslegung bekundet haben, soll das Tierärztegesetz entsprechend novelliert werden, heißt es im Antrag.
S-V-Antrag: Korrektur des MTD-Gesetzes
In einem weiteren Antrag der Regierungsparteien wird darauf hingewiesen, dass durch das Gesundheitsberuferegister-Gesetz für die Berufsangehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD) eine Registrierung geschaffen werden sollte. Da dieses Gesetz jedoch noch nicht kundgemacht wurde, müssen entsprechende berufsrechtliche Regelungen im MTD-Gesetz, die zwar mit 1. Juni 2016 in Kraft getreten, aber nicht vollziehbar sind, rückgängig gemacht werden (1706/A ). (Schluss) sue