Parlamentskorrespondenz Nr. 649 vom 09.06.2016

Neu im Bautenausschuss

Anträge der NEOS zum Mietrecht

Wien (PK) – Änderungen im Mietrecht sind Gegenstand von Anträgen der NEOS, wobei Bautensprecher Gerald Loacker u.a. auch Verbesserungen für Vermieter im Visier hat. Konkret schlägt er die automatische Verlängerung von befristeten Mietverträgen um jeweils drei Jahre, die freie Kündbarkeit von Mietverträgen auch durcdh den Vermieter sowie die Senkung der Mindestdauer von befristeten Miertverträgen auf sechs Monate vor.

NEOS fordern automatische Verlängerung von befristeten Mietverträgen um jeweils drei Jahre…

In einem Initiativantrag (1696/A) auf Änderung des Mietrechtsgesetzes treten die NEOS für eine stillschweigende Verlängerung von befristeten Mietverträgen um jeweils drei Jahre ein. Dies würde bei befristeten Mietverhältnissen dem Parteiwillen entsprechen, argumentiert Gerald Loacker. Auch würden sich die MieterInnen nun Vertragserrichtungskosten und Mietvertragsgebühren ersparen, zumal ja kein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss. Schließlich schaffe eine automatische Verlängerung Klarheit und Rechtssicherheit und leiste damit einen Beitrag dazu, Wohnraum überhaupt auf dem Wege der Vermietung auf den Markt zu bringen. VermieterInnen, die sich vor den Tücken des Mietrechts fürchten, würden derzeit allzu oft die Entscheidung treffen, im Zweifel besser nicht zu vermieten, gibt Loacker zu bedenken.

…freie Kündbarkeit von unbefristeten Mietverträgen durch den Vermieter…

Nach den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes kann derzeit nur der Mieter ein unbefristetes Mietverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Dass dieses Recht nicht auch dem Vermieter zusteht, ist für NEOS-Mandatar Gerald Loacker nicht nachvollziehbar. Dadurch werde die Ausübung des Eigentumsrechts massiv und in nicht angemessenem Ausmaß eingeschränkt, kritisiert der Bautensprecher der NEOS und fordert in einem Entschließungsantrag (1703/A(E)) die Einführung der freien Kündbarkeit von unbefristeten Mietverträgen auch durch den Vermieter. Da der Mieter aber üblicherweise von einer Kündigung härter getroffen wird, wäre als Ausgleich eine Kündigungsfrist von mindestens 12 Monaten vorzusehen, um einen geregelten Umzug zu gewährleisten, schlägt Loacker überdies vor.

…und Senkung der Mindestdauer von befristeten Mietverträgen auf sechs Monate

Das Mietrecht sollte eigentlich einen Ausgleich zwischen den Interessen der Vertragsparteien darstellen, benachteilige in der Praxis aber den Vermieter. Von diesem kritischen Befund geht Gerald Loacker (N) in einem Entschließungsantrag (1704/A(E)) aus, der die Forderung nach Senkung der Mindestdauer von befristeten Mietverträgen von derzeit drei Jahren auf sechs Monate enthält. Gerade die vorgeschriebene Mindestdauer sei einer von vielen massiven staatlichen Eingriffen in den Mietmarkt. Der NEOS-Bautensprecher zeigt sich vor allem irritiert über den Umstand, dass der Mieter ein frühzeitiges Kündigungsrecht ab einem Jahr hat, dem Vermieter dieses Recht aber nicht zusteht. Dies nehme dem Vermieter die Möglichkeit, seine Wohnung für die Dauer eines kürzeren beruflichen Auslandsaufenthalts zu vermieten. Auch sei eine zeitweise Vermietung bis zur Eigennutzung durch Familienmitglieder derzeit nicht zulässig. All dies bringe es mit sich, dass sich potenzielle Vermieter konsequenterweise dafür entscheiden, ihre Wohnungen nicht zu vermieten, wodurch dem Markt dringend benötigter Wohnraum entzogen wird, warnt Loacker. (Schluss) hof