Parlamentskorrespondenz Nr. 655 vom 10.06.2016

Angelobung des Bundespräsidenten wird trotz Wahlanfechtung vorbereitet

Bures: Möglichkeit von Wahlanfechtungen ist wichtiges demokratisches Instrument

Wien (PK) – Die am 8. Juli geplante Sitzung der Bundesversammlung zur Angelobung des designierten Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen wird trotz vorliegender Wahlanfechtungen vorbereitet. Allerdings wird die Sitzung nur dann stattfinden, wenn bis dahin ein endgültiges Wahlergebnis vorliegt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Das gab Nationalratspräsidentin Doris Bures heute bei einem Pressegespräch bekannt. Sollte der Verfassungsgerichtshof die Wahl bzw. Teile der Wahl aufheben bzw. keine rechtzeitige Entscheidung treffen, würde ab dem 8. Juli interimistisch das Präsidium des Nationalrats die Funktion des Bundespräsidenten übernehmen. "Wir werden aber nicht Bundespräsident", stellte Bures für sich und ihre beiden Amtskollegen klar, vielmehr übe man lediglich dessen Funktion aus.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) habe signalisiert, zeitgerecht eine Entscheidung treffen zu wollen. Grundsätzlich beträgt die Frist für den VfGH bei einer Anfechtung der Bundespräsidentenwahl vier Wochen, das wäre der 6. Juli. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass das Verfahren länger dauert, wenn komplexe Fragen zu klären sind. Insgesamt liegen laut Bures acht Wahlanfechtungen vor, eine davon mit rund 150 Seiten. Bestätigt der VfGH das amtliche Wahlergebnis, kann es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Das Parlament treffe für alle Eventualitäten Vorkehrungen – "wir bereiten alles vor", so Bures.

Bures bekräftigte, dass Wahlanfechtungen "ein wichtiges demokratisches Mittel und legitim sind". Nun müsse der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Allerdings ist sie einigermaßen überrascht, dass eine relativ einfache Wahl, wie es die Stichwahl des Bundespräsidenten ist, für derartig viele Diskussionen sorgt. Sie führt das auf das knappe Wahlergebnis zurück. Grundsätzlich sollte der Umstand, dass die Parteien in den Wahlbehörden sind, verhindern, dass es zu Unregelmäßigkeiten kommt. Als Reaktion auf die Debatte hofft Bures auf die rasche Einrichtung eines Zentralen Wählerregisters. An der Briefwahl will sie nicht rütteln, die Nationalratspräsidentin ist überzeugt, dass sich diese positiv auf die Wahlbeteiligung auswirkt.

Einberufen werden muss die Bundesversammlung zur Angelobung des neuen Bundespräsidenten von Bundespräsident Heinz Fischer, und zwar auf Vorschlag der Bundesregierung. Dies soll – unter dem Vorbehalt des Vorliegens der Kundmachung des endgültigen Wahlergebnisses – auch so geschehen. Nationalratspräsidentin Bures will sich noch heute mit einem entsprechenden Ersuchen an die Bundesregierung wenden. Auf den Einladungen zur Sitzung wird aber deutlich vermerkt, dass diese nur dann stattfindet, wenn ein endgültiges Wahlergebnis vorliegt. In jedem Fall wird am 8. Juli aber der scheidende Bundespräsident Heinz Fischer im historischen Sitzungssaal des Parlaments feierlich verabschiedet, da seine Amtszeit endet.

Hebt der Verfassungsgerichtshof die Wahl oder Teile der Wahl auf, wird es laut Bures rund 80 bis 100 Tage zur Neuwahl dauern. Bis zur Angelobung des neuen Bundespräsidenten übt das Präsidium des Nationalrats die Funktion des Bundespräsidenten als Kollegialorgan aus, wobei Nationalratspräsidentin Bures als Sprecherin fungieren und Schriftstücke unterschreiben würde. Sie müsste sich jedoch mit ihren Kollegen Karlheinz Kopf und Norbert Hofer abstimmen. Das Kollegium bleibt aber auch beschlussfähig, wenn ein oder zwei Mitglieder verhindert sind. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet die Mehrheit, bei Stimmengleichstand gibt die Stimme des ranghöheren Präsidenten den Ausschlag.

Eine derartige Interimslösung hat es in der Geschichte erst zweimal gegegeben, und zwar nach dem Tod von Franz Jonas für drei Monate und nach dem Tod von Thomas Klestil für zwei Tage. Zuvor hatte laut der damals geltenden Verfassung der Bundeskanzler die Funktion des Bundespräsidenten übernommen, wenn dieser dauerhaft verhindert war. (Schluss) gs