Parlamentskorrespondenz Nr. 672 vom 15.06.2016

Grenzkataster-Verfahren werden einfacher und billiger

Nationalrat beschließt Novelle zum Vermessungsgesetz einstimmig

Wien (PK) – Ab November 2016 werden Verfahren zur Grenzziehung zwischen Grundstücken rascher, bürgernäher und kostengünstiger abgewickelt. Um bei Einwendungen gegen den Grenzverlauf eines Planverfassers rascher Rechtssicherheit herzustellen, wird das Vermessungsamt künftig nicht ein neues, kostspieliges und langwieriges Verfahren starten wie bisher, sondern die Vermessungsergebnisse des Planverfassers übernehmen und das Verfahren direkt fortsetzen. So können Grenzstreitigkeiten rascher und kostengünstiger beigelegt werden. Die von Regierung und Wirtschaftsausschuss empfohlene Novelle zum Vermessungsgesetz (1115 d.B.) erleichtert überdies Kauf und Verkauf von Grundstücken, indem sie zulässt, Teile von Liegenschaften ohne Neuvermessung aus dem Grenzkataster abzuschreiben. Im Agrarverfahren wird die Übernahme von Grundstücken in den Kataster auch für Teile einer Gemeinde ermöglicht und die Frist für Grenzwiederherstellungen von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt.

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner warb mit den Argumenten Bürokratieabbau und Kosteneinsparungen für BürgerInnen und Unternehmen für die Novelle und kündigte jenen Abgeordneten, die wie Kathrin Nachbaur (T) und Ruperta Lichtenecker (G) auf mehr Tempo bei der Entbürokratisierung drängten, Vorschläge zur Gewerbeordnung und in anderen Gesetzen an.

RednerInnen aller Fraktionen begrüßten die Novelle. Josef Lettenbichler (V) gab seiner Freude über Erleichterungen bei der Modernisierung der Grenzkataster in alpinen Regionen Ausdruck, Christoph Matznetter (S) lobte die Qualität der öffentlichen Verwaltung beim Grundbuch und beim Grenzkataster als Vorteil für den Wirtschaftsstandort und Thomas Schellenbacher (F) erläuterte die rechtlichen Details der Novelle. Der Beschluss des Nationalrats erfolgte einstimmig. (Fortsetzung Nationalrat) fru