Parlamentskorrespondenz Nr. 682 vom 16.06.2016

Margit Kraker wird erste Frau an Spitze des Rechnungshofs

Eine Mehrheit von 95 Abgeordneten stimmten für die Direktorin des steirischen Landesrechnungshofs

Wien (PK) - Mit Margit Kraker wird in den nächsten 12 Jahren erstmals eine Frau an der Spitze des Rechnungshofs stehen. Die derzeitige Direktorin des steirischen Landesrechnungshofs wird Noch-Präsident Josef Moser in seinem Amt ab 1. Juli 2016 nachfolgen. Die Kür Krakers erfolgte in der heutigen Sitzung des Nationalrats in geheimer Wahl nach einem entsprechenden Wahlvorschlag des Hauptausschusses, wobei 95 Abgeordnete für Kraker stimmten. Insgesamt wurden 177 Stimmen abgegeben, 175 davon waren gültig. Die erforderliche unbedingte Mehrheit lag bei 88 Stimmen.

Die Opposition kritisierte die Kür Krakers heftig. Ihrer Meinung nach war sie nicht die bestqualifizierte Kandidatin. Das Hearing sei eine Farce gewesen, SPÖ und ÖVP hätten in alter Manier Packelei betrieben und damit der Demokratie und dem Parlamentarismus einen großen Schaden zugefügt, so der Vorwurf. Auch für die SPÖ ist Kraker nicht die erste Wahl, da aber Budgetexperte Gerhard Steger nicht durchzubringen war, habe man sich für Kraker entschieden, die ebenfalls hoch qualifiziert sei. Seitens der ÖVP war man der Auffassung, dass es auch an der Rechnungshofspitze Zeit für eine Frau sei, und Margit Kraker bestens geeignet ist. Sie habe bereits in ihrer jetzigen Funktion bewiesen, dass sie unabhängig agiert. SPÖ und ÖVP ersuchten die anderen Fraktionen, Kraker einen Vertrauensvorschuss zu geben. Diese erwarteten sich von der neuen Rechnungshofpräsidenten, dass sie sich emanzipiert, unabhängig agiert und sich an ihren Vorgängern orientiert.

Geschäftsordnung sieht geheime Wahl vor – Querelen um Wahlvorgang

Der Empfehlung des Hauptausschusses – die gemäß Geschäftsordnung nur auf einen Namen lauten darf - war ein öffentliches Hearing vorausgegangen. Im Ausschuss hatten dann die Mitglieder der beiden Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP für die Mehrheit gesorgt (siehe Meldung der Parlamentskorrespondenz Nr. 645/2016).

Die geheime Wahl im Plenum impliziert, dass dadurch keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten der einzelnen Abgeordneten gezogen werden dürfen. Aus diesem Grund ließ im Jahr 1992 der damalige Nationalratspräsident Heinz Fischer nach Beratung in der Präsidialkonferenz die Wahl wiederholen, da 32 der Stimmzettel mit "F" markiert waren. Die Wahl Krakers erfolgte in Wahlzellen mittels Stimmzettel, auf denen lediglich ein "ja" oder ein "nein" anzukreuzen war, da im Plenum immer nur eine bestimmte Person zur Wahl steht. Stimmzettel, die auf andere Personen lauten, sind daher ungültig. Hätte es keine unbedingte Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gegeben, dann hätte der Hauptausschuss einen neuen Wahlvorschlag vorlegen müssen.

Nach Beendigung des Wahlvorgangs gab es eine Geschäftsordnungsdebatte, nachdem Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) bemängelt hatte, die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill und Karl Öllinger (beide G) hätten ihre Stimme abgegeben, bevor sie aufgerufen wurden, und das entspreche nicht der Geschäftsordnung. Er wurde darin von Team-Stronach-Klubobmann Robert Lugar unterstützt. Der vorsitzführende Zweite Präsident des Nationalrats Karlheinz Kopf, zitierte daraufhin eine Entscheidung der Präsidialkonferenz vom 13. November 1995, wonach die Bestimmung vor allem organisatorische Zwecke erfülle, damit nicht jeder zu gleicher Zeit zur Wahlzelle geht. Nicht akzeptiert werden könne eine Stimme, die nach Beendigung des Wahlvorgangs abgegeben wurde.

Außer der FPÖ schlossen sich schließlich alle Fraktionen – nach einer Stehpräsidiale - der Interpretation des Präsidenten an, dass sich der Aufruf und die Berechtigung zur Wahl auf den gesamten Wahlvorgang bezieht. Auch in der Vergangenheit sei es zulässig gewesen, dass nicht jeder exakt beim Aufruf seines bzw. ihres Namens seine Stimme abgibt, sondern auch etwas später, nicht jedoch nach Abschluss des Abstimmungsvorgangs.

Kopf räumte jedoch ein, dass die Bestimmung der Geschäftsordnung nicht nur ein Ordnungsprinzip darstelle, sondern auch eine Kontrolle, damit niemand zwei Mal seine Stimme abgibt. Diese Frage werde in der nächsten Präsidiale diskutiert, betonte er.

Margit Kraker

Die gebürtige Steirerin Margit Kraker, Jahrgang 1960, ist seit Juli 2013 Leiterin des steirischen Landesrechnungshofs und seit 2014 stellvertretendes Mitglied des Präsidiums der Europäischen Organisation der regionalen externen Finanzkontrolle (EURORAI). Nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften und der Gerichtspraxis am Oberlandesgericht Graz startete Kraker ihre Karriere als Assistentin am Institut für Öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre der Universität Graz, war Klubsekretärin im ÖVP-Klub des Parlaments, Leiterin des ÖVP-Landtagsklubsekretariats und dann Leiterin des Regierungsbüros von Landeshauptmann-Stellvertreter Hermann Schützenhöfer. Schließlich avancierte sie zur Stellvertreterin des Landesamtsdirektors, bevor sie zur Landesrechnungshofdirektorin gewählt wurde. (Fortsetzung Nationalrat/ Wahl der Rechnungshofpräsidentin) jan