Parlamentskorrespondenz Nr. 687 vom 17.06.2016

Neu im Verfassungsausschuss

Rechte des Bundespräsidenten, Hearing für VerfassungsrichterInnen, Volkswahl des Rechnungshofpräsidenten, Mediengesetz

NEOS fordern verpflichtendes Hearing für VfGH-RichterInnen

Wien (PK) – Die NEOS sprechen sich dafür aus, vor der Bestellung eines neuen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) künftig ein verpflichtendes Hearing durchzuführen, und haben eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung beantragt (1737/A). Derzeit führen der Nationalrat und der Bundesrat ein Hearing nur auf freiwilliger Basis durch, für die von der Bundesregierung bestellten Mitglieder und Ersatzmitglieder des VfGH, darunter auch der Präsident und der Vizepräsident, würden überhaupt keine Regeln gelten, moniert Abgeordneter Nikolaus Scherak. Eine Änderung der Bundesverfassung würde seiner Meinung nach Klarheit und Verbindlichkeit bringen.

Unterausschuss soll sich mit Rechten des Bundespräsidenten befassen

Im Rahmen der Bundespräsidentenwahl 2016 kam es auch zu Diskussionen darüber, inwieweit die im Jahr 1929 verankerten Kompetenzen des Bundespräsidenten heute noch zeitgemäß sind bzw. welche Änderungen sinnvoll wären. Um in aller Ruhe gemeinsam mit ExpertInnen über dieses Thema zu beraten, planen SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS die Einsetzung eines Unterausschusses des Verfassungsausschusses. Dazu wollen sie auch den Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts sowie weitere ExpertInnen der Regierung beiziehen und ersuchen um entsprechende Unterstützung durch Kanzleramtsminister Thomas Drozda (1758/A(E)).

Themen im Unterausschuss sollen unter anderem das Verhältnis zwischen Bundespräsident, Bundesregierung und Nationalrat, das System der Gewaltentrennung und die Rolle des Bundespräsidenten im Gesetzgebungsverfahren sein. Ebenso soll es um die Frage von "Checks and Balances" gehen.

Team Stronach will Rechnungshofpräsidenten durch Volk wählen lassen

Das Team Stronach spricht sich dafür aus, den Wahlmodus für den Rechnungshofpräsidenten zu ändern. Künftig soll nicht mehr der Nationalrat, sondern – analog zur Wahl des Bundespräsidenten – das Volk die Rechnungshofspitze wählen (1759/A(E)). Damit will Klubobmann Robert Lugar künftig "Postenschacher" verhindern und den Rechnungshof stärken. Es brauche in Österreich eine parteipolitisch unabhängige Institution als Kontrollorgan, argumentiert er. Da der Rechnungshofpräsident ein Vertreter der BürgerInnen und SteuerzahlerInnen sei, müsse er direkt vom Volk gewählt werden. Überlegt werden soll laut Lugar auch, den Rechnungshof mit Exekutivbefugnissen auszustatten und ihm damit etwa unangekündigte Hausdurchsuchungen zu ermöglichen.

Grüne wollen Sonderverjährungsvorschriften im Mediengesetz abschaffen

Die Grünen haben eine Änderung des Mediengesetzes beantragt. Abgeordnetem Albert Steinhauser geht es darum, die Sonderverjährungsvorschriften im Mediengesetz abzuschaffen (1766/A). Er erachtet es als problematisch, dass beispielsweise Aufrufe zu Hass und Gewalt in Form von Postings in sozialen Medien bereits nach einem Jahr verjähren, weil es sich um ein Medieninhaltsdelikt handelt, während gleichlautende Aufrufe im Rahmen einer Rede oder einer Versammlung gemäß dem Verhetzungsparagraphen des Strafgesetzbuchs drei Jahre lang geahndet werden können. Damit würden Täter, die sich des Internets zur Begehung von Straftaten bedienen, bessergestellt, und das, obwohl Aufrufe in Medien in der Regel eine vielfach größere Reichweite haben, kritisiert er. (Schluss) gs