Parlamentskorrespondenz Nr. 689 vom 17.06.2016

Neu im Justizausschuss

Anträge zu den Themen Kontenregister, Gerichtsgutachter, Gerichtsgebühren, elektronischer Rechtsverkehr und Heimaufenthaltsgesetz

Wien (PK) – Durch eine Initiative der Regierungsparteien soll das Inkrafttreten der staatsanwaltschaftlichen Einblicksmöglichkeit in das Kontenregister um zwei Monate hinausgeschoben werden. Die Grünen wiederum wollen die Position von Unfallopfern durch strengere Bestimmungen für Sachverständige verbessern. Eine weitere Initiative der Grünen hat die Ausweitung des Geltungsbereichs des Heimaufenthaltsgesetzes auf Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zum Inhalt. Die NEOS wiederum üben in ihren Anträgen Kritik an der Höhe der Gerichtsgebühren und treten überdies für die Gleichbehandlung von E-Mail und Schriftverkehr in Bezug auf die Bestimmungen über die Rechtzeitigkeit des Einlangens bei Behörden ein.   

Auskunft aus dem Kontenregister erst ab 1. Oktober 2016

Staatsanwaltschaften werden erst ab 1.Oktober 2016 die Möglichkeit haben, Einblick in das Kontenregister und in Bankkonten zu nehmen. Ein Antrag der Regierungsparteien (1735/A) schiebt das Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmung in der Strafprozessordnung um zwei Monate hinaus. Grund dafür ist die Durchführungsverordnung des Finanzministeriums, der zufolge die Kreditinstitute die Initiallieferung der in das Kontenregister aufzunehmenden Daten bis spätestens 30. September 2016 übermitteln müssen. Sinnvolle Abfragen aus dem Kontenregister seien daher erst ab diesem Zeitpunkt möglich, heißt es in der Begründung der von Michaela Steinacker (V) und Johannes Jarolim (S) gemeinsam eingebrachten Initiative.

Grüne wollen Position von Unfallopfern verbessern

Nicht zufrieden mit der faktischen Position von Unfallopfern in Gerichtsverfahren zeigen sich die Grünen, wobei Albert Steinhauser mit seiner Kritik bei den Sachverständigen ansetzt. In einem Entschließungsantrag (1691/A(E)) schlägt der Justizsprecher der Grünen die Schaffung einer unabhängigen Kontrolleinrichtung zur fachlichen Überprüfung von Sachverständigengutachten sowie die Verbesserung der Ausbildung und Zertifizierung von Gerichtsgutachtern nach internationalen Qualitätsstandards vor. Auch sollten u.a. eine klare Sanktionierung der Gutachter bei Verletzung der Unparteilichkeit sowie Unvereinbarkeitsbestimmungen für Gutachter Einzug ins Gesetz finden.

NEOS-Kritik an den Gerichtsgebühren

Österreich habe EU-weit die höchste Gebührenbelastung, stellt Nikolaus Scherak (N) fest und wirft zunächst einen kritischen Blick auf die Gerichtsgebühren für Rechtsgeschäfte. Es sei in einem modernen Rechtsstaat nicht mehr nachvollziehbar, dass Ehepartner für die Errichtung eines Ehepakts eine Gebühr von einem Prozent ihres Vermögens entrichten müssen, zeigt sich der Justizsprecher der NEOS irritiert. Kein Verständnis hat Scherak auch für Mietvertrags- und Kaufvertragsgebühren, die seiner Einschätzung nach eine hohe finanzielle Belastung für Rechtsgeschäfte darstellen und nicht zuletzt auch einen Standort- und Wettbewerbsnachteil für Österreichs Unternehmen bedeuten. In einem Initiativantrag (1777/A) fordert er daher die Streichung dieser Rechtsgeschäftsgebühren. Flankiert wird das Anliegen der NEOS dabei von einem weiteren Antrag (1779/A(E)), in dem Scherak an die Regierung appelliert, ein Konzept zur Deckelung der Gerichtsgebühren auf ein, wie es heißt, sozial verträgliches und dem internationalen Wettbewerb des Wirtschaftsstandorts Rechnung tragendes Ausmaß vorzulegen.

NEOS für Gleichbehandlung von elektronischen und postalischen Eingaben

Ungleichheiten orten die NEOS bei der Behandlung von elektronischen und postalischen Eingaben bei Behörden. So müssen einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs zufolge elektronische Eingaben spätestens am letzten Tag der Frist innerhalb der Amtsstunden einlangen, während postalische Eingaben auch dann als fristgerecht eingebracht gelten, wenn sie am letzten Tag der Frist bei der Post aufgegeben werden, gibt Nikolaus Scherak zu bedenken. Damit sei die Frist im elektronischen Rechtsverkehr jedenfalls kürzer, klagt er und fordert in einem Entschließungsantrag (1778/A(E)) eine Gleichbehandlung von E-Mail und Schriftverkehr in Bezug auf die Rechtzeitigkeit des Einlangens.

Grüne für Verbesserung des Rechtsschutzes für behinderte Kinder

Eine Lücke im Heimaufenthaltsgesetz sieht Helene Jarmer von den Grünen. Dieses Gesetz gilt in allen Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen für Menschen mit intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen, nicht aber für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, wenn sie in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht sind, beanstandet sie und verlangt in einem Entschließungsantrag (1750/A(E)) eine entsprechende Ausweitung des Geltungsbereiches. (Schluss) hof