Parlamentskorrespondenz Nr. 768 vom 29.06.2016

Gesundheitsberuferegister soll zu Patientensicherheit beitragen

Gesundheitsausschuss: Tierarztgesetz erhält neue Bestimmungen zur Entlohnung, Reformvorschläge der Opposition am Radar

Wien (PK) - Die Registrierung von Angehörigen der Gesundheitsberufe diene der Qualitäts- beziehungsweise Patientensicherheit und man trage damit der EU-Freizügigkeit im Gesundheitsbereich Rechnung. So argumentieren SPÖ und ÖVP die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Gesundheitsberuferegisters, das sie im heutigen Gesundheitsausschuss des Nationalrats gemeinsam mit den Grünen auf den Weg brachten. Verortet wird das Register im Gesundheitsministerium, befüllt wird es von Bundesarbeiterkammer (AK) und Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) – je nachdem, ob jemand unselbständig oder selbständig im Gesundheitsbereich beschäftigt ist, hielt der Ausschuss in einem Abänderungsantrag zur Novelle fest. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser schließt Abstimmungsprobleme zwischen den Registrierungsbehörden AK und GÖG grundsätzlich aus.

Vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) bis zur Kennzeichnung von Lebensmitteln reichte heute das übrige Debattenspektrum des Gesundheitsausschusses. Ausgangspunkt dafür waren Anträge von FPÖ und Team Stronach, wobei das Freiheitliche Anliegen, den VKI aufzudotieren, dem Wirtschaftsausschuss zur Debatte empfohlen wurde. Die Vorstöße für eine bessere Konsumenteninformation auf Nahrung schürten zwar eine intensive Debatte, blieben letztlich aber in der Minderheit. Über einen Antrag der Regierungsfraktionen zur Änderung des Tierärztegesetzes wurde zwar weniger diskutiert, der Ausschuss verabschiedete ihn aber einstimmig, weil damit ein EU-Vertragsverletzungsverfahren abgewendet wird.

Kontaktaufnahme zur Registrierung durch AK und GÖG

Im ersten Schritt wird das Gesundheitsberuferegister die Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie gehobene medizinisch-technische Dienste umfassen, geht aus den Erläuterungen zum Gesetzesvorschlag hervor. Umgesetzt werden damit EU-Bestimmungen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Ziel ist nicht zuletzt, anhand von Mindestnormen bei Qualifikationen die berufliche Migration im Gesundheitssektor und somit den Informationsaustausch zu erleichtern, worin Johann Hechtl (S) einen großen Mehrwert sieht. Seitens der SPÖ wurde zum Abänderungsantrag erläutert, unselbständig Beschäftigte würden künftig zwecks Registrierung von der Arbeiterkammer kontaktiert, Selbständige von der Gesundheit Österreich GmbH. Dennoch führe das Gesundheitsministerium eine gemeinsame Liste, betonte Bundesministerin Oberhauser: "Für die Betroffenen ändert sich nichts".

Die Abgeordneten Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) und Gerald Loacker (N) stießen sich dennoch an der zweigeteilten Zuständigkeit bei der Registrierung. Die Grünen hießen den Gesetzesvorschlag grundsätzlich gut, Karl Öllinger regte aber einige Verbesserungen bei den Registrierungsdaten sowie beim Datenzugriff im Gesetzestext an, die Ministerin Oberhauser gerne aufnahm.

Gemäß Regierungsprogramm sollen mit dem Gesundheitsberuferegister-Gesetz einheitliche Rechtsgrundlagen für die Registrierung nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe, die über keine Standesvertretung verfügen, geschaffen werden. Außerdem werden damit sowohl die Berufsanerkennungs- als auch die Patientenmobilitäts-Richtlinien der EU umgesetzt. Die Erfassung der Angehörigen von Gesundheits- und Krankenpflegeberufen sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste wird als wichtiger Beitrag zur Bedarfs- und Ressourcenplanung im österreichischen Gesundheitswesen gesehen. Für den Aufbau des Registers 2017 sowie jährliche Folgekosten im Betrieb sind jeweils rund 120.000 € veranschlagt. Tragen werden diese Kosten die Registrierungsbehörden, wobei die Arbeiterkammer für rund 90.000€ aufkommt. Miterledigt wurde mit dem mehrheitlich angenommenen Gesetzesentwurf ein Antrag der Regierungsparteien zur Schaffung eines Registers für medizinisch-technischen Dienste (MTD), um berufsrechtliche Regelungen im MTD-Gesetz rückgängig zu machen (1706/A ).

Wirtschaftsausschuss soll Extradotation für VKI beraten

Um den Verein für Konsumenteninformation (VKI) personell und organisatorisch in die Lage zu versetzen, die Auswirkungen des geplanten transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP genau zu analysieren und zu bewerten, fordert FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein eine Sonderförderung für die Verbraucherschutzorganisation (1607/A(E)) und erhielt damit im Ausschuss vollinhaltliche Unterstützung von Grünen und Team Stronach. Die NEOS indes sprechen dem VKI die Wirtschaftskompetenz ab, den Effekt von TTIP richtig einschätzen zu können. Ungeachtet des interoppositionellen Disputs empfahl die Ausschussmehrheit, den Antrag im Wirtschaftsausschuss des Nationalrats weiter zu diskutieren.

Krebs durch Nahrung? Team Stronach will mehr Information

Alarmiert ist das Team Stronach aufgrund diverser Studien, wonach viele Lebensmittel, Kosmetika und Gebrauchsgegenstände Zutaten beziehungsweise Wirkstoffe enthalten, die die Gesundheit gefährden, Allergien auslösen oder sogar krebserregend sein können. Ulrike Weigerstorfer ruft daher die Gesundheitsministerin dazu auf, Sorge dafür zu tragen, dass die VerbraucherInnen ausreichend Informationen über einzelne Zutaten erhalten (1729/A(E)). In diesem Zusammenhang sollten vegane und vegetarische Produkte in den Codex Alimentarius, der über die Beschaffenheit von Lebensmitteln Auskunft gibt, aufgenommen werden, da viele Fleischersatzprodukte ernährungswissenschaftlich höchst bedenklich seien, mahnt Weigerstorfer (1288/A(E)).

Namens der Grünen sprachen Karl Öllinger und Christiane Brunner ihre Unterstützung für die Initiativen aus, wiewohl Öllinger eine externe Stelle anstatt des Ministeriums für die Veröffentlichung gefährlicher Inhaltsstoffe bevorzugte. Schon wegen versteckter tierischer Fette in vegetarischen oder veganen Produkten sei eine bessere Kennzeichnung notwendig, so Brunner und aus ähnlichen Gründen wollte auch Josef Riemer (F) die Anträge mittragen. SPÖ, ÖVP und NEOS lehnten die Forderungen jedoch ab; immerhin sei die Menge eines Stoffs oftmals für Schädigungen ausschlaggebend, verdeutlichte Gerald Loacker (N) am Beispiel Salz. Von der Europäischen Union sei allerdings eine Lebensmittelinformationsverordnung zur besseren Kennzeichnung vegetarischer und veganer Nahrung angekündigt, informierte Gesundheitsministerin Oberhauser.

Nur noch Mindestempfehlung für Tierarzthonorar

Stein des Anstoßes am heimischen Tierärztegesetz waren für die Europäische Kommission die in der Honorarordnung der Tierärztekammer vorgesehenen verpflichtenden Mindesttarife. Diese gelte es aufzuheben, da sie eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstellten, lautete die Mahnung aus Brüssel. Um ein Vertragsverletzungsverfahren mit der EU abzuwenden, folgten die Regierungsfraktionen nach Rücksprache mit der Kammer diesem Rat. Der einhellig angenommene SPÖ-ÖVP-Novellenentwurf enthält nun nicht rechtsverbindlichen Richtsätze und Empfehlungen in Bezug auf die Rechnungslegung (1710/A). (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) rei