Parlamentskorrespondenz Nr. 785 vom 30.06.2016

Schelling: Vergleich mit HETA-GläubigerInnen ohne Bundeszuschuss

Finanzmarkt: Mehr Transparenz, schärferes Vorgehen gegen Marktmissbrauch

Wien (PK) - Für das Plenum der kommenden Woche verabschiedete der Finanzausschuss auch Rechtsgrundlagen für den geplanten Vergleich mit den HETA-GläubigerInnen sowie Maßnahmen gegen den Missbrauch der Finanzmärkte und zur Verbesserung von Transparenz und Risikobewusstsein bei der Finanzierung von Wertpapiergeschäften. 

Haftungsgesetz-Kärnten - Basis für Vergleich mit HETA-GläubigerInnen

Finanzminister Hans Jörg Schelling erläuterte den Abgeordneten die Regierungsvorlage für ein Haftungsgesetz-Kärnten, das die Grundlagen zur Realisierung des Vergleichs schafft, den er im "Memorandum of Understanding" vom 18.5.2016 mit InhaberInnen landesbehafteter Schuldtitel vereinbart hat: Barabfindung von 75% des Nominales für Vorranggläubiger und von 30% für Nachranggläubiger, Tauschoption für die Papiere gegen Nullkupon-Anleihen mit Bundesgarantie und dreizehneinhalb Jahren Laufzeit, Emission dieser Inhaberschuldverschreibungen durch den Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds (KAF) und Rückkauf nach einer Behaltedauer von 60 Tagen zum Barwert einer vergleichbaren Bundesanleihe sowie eventuell ein zusätzliches Angebot zum Umtausch nachrangiger Titel in bundesbehaftete Schuldscheindarlehen mit einer Laufzeit von 54 Jahren. Für die notwendigen Kredite des Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds bei der Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) soll Finanzminister Hans Jörg Schelling Haftungen bis zu 11 Mrd. € übernehmen können. Diesen Haftungsrahmen wird Schelling aber nur dann zur Gänze ausschöpfen müssen, wenn alle GläubigerInnen ihre HETA-Schuldtitel in Zerobonds umtauschen. Das Limit im Bundeshaftungsobergrenzengesetz wird um 12,5 Mrd. € erhöht und notwendige Anpassungen im Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit (ABBAG-Gesetz) vorgenommen (1152 d.B.).

Gabriel Obernosterer (V) bekannte sich nachdrücklich zum Beschluss der Regierungsvorlage, die die Voraussetzung dafür schaffe, den Fall HYPO zu erledigen. So könne Kärnten wieder in die Zukunft blicken. Auch Maximilian Unterrainer (S) hielt es für wichtig, einen Schlussstrich unter den Fall Hypo zu ziehen.

Rainer Hable (N) begründete die Ablehnung des Gesetzes durch seine Fraktion mit fehlenden Zahlen zur HETA-Abwicklung und meinte, man habe im Fall der Hypo die historische Chance vertan, Reformen anzustoßen, insbesondere eine Föderalismusreform. Er befürchte weitere Kosten für die SteuerzahlerInnen, weil er daran zweifle, dass die Zwischenfinanzierung des Bundes mit Erlösen aus der Veräußerung von HETA-Assets abgedeckt werden könne. Auch Werner Kogler (G) befürchtete, dass der schon oft angekündigte Schlussstrich bei der HYPO wieder mit Kosten für die SteuerzahlerInnen verbunden sein werde. Auch Kogler bedauerte, dass man nicht rechtzeitig ein Insolvenzrecht für die Bundesländer geschaffen habe und erklärte dies mit dem Druck von Ländern, die HYOP-Anleihen gezeichnet haben. Detailfragen zu den Auswirkungen von HETA-Abwicklung und KAF-Zwischenfinanzierung auf Bundesbudget, Maastricht-Defizit und Verschuldungsquote stellte Bruno Rossmann (G) an Finanzminister Hans Jörg Schelling.

Schelling: HETA-Abwicklung ohne weitere Zuschüsse des Bundes

Finanzminister Hans Jörg Schelling geht davon aus, dass der Beitrag Kärntens und die Rückflüsse von Mitteln aus der Veräußerung von HETA-Vermögen ausreichen werden, um die Verbindlichkeiten aus den Kärntner Haftungen gegenüber den Hypo-GläubigerInnen finanzieren zu können. Die Garantien, die der Bund dabei übernimmt, werden auf null zurückgeführt und keine Zuschüsse notwendig werden. Die Anhebung der Obergrenze für Bundeshaftungen sei notwendig, um sich für den Fall zu rüsten, dass 100% der Gläubiger sich dafür entscheiden, ihre Papiere in einen Zerobond umzutauschen. Er habe alle Berechnungen vorgelegt, sagte Schelling der Opposition und wies darauf hin, dass der Schaden im Falle eines Hypo-Konkurses um 1 Milliarde höher wäre als die Kosten der HETA-Abwicklung.

Er rechne mit einer Übererfüllung der für den vereinbarten Vergleich erforderlichen Gläubigerquote, sagte Schelling und teilte mit, dass  der angebotene Zerobond bei der EZB handelbar sein wird. Die Zwischenfinanzierung des Bundes werde nicht zu einer Belastung des Steuerzahlers führen, weil die HETA-Reserven für die Rückzahlung des ÖBFA-Kredits ausreichen werden. Da HETA, ABBAG und KAF zum Sektor Staat zählen, seien deren Verbindlichkeiten bereits seit der HETA-Gründung in der Staatsschuldenquote berücksichtigt. Die geplanten Maßnahmen betreffen weder das Maastricht-Defizit noch den Maastricht- relevanten Schuldenstand Österreichs, führte Schelling aus. Das Haftungsgesetz Kärnten passierte den Finanzausschuss mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit.  

Börse: Marktmissbrauch wird schärfer verfolgt

Im Einklang mit der EU ändert die Regierung das Börsegesetz (1186 d.B.) und geht schärfer gegen den Missbrauch der Finanzmärkte vor. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) wird künftig die Anonymität von "Whistleblowern" schützen, die Marktmissbrauchsfälle melden. Die Strafen gegen Marktmissbrauch werden verschärft und die FMA verpflichtet, alle Sanktionen an die Europäische Wertpapieraufsicht (ESMA) zu melden sowie die Namen von RechtsverletzerInnen und die Art des Verstoßes im Internet zu veröffentlichen. Die Zustimmung im Finanzausschuss erfolgte mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit. Ein Abänderungsantrag der Regierungsparteien enthält technische Anpassungen im Börsegesetz.

Mehr Transparenz am Kapitalmarkt

Mit der Pflicht, die Finanzierung von Wertpapiergeschäften an das Transaktionsregister zu melden, will die Regierung im Einklang mit der EU für mehr Transparenz und eine höheres Risikobewusstsein bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften sorgen. Fonds müssen in ihren Berichten und vorvertraglichen Dokumenten künftig über die Nutzung von Finanzierungsgeschäften und Gesamtrenditeswaps informieren. Auch bei der Wiederverwendung von Sicherheiten gelten künftig höhere Transparenzanforderungen. Das diesbezügliche Bundesgesetz über das Wirksamwerden der EU-Verordnung über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (securities financing transactions, SFT-Vollzugsgesetz) und flankierende Rechtsanpassungen in anderen Finanzmarktnormen empfahl der Finanzausschuss dem Plenum mit der Mehrheit von SPÖ und ÖVP (1174 d.B.).

Der Beschluss erfolgte nach positiven Wortmeldungen der Abgeordneten Andreas Zakostelsky (v) und Maximilian Unterrainer (S). Die Regierungsvorlagen weisen in die richtige Richtung, räumte Werner Kogler (G) ein, er trete aber generell für schlagkräftigere Maßnahmen gegen aggressive Steuergestaltungen und Spekulationen ein. (Schluss) fru