Parlamentskorrespondenz Nr. 828 vom 07.07.2016

Rundfunkgebühren-Befreiung: Abgeordnete reagieren auf VfGH-Urteil

Erweiterter Spielraum bei der Geltendmachung von Wohnkosten

Wien (PK) – Gemäß der Fernmeldegebührenordnung müssen bestimmte Personengruppen keine Rundfunkgebühren entrichten. Das gilt etwa für BezieherInnen einer Mindestpension, PflegegeldbezieherInnen, MindestsicherungsbezieherInnen und arbeitslose Personen. Allerdings gilt die Gebührenbefreiuung nur dann, wenn das Haushalts-Nettoeinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz um nicht mehr als 12% übersteigt, wobei gewisse Einnahmen wie Pflegegeld und Unfallrenten nicht zum Einkommen gezählt und bestimmte Miet- bzw. Wohnkosten abgezogen werden.

Was den letzten Punkt betrifft, kommt es nun zu einer Änderung. In Reaktion auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) hat der Nationalrat heute einstimmig eine Gesetzesreparatur sowie begleitende Änderungen im Fernsprechentgeltzuschussgesetz beschlossen. Ab September werden demnach nicht nur Miet- und Betriebskosten gemäß dem Mietrechtsgesetz als einkommensmindernd berücksichtigt, sondern auch solche gemäß dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und anderer vergleichbarer mieterschützender Gesetze. Für alle anderen Miet- und Wohnformen kann ein Pauschalbetrag von 140 € geltend gemacht werden. Damit will man dem Grundsatz der Gleichbehandlung Rechnung tragen. Im Sinne der Rechtssicherheit wird darüber hinaus künftig eine dreijährige Verjährungsfrist für Forderungen und Verbindlichkeiten aus den Rundfunkgebühren verankert.

Ausdrücklich zustimmend zur Gesetzesnovelle äußerten sich Konrad Antoni (S) und Josef Lettenbichler (V). Die Novelle bringe auch Erleichterungen für Personen, die im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung gepflegt werden, skizzierte Antoni. Die Ausgaben könnten als außergewöhnliche Belastung künftig unmittelbar und nicht erst zeitverzögert mit der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Grünen-Behindertensprecherin Helene Jarmer sprach sich dafür aus, die Rundfunkgebühr für sinnesbehinderte Menschen zu reduzieren. Blinde, schwer sehbehinderte, gehörlose, schwer hörbehinderte und taubblinde Menschen sollen ihrer Vorstellung nach nur in dem Ausmaß Gebühren zahlen müssen, in dem sie das ORF-Programm tatsächlich nutzen können. Es sei nicht fair, dass die Betroffenen "den vollen Preis" zahlen müssten, obwohl in ORF 1 und 2 nur 67% des Angebots untertitelt und nur 10% audiotranskribiert sind, argumentierte sie. Ein von Jarmer eingebrachter Entschließungsantrag fand allerdings bei der Abstimmung keine Mehrheit.

Ulrike Königsberger-Ludwig gab zu bedenken, dass der Finanzminister der Ansprechpartner für den Antrag der Grünen wäre, zudem folge die Gebührenvorschreibung einer anderen Logik. Allgemein hob Königsberger-Ludwig hervor, dass das barrierefreie Angebot des ORF in den letzten Jahren stark ausgeweitet wurde. (Fortsetzung Nationalrat) gs