Parlamentskorrespondenz Nr. 854 vom 13.07.2016

Neu im Verfassungsausschuss

Wahlrechtsanträge der Koalition und der FPÖ, NEOS für neue Fristenregelung im elektronischen Rechtsverkehr

Neuer Anlauf für Zentrales Wählerregister und Online-Unterstützung von Volksbegehren

Wien (PK) – Bereits im Jahr 2013 haben SPÖ und ÖVP einen ersten Anlauf zur Einrichtung eines Zentralen Wählerregisters und zur elektronischen Unterstützung von Volksbegehren gestartet. Das damals vorgelegte "Demokratiepaket" wurde nach monatelangen Beratungen allerdings ad acta gelegt, da sich die Regierungsparteien und die Opposition nicht auf eine deutliche Aufwertung von Volksbegehren einigen konnten. Nun liegt ein neuer Gesetzesvorschlag der Koalition vor (1809/A). Mit dem "Wahlrechtsänderungsgesetz 2017" sollen nicht nur die Nationalrats-Wahlordnung und andere Wahlgesetze adaptiert, sondern auch die Bundesverfassung geändert werden. Gelten sollen die neuen Bestimmungen ab 2018.

Einer der zentralen Punkte des Gesetzespakets ist die Einrichtung eines Zentralen Wählerregisters. Damit will man insbesondere die administrative Abwicklung von Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen erleichtern und die Datenqualität verbessern, etwa was die Vermeidung von Doppelregistrierungen von AuslandsösterreicherInnen betrifft. Außerdem könnte ein solches Wählerregister – im Hinblick auf die Erfahrungen bei der Bundespräsidenten-Wahl – dazu verwendet werden, um in Hinkunft die Ausstellung und Nutzung von Wahlkarten lückenlos zu dokumentieren, wie es in den Erläuterungen heißt.

Aber auch für die Umsetzung des zweiten Kernpunkts des Antrags, die Online-Unterstützung von Volksbegehren, ist ein Zentrales Wählerregister zwingend erforderlich. Künftig soll es demnach möglich sein, Volksbegehren unter Verwendung der Bürgerkarte bzw. der Handy-Signatur von zu Hause aus zu unterschreiben. Ein Gang zum Gemeindeamt wäre damit nicht mehr erforderlich. Gleichzeitig wird es auch AuslandsösterreicherInnen ermöglicht, Volksbegehren zu unterstützen.

Detailliert geregelt wird das neue Procedere im "Volksbegehrensgesetz 2018". Demnach soll das System der qualifizierten digitalen Signatur nicht nur für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens in der vom Innenministerium festgelegeten Eintragungswoche, sondern auch schon für das Sammeln der erforderlichen Unterschriften zur Einleitung eines Volksbegehrens (1 Promille der Wohnbevölkerung) verwendet werden können. Für die Registrierung eines Anliegens ist eine Gebühr von 500 € vorgesehen. Alternativ zur elektronischen Unterzeichnung wird weiter eine Unterschrift am Gemeindeamt bzw. beim Magistrat möglich sein, diese muss jedoch nicht mehr in der Heimatgemeinde erfolgen. Die Gemeinden werden allerdings von der Pflicht, das Eintragungslokal auch am Sonntag offenzuhalten, befreit.

FPÖ fordert Reform der Briefwahl

Angesichts von diversen Problemen in der Praxis spricht sich die FPÖ für eine Reform der Briefwahl aus. Geht es nach den Abgeordneten Herbert Kickl und Harald Stefan soll sich ein Unterausschuss des Verfassungsausschusses intensiv mit diesem Aspekt des Wahlrechts beschäftigen. Zu den Beratungen will die FPÖ auch ExpertInnen beiziehen, wobei ihr insbesondere die Unterstützung durch den Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts und den Leiter der Bundeswahlbehörde ein Anliegen ist (1800/A(E)).

Elektronischer Rechtsverkehr: NEOS für Neuregelung der Eingabefristen

Nach Meinung der NEOS ist die Frage der "Rechtzeitigkeit" von Eingaben an Behörden im elektronischen Rechtsverkehr derzeit unbefriedigend geregelt. Während bei brieflichen Eingaben das so genannte Postlauf-Privileg des Allgemeinen Verfahrensgesetzes wirksam wird, es für die Einhaltung von Fristen also genügt, Schreiben am letzten Tag der Frist bei der Post aufzugeben, müssen Abgeordnetem Nikolaus Scherak zufolge elektronische Eingaben, etwa per E-Mail oder im Elektronischen Rechtsverkehr, innerhalb der Amtsstunden einlangen, andernfalls können sie als verspätet zurückgewiesen werden. Das gelte auch für elektronische Eingaben an das Bundesverwaltungsgericht, wie der Verfassungsgerichtshof in einem Erkenntnis bestätigt hat. Die NEOS fordern nun gesetzliche Änderungen zur Gleichbehandlung von elektronischen mit postalischen Eingaben (1788/A(E)). (Schluss) gs