Parlamentskorrespondenz Nr. 871 vom 14.07.2016

Bundesrat hat keine Einwände gegen Dienstrechts-Novelle 2016

Verwirrung um Abstimmung über FPÖ-Entschließungsantrag

Wien (PK) – Im Nationalrat haben die NEOS gegen die Dienstrechts-Novelle 2016 gestimmt, weil sie gegen einzelne Punkte des Gesetzespakets Bedenken hegen. Im Bundesrat wurden heute hingegen keine Einwände laut. Einhellig stimmte die Länderkammer dafür, die Sammelnovelle, die Dutzende Detailänderungen für den öffentlichen Dienst bringt, nicht zu beeinspruchen. Die Palette der Neuerungen ist breit, sie reicht von der besoldungsrechtlichen Aufwertung von Unteroffizieren bis hin zu leichteren Wechselmöglichkeiten zwischen Gerichten und Verwaltungsgerichten. Insgesamt ein gelungenes, sinnvolles Paket mit zahlreichen wichtigen Einzelmaßnahmen, waren sich die BundesrätInnen einig.

Konkret wies der oberösterreichische ÖVP-Bundesrat Peter Oberlehner etwa darauf hin, dass akute psychische Belastungsreaktionen aufgrund besonderer dienstlicher Ereignisse künftig mit Dienstunfällen gleichgestellt werden. Auch die Möglichkeit, schwer erkrankten RichterInnen durch eine herabgesetzte Arbeitsauslastung die Rückkehr ins Berufsleben zu erleichtern, wurde von ihm ausdrücklich begrüßt. Oberlehner ist überzeugt, dass der öffentliche Dienst durch die zahlreichen Einzelmaßnahmen insgesamt noch attraktiver wird.

Für die Zukunft wünscht sich Oberlehner eine allgemeine Modernisierung des Dienstrechts. Auch Elisabeth Grimling (S/W) bedauerte, dass es nach wie vor kein einheitliches Dienstrecht für alle MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst gibt. Sie ortet gravierende Unterschiede zwischen dem Dienstrecht für BeamtInnen und jenem für Vertragsbedienstete. Ausdrücklich begrüßte sie in diesem Zusammenhang, dass künftig auch Vertragsbedienstete Amtstitel verwenden dürfen, auch wenn es hierbei lediglich um Symbolik gehe.

FPÖ-Bundesrat Wener Herbert wies darauf hin, dass mit der vorliegenden Sammelnovelle auch einige langjährige Forderungen der FPÖ umgesetzt würden. Konkret nannte er die Herabsetzung der Dienstauslastung von RichterInnen bei längerem Krankenstand, die besoldungsrechtliche Aufwertung von SoldatInnen in Chargenverwendung und die Öffnung des öffentlichen Dienstes für Personen mit einschränkter Handlungsfähigkeit. Um Gerechtigkeitsdiskussionen zu vermeiden, sprach sich Herbert jedoch dafür aus, eigene Planstellen für die letztgenannte Personengruppe zu schaffen.

Auch die Grünen sehen die meisten Änderungen positv, wie die Salzburger Bundesrätin Heidelinde Reiter betonte. So begrüßte sie es etwa ausdrücklich, dass künftig auch Erwachsene in bestimmten Fällen, etwa bei sexueller Belästigung, eine Vertrauensperson mitnehmen dürfen, wenn sie im Zuge von Disziplinarverfahren als Zeugen befragt weren. Generell sprach sie sich dafür aus, sich langsam von den Amtstiteln im öffentlichen Dienst zu verabschieden.

Eine kurze Verwirrung gab es in Bezug auf einen Entschließungsantrag der FPÖ, der darauf abzielte, die ExekutivbeamtInnen gewährte Funktionszulage E2b in eine ruhegenussfähige Funktionszulage umzuwandeln und an den Verbraucherpreisindex anzupassen. Bundesratspräsident Mario Lindner unterbrach während des Abstimmungsvorgangs die Sitzung und stellte bei der Wiederholung der Abstimmung fest, dass der Antrag keine Mehrheit gefunden hat. Protest gegen diese Vorgehensweise legte FPÖ-Bundesrätin Monika Mühlwerth ein. Sie machte geltend, dass bei der ersten Abstimmung viele Hände im Plenum hoch gegangen seien und die von Lindner durchgeführte Wiederholung der Abstimmung nicht rechtmäßig sei. (Fortsetzung Bundesrat) gs


Format