Parlamentskorrespondenz Nr. 876 vom 15.07.2016

Neu im Innenausschuss

Anträge zu den Themen Staatsschutz, Namensrecht und Polizeiausrüstung

Grüne beantragen Novellierung des Namensänderungsgesetzes

Wien (PK) – Die Grünen haben eine Novellierung des Namensänderungsgesetzes beantragt (1784/A). Abgeordneter Aygül Berivan Aslan geht es darum, dass Personen ihren Namen gebührenfrei ändern können, wenn ihr Familienname Resultat von Unterdrückung und Verfolgung ist und von behördlicher Seite aufgezwungen wurde. Zugute käme das ihr zufolge etwa KurdInnen, ArmenierInnen und AramäerInnen, deren Vorfahren im Zuge der "Türkisierung" von Personennamen nach Gründung der türkischen Republik 1923 einen fremdbestimmten Familiennamen erhielten.

NEOS fordern Reparatur des Staatsschutzgesetzes

NEOS-Abgeordneter Nikolaus Alm fordert eine Reparatur des im Jänner beschlossenen Polizeilichen Staatsschutzgesetzes (PStSG) und hat in diesem Sinn gleich drei Entschließungsanträge vorgelegt (1792/A(E), 1793/A(E), 1794/A(E)). Außerdem mahnt er eine umfassenden Evaluierung der Bestimmungen durch Innenminister Wolfgang Sobotka ein (1795/A(E)). Das Gesetz sei nicht grundsätzlich abzulehnen, insbesondere weil eine Trennung von nachrichtendienstlicher Tätigkeit und polizeilicher Ermittlungsarbeit notwendig sei, meint Alm, in der vorliegenden Form hält er das PStSG aber für unausgereift.

Alm sieht insbesondere die Gefahr, dass mit dem Gesetz eine unkontrollierbare Überwachungsbehörde geschaffen wurde. Zwar dürfe der Staatsschutz nur dann präventiv tätig werden, wenn ein "begründeter Gefahrenverdacht" vorliegt, diese Begründung müsse aber nicht zwingend schriftlich festgehalten werden, kritisiert er. Zudem vermisst Alm eine richterliche Kontrolle von Überwachungsmaßnahmen sowie einen detaillierten Kriterienkatalog für den Einsatz von Vertrauensleuten.

Team Stronach will Exekutive mit Unterziehschutzwesten ausstatten

Das Team Stronach hat den tragischen Tod eines jungen Polizisten im Einsatz zum Anlass genommen, eine lückenlose Ausstattung von PolizeibeamtInnen im Außendienst mit stich- und bedingt schussfesten Unterziehschutzwesten zu fordern (1798/A(E)). Es reiche nicht, wenn nur Spezialeinheiten Schutzwesten zur Verfügung stehen, argumentiert Christoph Hagen. Tätergruppen und Einzeltäter würden sich nicht nur gegenüber Opfern immer brutaler verhalten, sondern auch gegenüber der Exekutive. Der Staat müsse Polizisten und Polizistinnen, die tagtäglich für die Sicherheit der Bevölkerung im Einsatz seien und dabei ihre Gesundheit aufs Spiel setzten, bestmöglich schützen, heißt es in den Erläuterungen zum Antrag. (Schluss) gs