Parlamentskorrespondenz Nr. 927 vom 13.09.2016

Verschiebung der Bundespräsidenten-Stichwahl: Gesetzesantrag liegt vor

Verfassungsausschuss wird sich am Donnerstag mit gemeinsamer Initiative von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS befassen

Wien (PK) – Die Bundespräsidenten-Stichwahl soll wie geplant verschoben werden. SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS haben heute im Nationalrat einen entsprechenden Gesetzesantrag (1814/A) eingebracht. Demnach soll die durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs notwendig gewordene Wiederholung der Stichwahl nicht am 2. Oktober, sondern am 4. Dezember stattfinden, wobei auch das Wählerverzeichnis neu aufgelegt wird. Damit erhalten auch jene ÖsterreicherInnen das Recht an der Wahl teilzunehmen, die nach dem ersten Wahldurchgang am 24. April das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Konkret sieht der von den Klubobleuten Andreas Schieder (S), Reinhold Lopatka (V), Eva Glawischnig-Piesczek (G) und Matthias Strolz (N) eingebrachte Antrag vor, in das Bundespräsidentenwahlgesetz "Sonderbestimmungen für die Verschiebung der Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016" einzufügen. Mit diesen Sonderbestimmungen wird die geltende Verordnung der Regierung über die Wahlausschreibung und den Wahltermin aufgehoben und gesetzlich der 4. Dezember 2016 als Wahltermin festgelegt. Der für diverse Fristen maßgebliche Stichtag soll demnach der 27. September sein. Für Eintragungen und Berichtigungen der neu anzulegenden Wählerverzeichnisse werden grundsätzlich die Bestimmungen der Nationalratswahlordnung gelten.

Um das Wahlgeheimnis sicherzustellen, sollen die Bezirkswahlbehörden angewiesen werden, für die Vernichtung bereits eingelangter Wahlkarten Sorge zu tragen. Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten für die Wahl am 2. Oktober sind laut Antrag nach Inkrafttreten des Gesetzes gegenstandslos. Darüber hinaus ist geplant, auf die alten handelsüblichen Kuverttaschen zurückzugreifen, da nicht gewährleistet werden kann, dass die zuletzt verwendeten Wahlkarten-Kuverts rechtzeitig fehlerfrei produziert werden können. Diese alten Kuverts wurden schon von 1990 bis 2009 für bundesweite Wahlen verwendet.

Begründet wird die Gesetzesinitiative damit, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht nur annähernd prognostiziert werden könne, wie viele der ausgelieferten bzw. ausgestellten Wahlkarten schadhaft sind. Vor allem der Umstand, dass sich die Seitenverklebungen bzw. die Laschenverklebung auch erst nach erfolgter Stimmabgabe oder sogar erst nach Einlagen bei den Bezirkswahlbehörden öffnen können, habe zu großer Unsicherheit in der Öffentlichkeit geführt, heißt es in den Erläuterungen. Die Sicherung der Freiheit der Wahl sei jedoch eine wichtige Aufgabe der Wahlbehörden – eine Verschiebung der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl daher unumgänglich.

Ein Austausch bereits verwendeter Wahlkarten bzw. die Ausstellung von Duplikaten als Alternative zur Wahlverschiebung kommt laut Antrag wegen fehlender Rechtsgrundlagen nicht infrage. Zudem wäre dies auch aus logistischen Gründen kaum machbar. Auch für einen vollständigen Neudruck reicht nach Ansicht der AntragstellerInnen die Zeit nicht mehr aus, vor allem im Hinblick auf die rechtzeitige Stimmabgabe durch AuslandsösterreicherInnen.

Der Antrag soll gemäß einer Vereinbarung zwischen den Fraktionen noch heute dem Verfassungsausschuss zugewiesen werden. Eine Sitzung des Ausschusses ist für Donnerstagnachmittag in Aussicht genommen. (Schluss) gs