Parlamentskorrespondenz Nr. 1124 vom 21.10.2016

Neu im Finanzausschuss

FPÖ will Gemeindeinvestitionen entlasten, Team Stronach für eine neue Bankenaufsicht

Wien (PK) – Die österreichische Bankenaufsicht liegt derzeit in den Händen mehrerer Institutionen. Österreichische Nationalbank (OeNB), Finanzmarktaufsicht (FMA) sowie Europäische Zentralbank (EZBÖ) sind für den Aufsichtsprozess zuständig. Zusätzlich kommen Staatskommissäre zum Einsatz, denen ein Einspruchsrecht gegen Beschlüsse der Bank bei Vorschriftsverstößen zusteht.

Die hohe Komplexität dieses Aufsichtssystems sowie der damit verbundene zeitliche und kostenmäßige Aufwand gehören reduziert, spricht sich Robert Lugar für eine Entflechtung und Zusammenführung der innerstaatlichen Bankenaufsicht aus. Die Vergütung der Staatssekretäre ist zu gering, weshalb eine umfassende Kontrolltätigkeit nicht ermöglicht wird, argumentiert das Team Stronach in einem Entschließungsantrag auf organisatorische Neuausrichtung der Bankenaufsicht (1862/A(E)). Der Finanzminister solle einen Gesetzesentwurf vorlegen, wonach entweder OeNB oder FMA die Alleinzuständigkeit zukommt. Außerdem wollen die AntragstellerInnen die Befugnisse der Staatskommissäre ausweiten.

FPÖ für steuerliche Absetzbarkeit von Zuwendungen an Gemeinden

Die Sicherung von Investitionen in die Schaffung und Sanierung von kommunalen Infrastruktureinrichtungen ist ein Anliegen der FPÖ, mit dem sie mittels Entschließungsantrag an den Nationalrat herantritt (1876/A(E)). Aufgrund geringer finanzieller Mittel können Investitionen oft nicht oder nur unter größten Anstrengungen getätigt werden. In vielen Kommunen sind jedoch BürgerInnen bereit einen finanziellen Beitrag zu konkreten Vorhaben, beispielsweise Schulsanierungen oder Spielplatzerrichtungen, zu leisten. Um die Finanzierung derartiger Gemeindevorhaben durch Private attraktiver zu gestalten, tritt Norbert Hofer (F) für die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an Gemeinden ein und ersucht den Finanzminister um einen Gesetzesvorschlag. (Schluss) gro