Parlamentskorrespondenz Nr. 1225 vom 15.11.2016

Budgetausschuss: Volksanwaltschaft übt sich in Sparsamkeit

Trotz Budgetsteigerung 2017 Kostendämpfung bis 2020 nötig

Wien (PK) – "Wir sind das kleinste, sparsamste oberste Organ der Republik" verdeutlichte heute Volksanwalt Peter Fichtenbauer im Budgetausschuss des Nationalrats, als über die Finanzierung der Volksanwaltschaft in den nächsten Jahren diskutiert wurde. Da die Ombudsstelle laut Fichtenbauer mit dem vorhandenen Personal und Geldmitteln an die Grenzen des Machbaren stößt, erneuerte er seinen Appell, der Volksanwaltschaft drei zusätzliche Planstellen und die Rücklagenentnahme auch ab 2019 zuzugestehen. Im Bundesfinanzrahmen werde nämlich die Auflösung von Rücklagen der VA für 2019 und 2020 verweigert, empörte sich die Vorsitzende des Volksanwaltschaftsausschusses Carmen Schimanek (F), zumal – wie Fichtenbauer anmerkte – das VA-Budget der nächsten Jahre keine Valorisierung ausweise.

Umfassende Kontrolle trotz knappen Budgets

Der Bundesvoranschlag 2017 sieht für die Volksanwaltschaft (VA) Ausgaben in der Höhe von 10,76 Mio. € vor, etwas mehr als heuer (10,56 Mio.€). Der Großteil davon, 56 %, wird für Personalaufwendungen veranschlagt, sowohl zur nachprüfenden Verwaltungskontrolle als auch zur präventiven Menschenrechtskontrolle bzw. für Pensionszahlungen. Angesichts des Deckels von 10,46 Mio. € im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) 2017 – 2020 heißt es jedoch in den Erläuterungen zum Budget, man sehe sich mit einem Kostendämpfungspfad konfrontiert, der Adaptierungen vor allem beim erhöhten Aufwand der Kontrollbesuche erforderlich mache. Bei der präventiven Kontrolle per se will die Volksanwaltschaft tunlichst nicht einsparen, allerdings würden die Leistungen – und damit Aufwendungen wie Reisekosten und Kommissionsentschädigungen – gemäß dem Grundsatz Qualität vor Quantität geplant. Dennoch, versicherte Volksanwalt Fichtenbauer der ÖVP-Seniorensprecherin Gertrude Aubauer, werde beispielsweise bei der Kontrolle von Alten- und Pflegeheimen die Prüfdichte aufrechterhalten. Das sei gleichsam eine Pflicht in einer alternden Gesellschaft mit dadurch vermehrten gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Unverändert ist der Anspruch der Volksanwaltschaft, einen wirksamen und unabhängigen Überwachungs- und Präventionsmechanismus zur Verhinderung jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch in allen Situationen der Freiheitsentziehung (z.B. Strafhaft, Psychiatrie) sicherzustellen, heißt es in den Wirkungszielen zum Budgetvorschlag. Diese Verpflichtungen ist die Republik mit Annahme des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) eingegangen. Seit 2012 ist die Volksanwaltschaft auf dieser Grundlage mit der menschenrechtlichen Kontrolle betraut. Als Schwerpunkte der künftigen Menschenrechtskontrolle nannte Fichtenbauer gegenüber Wolfgang Zinggl (G) das Pflegewesen, Justizanstalten und Polizeianhaltungen. Überdies betonte er in Richtung Martina Schenk (T), die Volksanwaltschaft poche im Zusammenhang mit den geplanten Neuerungen im Informationsfreiheitsgesetz darauf, dass sie sensible persönliche Daten aus Erhebungen nicht jedermann kundtun muss.

Ebenfalls beibehalten werden soll der kostenlose und unbürokratische Zugang zur Volksanwaltschaft, intensivieren will man die unabhängige Verwaltungskontrolle im internationalen Bereich. Als Sitz des Internationalen Ombudsman Institutes (IOI) mit derzeit 172 Mitgliedern registriere die Volksanwaltschaft mit Sorge, es gebe in manchen Ländern Tendenzen der Schwächung von Ombudsstellen, berichtete der Volksanwalt. Nicht zuletzt deswegen warb er einmal mehr für eine Kompetenzerweiterung der VA-Kontrolltätigkeit auf ausgelagerte Rechtsträger wie ÖBB oder ASFINAG. "Das wäre zum Wohl des Parlaments und seiner Kontrolltätigkeit", richtete er den Nationalratsabgeordneten aus. Derzeit bestehe ein Kontrolldefizit.

Veränderung der Wirkungsziele angeregt

Die Anregung des Parlamentarischen Budgetdienstes, eine Weiterentwicklung der bislang kaum veränderten Wirkungsziele der Volksanwaltschaft anzudenken, griffen die Abgeordneten Johann Hell (S) und Christoph Vavrik (N) auf. Letzterer hinterfragte grundsätzlich die Sinnhaftigkeit einheitlich vorgegebener Wirkungsziele wie das Gleichstellungsziel, nachdem Volksanwalt Fichtenbauer darauf hingewiesen hatte, dass Bereiche mit hohem Beschwerdeaufkommen wie das Asylwesen oder die Justizanstalten von sich aus männerdominiert sind. Vor diesem Hintergrund lobte Hell den zuletzt überplanmäßigen Anstieg an Beschwerdeführerinnen, was Fichtenbauer unter anderem mit Veranstaltungen der Volksanwaltschaft zu frauenspezifischen Themen erklärte. Außerdem seien 70% der Mitarbeitenden in der Ombudsstelle weiblich.

In ihren Budgetunterlagen hält die Volksanwaltschaft zum Gleichstellungsziel ebenfalls fest, dass sie grundsätzlich keine Steuerungsmöglichkeit der Beschwerdegründe und der beschwerdeführenden Menschen hat. Dessen ungeachtet bemühe sie sich insbesondere in Fällen, die über den Einzelfall hinausgehende Wirkung besitzen, eine Annäherung an eine ausgewogene gendergemäße Verteilung zwischen Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern zu erreichen.

Rücklagen sichern laufenden Betrieb

Für den laufenden Betrieb sind der Analyse des Parlamentarischen Budgetdienstes zufolge weiterhin Rücklagenentnahmen budgetiert; für Jahr 2017 sind das 0,3 Mio.€. Übrig bliebe damit ein Rücklagenrest von rund 2 Mio.€; der Stand zum 30. September 2016 betrug 2,73 Mio.€. Zur Finanzierung von Sonderberichten wie den im nächsten Jahr geplanten zum Schutz von Kindern und Jugendliche vor Gewalt seien keine zusätzlichen Mittel budgetiert, erfuhren Wolfgang Zinggl (G) und Katharina Kucharowits (S) von Fichtenbauer. Die Aufwendungen würden aus dem laufenden Budget gedeckt.

Zum Personalstand der Ombudsstelle lauten die Vorgaben im BFRG, die Zahl der Planstellen – 75 – soll von 2017 bis 2020 gleich bleiben. Nicht zum Personalstand zählen die insgesamt 54 Mitglieder der sechs Kommissionen sowie die 34 Mitglieder und Ersatzmitglieder des Menschenrechtsbeirates der VA (Stand 2015). Der tatsächliche Personaleinsatz zum 1. Juni 2016 betrug 73 Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) und entspricht damit einem Anteil von 97 % an den Planstellen im Personalplan, rechnet der Budgetdienst vor.

Für 2015 weist die Volksanwaltschaft (VA) im Gegensatz zum Jahr davor einen Beschwerderückgang auf. Mit insgesamt 17.231 Beschwerden über die öffentliche Verwaltung gab es um 2.417 weniger als im Jahr 2014. Heuer habe sich dieser Rückgang aber kompensiert, sagte Fichtenbauer, die Beschwerdezahl sei bereits um 16% gestiegen. Die letztjährige Minderung führte er auf die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit anstelle der bis dahin zuständigen Behörden zurück; die Gerichtsbarkeit liege ja außerhalb der VA-Zuständigkeit.

Im Rahmen der präventiven Menschenrechtskontrolle waren die Kommissionen der Volksanwaltschaft letztes Jahr insgesamt 501-mal im Einsatz. 439 der Besuche und Beobachtungen in öffentlichen und privaten Einrichtungen, die als Orte der Freiheitsentziehung gelten, erfolgten unangekündigt. (Fortsetzung Budgetausschuss) rei