Parlamentskorrespondenz Nr. 1241 vom 17.11.2016

Neu im Finanzausschuss

Finanzausgleichsgesetz 2017 - Einstieg in die Aufgabenorientierung

Wien (PK) – Seit Jahrzehnten diskutieren Fachleute und PolitikerInnen aller Couleurs mit großem Engagement darüber – jetzt kommt er, der "Einstieg in den Umstieg zur Aufgabenorientierung im Finanzausgleich". So beschreibt die Bundesregierung ihr oberstes Ziel beim neuen Finanzausgleich, den Bund, Länder und Gemeinden kürzlich paktiert haben. Der Realisierung dieser Vereinbarungen dient unter anderem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Nationalrat und Bundesrat bis Ende 2016 beschließen sollen. Der dazu vorgelegte Regierungsentwurf (1332 d.B.) sieht eine Aufgabenorientierung in der Elementarbildung und erste Schritte zu einer Abgabenautonomie der Länder vor. Die Verteilung der Anteile von Bund, Ländern und Gemeinden am Steuer- und Abgabenertrag soll ebenso vereinfacht werden wie die Transfers zwischen den Gebietskörperschaften. Der neue Finanzausgleich sichert eine nachhaltige Haushaltsführung der Länder und Gemeinden ab und gewährleistet die finanziellen Mittel zur Erhöhung der Sicherheit auf Eisenbahnkreuzungen und zur Bewältigung finanzieller Herausforderungen durch die Migration und bei der Integration von Zuwanderern.

Eine aufgabenorientierte Verteilung von Ertragsanteilen ist für die Gemeinden in der Elementarbildung und für Länder und Gemeinden bei den Pflichtschulen vorgesehen. Am 1.1.2018 tritt sie für Kindergärten und 1.1.2019 für Pflichtschulen in Kraft. Dort werden die Mittel nicht mehr nach dem Bevölkerungsschlüssel, sondern nach klar definierten qualitativen und quantitativen Kriterien verteilt. Bei Kindergärten etwa nach der Zahl der zu betreuenden Kinder, der Zahl der Gruppen und nach den Öffnungszeiten. Der Wohnbauförderungsbeitrag wird zu einer Landesabgabe mit voller Tarifautonomie der Länder umgestaltet; vorgesehen ist auch eine bundesweit einheitliche technische Bauordnung.

Die Zahlungsströme zwischen Bund, Ländern und Gemeinden werden vereinfacht und die Transparenz erhöht. Die Nachhaltigkeit der Haushalte von Ländern und Gemeinden wird mit zusätzlichen Mitteln von 300 Mio. € jährlich abgesichert. Die Aufteilung dieser Mittel erfolgt nach einem gesetzlich fixierten Schlüssel. Für Investitionen in die Sicherheit bei Eisenbahnkreuzungen auf Gemeindestraßen installieren Bund und Gemeinden einen Finanzierungsfonds und dotieren diesen zu gleichen Teilen. Die Bedarfszuweisungen für Gemeinden werden erweitert und ein Strukturfonds eingerichtet, der finanzschwache Gemeinden und von Abwanderung betroffene Regionen unterstützt. Die besonderen Aufwendungen aus Migration und Integration werden den Ländern und Gemeinden  einmalig mit einem Zuschuss von 125 Mio. € abgegolten, 70% davon erhalten die Länder, 30% die Gemeinden.

Diese Maßnahmen erhöhen die öffentliche Verschuldung bis 2045 um 148 Mio. € oder 0,03% des BIP. Die Auswirkungen auf die Finanzierungshaushalte werden für die ersten fünf Jahre (in Tsd. Euro) wie folgt beziffert:

2016

2017

2018

2019

2020

Bund

0

-429.808  

-304.808

-304.808

-304.808

Länder

0

280.637

193.137

193.137

193.137

Gemeinden

0

139.555

102.055

102.055

102.055

Gesamt

0

-9.616

-9.616

-9.616

-9.616

Auf den Bund hat das Paktum mit Ländern und Gemeinden über den Finanzausgleich ab 2017 weitere finanzielle Auswirkungen, heißt es in den Erläuterungen. Diese werden in separaten Regelungsvorhaben außerhalb des FAG 2017 legistisch umgesetzt und in den dann jeweils vorzulegenden Wirkungsorientierten Folgenabschätzungen abgebildet.

Weitere Änderungsvorschläge in der Regierungsvorlage zum Finanzausgleich 2017 betreffen das Umweltförderungsgesetz. Zur Förderung der Siedlungswasserwirtschaft werden - nach Maßgabe des geltenden Finanzausgleichsgesetzes – in den kommenden Jahren zusätzliche Auszahlungen des Bundes ermöglicht, für 2017 sind zusätzlich 5,516 Mio. € vorgesehen, der Betrag steigt bis 2021 auf 21,798 Mio. €. Die Budgetauswirkungen werden bis 2046 mit einem Anstieg der öffentlichen Verschuldung um 417 Mio. € oder 0,007% des BIP angegeben.

Eine Änderung des Bundespflegegeldgesetzes sichert den Anspruch der Landes- und Gemeindebediensteten auf Pflegegeldkarenz auch für die Zeit ab 1.1.2017 ab. Der finanzielle Aufwand steigt von 440.000 Euro jährlich auf 500.000 Euro jährlich an. (Schluss) fru