Parlamentskorrespondenz Nr. 1243 vom 17.11.2016

Neu im Finanzausschuss

Geldwäsche und Nutzung der Finanzmärkte durch Terroristen wird weiter erschwert

Wien (PK) – Die Bundesregierung beteiligt sich am Kampf gegen die Geldwäsche und gegen den Missbrauch der Finanzmärkte zur Finanzierung des Terrorismus und schlägt dem Nationalrat ein Bundesgesetz zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung vor, das alle diesbezüglichen Vorschriften für Kredit- und Finanzinstitute in einem Gesetz zusammengefasst (1335 d.B.). Flankierend dazu sieht die Regierungsvorlage Änderungen im Bankwesengesetz und in zahlreichen anderen Finanzmarktnormen vor. Das neue Gesetz und die Gesetzesänderungen stehen im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in Österreich und mit Anpassungen der heimischen Rechtsordnung an die neuen internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF) zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung. Für Banken und Bankenaufsicht (FMA) wird die Anwendung der neuen Vorschriften bei Unternehmensgruppen erleichtert. Zusätzliche Belastungen der Kredit- und Finanzinstitute werden dadurch vermieden und zugleich die Anwendung der Sorgfaltspflichten erleichtert.

Konkret wird die Zusammenarbeit zwischen Ministerien und anderen Behörden aufgewertet und klar definiert. Bei den Sorgfaltspflichten und bei der Aufsicht durch die FMA wird der risikoorientierte Ansatz erweitert.  Online- Identifizierungen per Video werden im  Rahmen der normalen Sorgfaltspflichten ermöglicht, wenn die fehlende  physische Anwesenheit durch die Auswertung zusätzlicher Daten oder Informationen ausgeglichen werden kann. Die Einführung eines neuen Analyseverfahrens bei der Geldwäschemeldestelle, das auf einer Datenbankanwendung basiert, führt zu erhöhtem Personal- und EDV-Aufwand, der sich 2017 mit 550.000 € und in den Folgejahren mit maximal 443.000 € auf den Finanzierungshalt des Bundes auswirken wird. (Schluss) fru