Parlamentskorrespondenz Nr. 1251 vom 17.11.2016

Bundesrat billigt Wahlrechtsänderungsgesetz

Zentrales Wählerregister soll Pannen bei Wahlkarten verhindern

Wien (PK) – Das "kleine" Wahlrechtspaket ist nun endgültig geschnürt. Der Bundesrat genehmigte heute mit breiter Mehrheit ein Wahlrechtsänderungsgesetz, durch das ein zentrales Wählerregister eingeführt wird. Volksbegehren können damit unabhängig vom Hauptwohnsitz in jedem Gemeindeamt unterstützt werden, wobei auch eine elektronische Unterschrift per Handysignatur bzw. Bürgerkarte möglich sein wird. Ein weiterer Aspekt der Novelle sind Erleichterungen bei der Abwicklung von Wahlen. So sollen etwa Pannen bei der Ausgabe von Wahlkarten unterbunden werden. Reinhard Todt (S/W) befürwortete das längst überfällige zentrale Wählerregister und begrüßte, dass dieses auch den Ländern und Gemeinden bei der Wahlorganisation zur Verfügung steht. Die Übergangslösung bei den Briefwahlkarten sei aufgrund des Datenschutzes bedenklich, sagte Todt und drängte auf eine baldige umfassende Reform des Wahlrechts. Diese werde bereits im ersten Quartal 2017 erwartet, reagierte darauf Edgar Mayer (V/V). Die Wahlrechtsänderung bringe administrative Erleichterungen auf Länderebene, zeigte er sich erfreut. Eine doppelte Stimmabgabe ist nunmehr unmöglich.

Mit dem Versuch, das Wahlrecht bis ins Detail zu regeln, habe man die Umsetzung drastisch erschwert, erörterte Heidelinde Reiter (G/S) und machte sich für die Briefwahl stark, die von der Bevölkerung vermehrt in Anspruch genommen wird. Peter Samt (F/St) distanzierte sich in seiner Wortmeldung entschieden zu Mayers Meinung, der die Briefwahlen verteidigt hatte. Briefwahlen seien vielfach problematisch und tragen nicht zur Erhöhung der Wahlbeteiligung bei. Samt machte auch auf Schwachstellen bei der Wahl in Alten- und Pflegeheimen aufmerksam. (Fortsetzung Bundesrat) gro


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