Parlamentskorrespondenz Nr. 1300 vom 24.11.2016

Neu im Finanzausschuss

Der Entwurf für ein Abgabenänderungsgesetz 2016 liegt vor

Wien (PK) – Unter dem Titel "Abgabenrechtsänderungsgesetz 2016" hat die Bundesregierung dem Nationalrat einen Gesetzentwurf mit Änderungsvorschlägen für zahlreiche Steuergesetze übermittelt, unter anderem auch zur Senkung der Bankenabgabe, der Stabilitätsabgabe. Im Vorblatt deklariert die Regierung ihre Absicht, die Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere auch der Banken, zu stärken und die  Rechtssicherheit zu verbessern, sowie die Besteuerung und die Vollziehung von Steuergesetzen gleichmäßiger zu gestalten. Außerdem soll die Abgabenverwaltung für die SteuerzahlerInnen einfacher werden. Der verstärkte Einsatz betrieblicher Elektrofahrzeuge soll dazu beitragen, den CO2-Ausstoß zu senken (1352 d.B.). 

Senkung der Bankenabgabe

Die Bankenabgabe (Stabilitätsabgabe für Kreditinstitute) wurde 2011 als Beitrag der Banken zur Stabilisierung der Finanzmärkte durch staatliche Kapital- und Liquiditätsmaßnahmen eingeführt. Mittlerweile hat sich das Umfeld der Banken stark verändert: So belastete die Verpflichtung, den Europäischen Abwicklungsfonds ("Single Resolution Fund") zu dotieren, die österreichischen Banken seit 2015 mit 198 Mio. €. Dazu kommen 150 Mio. € jährlich zur Ausstattung des nationalen Einlagensicherungsfonds. Diese Fonds tragen zur Stabilisierung im Fall künftiger Krisen bei und senken das bisher mit Sicherungs- oder Abwicklungsfällen verbundene budgetäre Risiko. Die Berechnung der Bankenabgabe setzt Anreize zur Bilanzverkürzungen bei Banken und schränkt deren Bereitschaft zur Vergabe von Krediten ein, fügt die Regierung in den Erläuterungen hinzu. Auch das niedrige Zinsniveau reduziert die Erträge der heimischen Banken, die zugleich vor der Herausforderung stehen, ihre Eigenkapitalquoten an das von Markt und Aufsicht geforderte Niveau zu erhöhen. Nachdem andere europäische Länder ihre Bankenabgaben gesenkt haben, schlägt die Regierung eine Senkung der Bankenabgabe vor, um Wettbewerbsnachteile für österreichische Banken zu vermeiden. Die Regierung verbindet damit aber die Erwartung, dass die österreichischen Kreditinstitute die Senkung der Stabilitätsabgabe zur Verbesserung ihrer Eigenkapitalausstattung nutzen wird.

Änderungen im Einkommensteuerrecht

Stipendien für Wissenschaftler und Künstler werden als selbständige Einkünfte betrachtet, da sie brutto ausbezahlt werden und sozialversicherungsrechtlich abgesichert sind. Geringfügige, außerhalb eines Dienstverhältnisses gewährte Stipendien werden steuerfrei. Der Kinderfreibetrag von 300 Euro soll künftig automatisch in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden. Die Frist für die Gewährung des Zuzugsfreibetrags für Wissenschaftler wird von 10 Jahre auf fünf Jahre verkürzt.

Beim Lohnsteuerabzug kann der Arbeitgeber den Zuzugsfreibetrag bei der Lohnverrechnung berücksichtigen. Zudem wird klargestellt, dass beim Unterhaltsabsetzbetrag oder beim Alleinerzieherabsetzbetrag der Kinderfreibetrag in Höhe von 300 Euro amtswegig zu berücksichtigen ist. Bei der privaten Nutzung eines Elektro-Dienstfahrzeugs ist der Arbeitnehmer seit 1.1.2016 vom Sachbezug befreit. Diese Befreiung gilt künftig auch für Gesellschafter-Geschäftsführer mit einem Anteil von mehr als 25% am Unternehmen.

Umsatzsteuergesetz mit neuem, EU-konformem Grundstücksbegriff 

Der Grundstücksbegriff im Umsatzsteuergesetz wird an unionsrechtliche Vorgaben angepasst. Die kurzfristige Vermietung von Grundstücken wird umsatzsteuerpflichtig. Verwendet der Unternehmer das Grundstück für Umsätze, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen entfallen die Aufteilung der Vorsteuerbeträge und Vorsteuerkorrekturen. Zur Verwaltungsvereinfachung für Unternehmer und zur Senkung von Rechtsbefolgungskosten wird die Ermittlung der Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerbefreiung an das EU-Recht angepasst und die Grenze für die Berichtigung der Vorsteuer angehoben. Eine höhere Betragsgrenze bei der steuerfreien Einfuhr von Waren durch Grenzgänger soll verwaltungsvereinfachend wirken.

Überbrückungsgeld der Bauarbeiter wird steuerlich begünstigt  

Bauarbeiter, die nicht bis zur Pension beschäftigt bleiben, erhalten seit 2014 aus der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse maximal 18 Monate lang eine finanzielle Überbrückung bis zum Pensionsantritt, das so genannte Überbrückungsgeld. Dieses Überbrückungsgeld wird steuerrechtlich wie Lohn behandelt, die lohnabhängigen Abgaben entrichtet die Bauarbeiter-Urlaubskasse.

Kautabak künftig verboten

Mit einer Novelle zum Tabakmonopolgesetz wird der Verkauf von Kautabak ab 20.5. 2017 verboten. Das Ziel, für möglichst vielen Menschen mit Behinderung mit einem Tabakfachgeschäft eine wirtschaftliche Existenzgrundlage zu schaffen, wird betont.

Mineralölsteuergesetz – Steuerbefreiung für Kerosin wird administrativ vereinfacht

Die Steuerbefreiung für die Treibstoffe der Luftfahrtunternehmen wird in einer Verordnung neu geregelt und ein einfaches Freischeinverfahren eingeführt, das die Inhaber von Steuerlagern entlastet und den Unternehmen ermöglicht, selbst eine Steuervergütung zu erlangen. Bei der Prüfung der Voraussetzungen für die steuerfreie Abgabe der Treibstoffe wird ein neuer Freischein eingeführt, der die Abwicklung sowohl für die Luftfahrtunternehmen als auch für die Verwaltung erleichtert.

Verfahrenshilfe auch beim Bundesfinanzgericht 

In der Bundesabgabenordnung wird die Verfahrenshilfe für Prozesse vor dem Bundesfinanzgericht und den Landesverwaltungsgerichten eingeführt. Dazu kommen verfahrensökonomische Rechtsanpassungen, unter anderem auch im Abgabenverwaltungsorganisationsgerichtsgesetz. Im Transparenzdatenbankgesetz 2012 werden Transferzahlungen in den Förderungsbegriff übernommen.

Weitere Rechtsanpassungen

Mit einer Änderung der Abgabenexekutionsverordnung wird das Ediktalverfahren aus dem Jahr1949 an die Exekutionsordnungs-Novelle 2000 angepasst und so der Einsatz moderner Technologien ermöglicht. Einschaltungen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder der Anschlag an der Amtstafel der Gemeinde werden dadurch entbehrlich. Präzisierungen in der Abgabenexekutionsordnung erleichtern Internet-Versteigerungen. Spenden an österreichische Museen sind als Sonderausgaben oder Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit der Spenden sollen ab 2017 durch eine Verordnung geregelt werden. Die elektronische Datenübermittlung erlaubt es, auf die bisher notwendigen Bescheinigungen zu verzichten.

Finanzielle Auswirkungen auf Bundeshaushalt und andere Haushalte

Die Senkung der Stabilitätsabgabe – derzeit eine der höchsten in Europa - soll den zusätzlichen Belastungen der Banken im europäischen Kontext entgegenwirken. Welchen Einfluss die Absenkung der Stabilitätsabgabe auf die Staatsschulden haben wird, kann wegen des stetigen Wandels in der Bankenbranche derzeit nicht eingeschätzt werden.

Auswirkungen auf den Finanzierungshaushalt des Bundes

In Tsd. Euro

2016

2017

2018

2019

2020

Nettofinanzierung

0

-227.095

28.000

-12.000

-12.000

Auf Basis der RV zum FAG 2017 ergeben sich als Anteile der Gebietskörperschaften (Ertragsanteile + aufkommensabhängige Transfers) folgende Auswirkungen der Reform:

In Mio. Euro

Bund

Länder

Gemeinden

Summe

2017

-126,500

-62,800

-35,700

-225,000

2018

+103,500

-46,900

-26,600

+30,000

2019

+76,800

-55,400

-31,400

-10,000

2020

+76,800

-55,400

-31,400

-10,000

2021

-173,200

-55,400

-31,400

-260,000

In der Wirkungsfolgenabschätzung zur Regierungsvorlage wird die Entlastung der BürgerInnen bei den Verwaltungskosten mit 5.000 Stunden beziffert; die automatische Veranlagung des Kinderfreibetrags von 300 Euro jährlich reduziert den Verwaltungsaufwand von Unterhaltsabsetzberechtigen und Alleinerziehenden. Unternehmen können durch Erleichterungen bei Informationsverpflichtungen mit einer Entlastung von 222.000 € pro Jahr rechnen. Die Senkung der Bankenabgabe verbessert die Wettbewerbssituation der heimischen Banken im europäischen Kontext. (Schluss) fru