Parlamentskorrespondenz Nr. 1332 vom 29.11.2016

Neu im Verkehrsausschuss

Gesetzliche Regelungen setzen Schwerpunkte bei Verkehrssicherheit und Elektromobilität

Wien (PK) – Schwerpunkte von geplanten Neuerungen in der Verkehrsgesetzgebung sind neben Verwaltungsvereinfachungen die Bereiche Verkehrssicherheit und Elektromobilität. So schafft ein neues Bundesgesetz eine Rechtsgrundlage für die einheitliche statistische Erfassung von Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden. Weiters liegen Novellen zum Bundesstraßengesetz, zur Straßenverkehrsordnung, zum Führerscheingesetz und zum Kraftfahrgesetz vor.

Bessere statistische Erfassung von Verkehrsunfällen mit Personenschaden

Mit einem Straßenverkehrsunfallstatistik-Gesetz (StVUSt-G, 1353 d.B.) wird eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Erstellung und Veröffentlichung von Statistiken über Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden auf allen öffentlichen Straßen geschaffen. Für die Erstellung der Verkehrsunfallstatistik soll künftig der Verkehrsminister zuständig sein. Das geplante Gesetz legt die Art der zu erhebenden Daten fest und enthält Regelungen zur Datensicherheit, Qualitätssicherung und Zurverfügungstellung von Daten. Angestrebt wird dabei, die derzeit unterschiedlichen Statistiken zusammenzuführen, um auf Grundlage einer verbesserten Datengrundlage gezieltere Verkehrssicherheitsmaßnahmen setzen zu können. Das Gesetz umfasst auch Verordnungsermächtigungen für den Verkehrsminister, der beispielsweise die Leistung der Erstellung der Unfallstatistik nach den Bedingungen des Vergaberechts vergeben kann.

Vereinfachte Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Bundesstraßengesetz

Die laufende Evaluierung von Maßnahmen im hochrangigen Straßennetz soll vereinfacht werden. Derzeit wird die Wirtschaftlichkeit von Baumaßnahmen bei Bundesstraßen im Trassenfestlegungsverfahren auf privatwirtschaftlicher und auf behördlicher Ebene geprüft. Im Sinne einer Verfahrensbeschleunigung soll im Bundestraßengesetz nun die Wirtschaftlichkeitsprüfung im Trassenfestlegungsverfahren entfallen. Außerdem wird klar festgehalten, dass das Verkehrsministerium eine Gesamtschau über Bundesstraßenprojekte hinsichtlich ihrer volkswirtschaftlichen Aspekte vornimmt, während die Prüfung aus betriebswirtschaftlicher Sicht bei der ASFINAG liegt (1347 d.B.). Die Novelle bringt auch eine Verordnungsermächtigung des Bundesministers für Verkehr, der Bestimmungen über betriebs- und baubedingte Immissionen von Bundesstraßenbauvorhaben erlassen kann, sowie Präzisierungen über die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen.

Straßenverkehrsordnung berücksichtigt Ladestationen von Elektrofahrzeugen

Verwaltungsvereinfachungen und die Berücksichtigung von Elektrofahrzeugen sind Anlass für diverse Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (28. StVO-Novelle, 1356 d.B.). Geregelt wird etwa, dass Angehörige der Bundespolizei keine besondere behördliche Ermächtigung für die Durchführung von Alkomatuntersuchungen mehr benötigen. Zur Verkehrssicherheit beitragen soll weiter, dass Bildmaterial aus der Verkehrsüberwachung auch für die Verfolgung von Verwaltungsübertretungen verwendet werden darf, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Überwachungszweck stehen.

In die Straßenverkehrsordnung werden zudem Bestimmungen über Ladestationen für Elektrofahrzeuge aufgenommen, um diese gut erkennbar und leicht verfügbar zu machen. So können mit einer Zusatztafel unter dem Zeichen "Halten und Parken verboten" Ausnahmen für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs festgelegt werden. Mit der Novelle werden auch Ausnahmen von Halte- und Parkverboten für Werttransportfahrzeuge geschaffen und Ausnahmen vom Wochenend- und Feiertagsfahrverbot auf Reparaturen an Wasser- und Energieversorgungsanlagen ausgeweitet.

Führerscheingesetz soll Erprobung von Alko-Locks ermöglichen

Die Bundesregierung will eine erste gesetzliche Grundlage für Alkoholwegfahrsperren ("Alko-Locks") schaffen. Das soll in einer entsprechenden Novelle zum Führerscheingesetz (18. FSG-Novelle, 1358 d.B.) in Form einer Verordnungsermächtigung für den Verkehrsminister erfolgen. Der Minister kann damit die Erprobung des Systems im Rahmen eines wissenschaftlichen Versuches anordnen. Die Teilnahme ist freiwillig, an den Regelungen über den Führerscheinentzug ändert sich grundsätzlich einmal nichts. Das erhoffte Ergebnis ist, dass Alko-Locks eine taugliche Alternative zum Entzug des Führerscheins bilden können und einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.

Mit der Novelle wird außerdem die Probezeit des Probeführerscheins von zwei auf drei Jahre angehoben. Der Katalog der Probeführerscheindelikte wird um die Benützung von Mobiltelefonen am Steuer erweitert. Aufgrund einer besorgniserregenden Entwicklung der Unfallzahlen wird die Mopedausbildung und –prüfung überarbeitet. So wird etwa der Punkt Risikokompetenz darin aufgenommen. Schließlich sieht die Novelle Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität vor. Die 3500kg-Grenze der Klasse B für elektrische Fahrzeuge des Gütertransports wird auf 4250kg angehoben. Dafür ist allerdings die Zustimmung der EU-Kommission erforderlich.

Kraftfahrgesetz setzt EU-Verkehrssicherheitspaket um

Mit Änderungen im Kraftfahrgesetz (34. KFG-Novelle, 1359 d.B.) wird das so genannte EU-Verkehrssicherheitspaket umgesetzt. Das betrifft EU-Richtlinien über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern, Änderungen der Richtlinie über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge, sowie betreffend die technischen Unterwegskontrollen der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen. Mit der Novelle wird im Sinne der Qualitätssicherung auch eine bundeseinheitliche Administration der Fahrausbildung und des Fahrschulwesens angestrebt. Das betrifft insbesondere die Fahrschulinspektionen.

Das Kraftfahrgesetz erlaubt künftig auch, dass Beweisfotos aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung für die Verfolgung von anderen Delikten herangezogen werden dürfen, wie etwa unzulässiges Telefonieren mit einem Mobiltelefon oder dem Verstoß gegen Sicherheitsgurt- oder Sturzhelmpflicht. Auch diese Maßnahme soll zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. (Schluss) sox