Parlamentskorrespondenz Nr. 1349 vom 30.11.2016

Einstimmigkeit über Anpassungen im Parlamentsgebäudesanierungsgesetz

Wirtschaftsausschuss verabschiedet auch Novelle zum Elektrotechnikgesetz

Wien (PK) - Auf den Weg ins Nationalratsplenum brachte der Wirtschaftsausschuss heute eine Änderung des Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes, die im Wesentlichen eine Befreiung von gegenseitigen Leistungsabgeltungen zwischen der Sanierungsgesellschaft und der Parlamentsdirektion vorsieht und von den Abgeordneten aller Fraktionen unterstützt wurde. Eine Novelle des Elektrotechnikgesetzes wiederum passt die diesbezügliche Normungsinfrastruktur an die bestehenden Gegebenheiten an, wobei der Gesetzgeber vor allem die Präzisierung der Aufsichtsregelungen, eine Neuausrichtung der Finanzstruktur sowie einen erleichterten Zugang zu elektrotechnischen Normen und zur Mitarbeit im Normungsprozess für KMUs im Auge hat.

Zusammenarbeit zwischen Sanierungsgesellschaft und Parlamentsdirektion soll von gegenseitigen Leistungsabgeltungen befreit werden

"Zur Erfüllung der mit dem Projekt Parlamentssanierung verbundenen Aufgaben können von der Parlamentsdirektion die dafür erforderlichen Leistungen beigestellt werden", heißt es in einem von den Klubobleuten aller sechs im Parlament vertretenen Fraktionen gemeinsam eingebrachten Antrag (1906/A) auf Änderung des Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes, den der Ausschuss einstimmig verabschiedete.

Parlamentsvizedirektor Alexis Wintoniak erläuterte in seiner Funktion als Generalbevollmächtigter für das Sanierungsprojekt die Gründe für die Novelle des "Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes". Demnach geht es um Anpassungen bereits bestehender Bestimmungen zur Leistungserbringung durch die Parlamentsdirektion, zur Leistungsabgeltungsverordnung und zur Steuer- und Abgabenbefreiung. So soll die naturgemäß sehr enge Zusammenarbeit zwischen Parlamentsdirektion und Parlamentsgebäudesanierungsgesellschaft von gegenseitigen Leistungsabgeltungen befreit werden, da sämtliche Mittel aus ein und demselben Topf des Parlamentsbudgets kommen und "im Kreis laufende" Geldflüsse zwischen Parlamentsdirektion und Parlamentsgebäudesanierungsgesellschaft nicht zur Transparenz beitragen, sondern vor allem einen großen Verwaltungsaufwand darstellen würden.

Jedenfalls sei sichergestellt, dass die im Parlamentsgebäudesanierungsgesetz von 2014 festgelegten Finanzrahmen von € 352,2 Mio. für die nachhaltige Sanierung und € 51,4 Mio. für die Interimslokation und Übersiedelung sowie die im Bundesfinanzrahmen budgetierten Eigen- und Gesellschaftskosten in der Höhe von € 30,8 Mio. einer gesamtheitlichen Kostenverfolgung und Kontrolle durch die zuständigen Gremien der Parlamentsgebäudesanierungsgesellschaft und des Parlaments unterliegen. Hinsichtlich der Bestimmungen zur Steuer- und Abgabenbefreiung sei bereits jetzt im Parlamentsgebäudesanierungsgesetz geregelt, dass die Übertragung von Bundesvermögen im Rahmen des Sanierungsprojekts von Gebühren, Steuern und Abgaben befreit ist. Mit der Novelle werde diese Bestimmung auf sämtliche Vermögensverfügungen in Umsetzung des Gesetzes ausgedehnt, erklärte Wintoniak weiter. Das betrifft konkret ein Grundstück hinter dem Parlamentsgebäude, das vom Parlament seit jeher als Parkplatz genutzt wird. Im Zuge der Bauplatzschaffung soll die Grundgrenze arrondiert werden, dazu wird eine unentgeltliche Übertragung von der Stadt Wien an das Parlament angestrebt.

Entscheidend seien Barrierefreiheit, Kundenfreundlichkeit, die Einhaltung des Kostenrahmens und insgesamt eine gute Informationspolitik, kommentierte SPÖ-Abgeordneter Franz Kirchgatterer den Antrag und drückte weiters seine Hoffnung aus, dass der Konsens aller Fraktionen in Sachen Parlamentssanierung auch weiterhin aufrecht bleibt.

Elektrotechnisches Normenwesen wird modernisiert

Eine grundlegende Neuerung kommt auf das elektronische Normungswesen zu. Konkret sollen durch die Novelle zum Elektrotechnikgesetz (1326 d.B.) nun der Anwendungsbereich für die elektrotechnische Normungsorganisation sowie deren Rechte und Pflichten festgelegt werden. Die Vorlage, die mit breiter Mehrheit, aber gegen die Stimmen der Grünen verabschiedet wurde, enthält zudem eine Verankerung der Grundsätze der elektrotechnischen Normungsarbeit und fixiert die finanziellen Leistungen des Bundes. Vorgesehen ist schließlich auch die Einrichtung einer Schlichtungsstelle.

Während sich Franz Kirchgatterer (S) eine Eindämmung der Normenflut erwartet und von einer Trendwende für die KMU sprach, kritisierte Ruperta Lichtenecker (G), dass das Umweltbundesamt nicht im entsprechenden Beirat vertreten sein wird. Unter den Gesichtspunkten von Transparenz und Aufsicht wiederum begrüßten Brigitte Jank (V) und Staatssekretär Harald Mahrer die neuen Bestimmungen. Josef Schellhorn (N) warnte vor übertriebenen Erwartungen und stellte hingegen fest, einfacher werde es nicht werden, zumal das Gesetz an der nach wie vor unterschiedlichen elektrotechnischen Normung nichts ändere. (Fortsetzung Wirtschaftsausschuss) hof