Parlamentskorrespondenz Nr. 1395 vom 12.12.2016

Parlament: TOP im Nationalrat am 14. Dezember 2016

Flächendeckende Ganztagsschule bis 2025, Ausbau der Primärversorgung, Enteignung von Hitlers Geburtshaus

Wien (PK) – Der Nationalrat hat sich für seine letzten beiden Sitzungstage in diesem Jahr kommenden Mittwoch und Donnerstag ein Mammutprogramm vorgenommen. Die beiden Sitzungstage vor Weihnachten beinhalten nicht weniger als 37 Gesetze, 4 Staatsverträge und 6 Bund-Länder-Vereinbarungen samt Finanzausgleich. Dazu kommen rund drei Dutzend Oppositionsanträge und der ein oder andere Regierungsbericht.

Am Mittwoch soll der endgültige Beschluss für die Enteignung von Hitlers Geburtshaus fallen. Die Abgeordneten werden auch über das Recht für PolizistInnen auf das Führen von Privatwaffen bis zu einem Kaliber von 9 Millimeter abstimmen, Zuwanderern und Flüchtlingen soll der Zugang zu Waffen erschwert werden. Eingetragene Partnerschaften sollen künftig zudem wie Ehen am Standesamt geschlossen werden können.

Für den flächendeckenden Ganztagsschul-Ausbau bis 2015 sollen insgesamt 750 Mio. € in die Hand genommen werden, 200 Mio. € für die Primärversorgung. In der Aktuellen Fragestunde wird sich Bundesminister Jörg Leichtfried Technologiefragen der Abgeordneten stellen.

Außerdem bleibt abzuwarten, ob das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz, das die Versorgung der Bevölkerung sichert, wenn in außerordentlichen Krisensituationen die Lebensmittel knapp werden und Marktmechanismen zur Behebung des Engpasses nicht ausreichen, wieder verlängert wird. Im Landwirtschaftsausschuss erzielte die Vorlage jedenfalls nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit.

Aktuelle Stunde zu Innovation und Technologie

Zum Auftakt der zweitägigen Sitzung startet der Nationalrat mit einer Aktuellen Stunde unter dem von der SPÖ vorgeschlagenen Titel "Technologischer Wandel als Chance für den Standort Österreich". Rede und Antwort steht dazu Bundesminister Jörg Leichtfried.

Taxifahrten mit Assistenzhund dürfen nicht mehr abgelehnt werden

In die Tagesordnung eingestiegen wird dann mit Verkehrsthemen. Einem laut Verkehrsausschuss bestehenden Missstand im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes soll demnach ein Ende bereitet werden. Wer einen Assistenzhund im täglichen Leben benötigt, soll nämlich künftig das Recht auf die Mitnahme dieses Tieres auch in Taxis ohne Maulkorb- und Leinenpflicht haben. Die Änderung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes fußt auf einen gemeinsamen Antrag aller Parlamentsfraktionen.

Bundesstraßengesetz-Novelle

Vereinfacht soll außerdem die wirtschaftliche Evaluierung von Maßnahmen im hochrangigen Straßennetz werden, indem die ASFINAG die betriebswirtschaftliche Prüfung übernimmt, während das Verkehrsministerium eine Gesamtschau über Bundesstraßenprojekte hinsichtlich ihrer volkswirtschaftlichen Aspekte vornimmt. Das sieht ein Novellenvorschlag zum Bundesstraßengesetz vor, der von SPÖ, ÖVP, FPÖ sowie dem Team Stronach mehrheitlich plenumsreif gemacht wurde.

Bessere Verkehrsunfallstatistik

Mit einem Straßenverkehrsunfallstatistik-Gesetz wird eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Erstellung und Veröffentlichung von Verkehrsunfallstatistiken mit Personenschaden geschaffen. Zuständig dafür wird künftig der Verkehrsminister sein. Angestrebt wird dabei, die derzeit unterschiedlichen Statistiken zusammenzuführen, um auf Basis einer verbesserten Datengrundlage gezieltere Verkehrssicherheitsmaßnahmen setzen zu können.

Vorbehalte gibt es von den Grünen. Die vorliegende Regierungsvorlage schafft aus ihrer Sicht etwa datenschutzrechtliche Probleme. Sie fordern eine Verkehrsstatistik, die alle VerkehrsteilnehmerInnen umfasst. Ihr Antrag wird im Plenum aber wohl keine guten Chancen haben.

Ladestationen von Elektrofahrzeugen

Verwaltungsvereinfachungen und die Berücksichtigung von Elektrofahrzeugen sind Anlass für diverse Änderungen in der Straßenverkehrsordnung. Geregelt wird etwa, dass Angehörige der Bundespolizei keine besondere behördliche Ermächtigung für die Durchführung von Alkomatuntersuchungen mehr benötigen.

In die Straßenverkehrsordnung werden zudem Bestimmungen über Ladestationen für Elektrofahrzeuge aufgenommen, um diese gut erkennbar und leicht verfügbar zu machen. So können mit einer Zusatztafel unter dem Zeichen "Halten und Parken verboten" Ausnahmen für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs festgelegt werden. Zur Verkehrssicherheit beitragen soll weiter, dass das Bildmaterial aus der Verkehrsüberwachung auch für die Verfolgung von Verwaltungsübertretungen verwendet werden darf, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Überwachungszweck stehen. Die NEOS haben datenschutzrechtliche Bedenken, sie befürchten, dass damit die Voraussetzungen für eine flächendeckende Überwachung geschaffen werden.

Erste gesetzliche Grundlage für Alkolocks

Die Regierung will zudem eine erste gesetzliche Grundlage für Alkoholwegfahrsperren (Alkolocks) schaffen. Das soll in einer entsprechenden Novelle zum Führerscheingesetz in Form einer Verordnungsermächtigung für den Verkehrsminister erfolgen. Massive Einwände sind in der Nationalratsdebatte von Seiten der Grünen zu erwarten.

Italienische Pläne zur Schienenmaut

Protest gibt es von den Grünen auch an anderer Stelle. Sie sehen den Zugverkehr mit Italien gefährdet, da es laut der Oppositionspartei Pläne des Nachbarlands gibt, ab 2018 die Schienenmaut um bis zu 130 Prozent zu erhöhen. Sie befürchten eine Rückverlagerung des Personen- und Güterverkehrs mit Italien auf die Straße. Die Grünen fordern daher vom Verkehrsminister, auf bilateraler und europäischer Ebene alles zu tun, um diese Pläne zu verhindern. Im Verkehrsausschuss wurde der Antrag jedoch abgelehnt.

EU-Verkehrssicherheitspaket

Wiederum einstimmig zugestimmt hat der Verkehrsausschuss der Notwendigkeit, das so genannte EU-Verkehrssicherheitspaket auf Grundlage von EU-Richtlinien umzusetzen. Mit der Novelle wird im Sinne der Qualitätssicherung eine bundeseinheitliche Administration der Fahrausbildung und des Fahrschulwesens angestrebt. Das betrifft insbesondere die Fahrschulinspektionen. Das Kraftfahrgesetz erlaubt künftig, dass Beweisfotos aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung für die Verfolgung von anderen Delikten herangezogen werden dürfen, wie etwa unzulässiges Telefonieren mit einem Mobiltelefon oder dem Verstoß gegen Sicherheitsgurt- oder Sturzhelmpflicht. Zu den neuen Regelungen gehört auch eine grüne Nummerntafel für Elektrofahrzeuge.

Voraussichtlich abgelehnt werden zwei Anträge der Grünen, in denen einerseits die Abgasüberprüfungen von Diesel-KFZ hinterfragt sowie andererseits ein Ende der "Schummelei" beim Normverbrauch gefordert werden.

Befrachtung von Hochseeschiffen

Obwohl das österreichische Seeschifffahrtsregister seit 2012 geschlossen ist, muss der heimische Rechtsbestand vereinzelte Bestimmungen aus EU-Richtlinien zur Seeschifffahrt bzw. aus Übereinkommen der International Maritime Organisation (IMO) berücksichtigen. Im Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetz (SSEG) wird mit einer Novellierung den neuen Bestimmungen für Befrachter von Hochseeschiffen Rechnung getragen. Demnach muss die Bruttomasse von Containern vor deren Stauung an Bord rechtzeitig nach bestimmten Normen festgestellt und dokumentiert werden, bei Nichteinhaltung der Bestimmungen würde die Beladung verweigert.

200 Mio. € für Ausbau der Primärversorgung

Am Mittwoch sollen zudem die ersten Weichen für den Ausbau der medizinischen Primärversorgung in Österreich gestellt werden. Auf der Tagesordnung stehen dazu zwei 15a-Vereinbarungen, durch die einerseits insgesamt 200 Mio. € von Seiten der Länder und der Sozialversicherung für eine wohnortnahe und multiprofessionelle Patientenversorgung bereitgestellt werden und andererseits ein Kostendämpfungspfad eingeleitet wird. Gestrichen werden auch die Selbstbehalte von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre für stationäre Krankenhausaufenthalte. Auch das damit in Zusammenhang stehende Vereinbarungsumsetzungsgesetz soll beschlossen werden.

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser sieht in der Primärversorgung das Konzept der Zukunft. Geht es nach ihr, soll schon bald ein "Primary Health Care"-Gesetz folgen. Die Ärztekammer läuft gegen die Neuerungen Sturm.

Der Abschluss der neuen 15a-B-VG-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung dient primär der Umsetzung des Finanzausgleichs für die Jahre 2017 bis 2021. Die 200 Mio. € dienen dem Ausbau der Primärversorgung sowie von multiprofessionellen und/oder interdisziplinären Angeboten in der ambulanten Fachversorgung. Bis zum Ende der Laufzeit (2020) sollten zumindest 75 Primärversorgungseinheiten an einem Standort (Gruppenpraxis oder selbständiges Ambulatorium) oder als Netzwerk eingerichtet werden, lautet das Ziel. Die Primärversorgungseinheit hat jedenfalls aus einem Kernteam (Allgemeinmediziner und Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege) zu bestehen und muss bedarfsgerechte Öffnungszeiten (mindestens Montag bis Freitag) anbieten. Weitere 10 Mio. € gibt es für spezielle überregionale Vorhaben (z.B. Isoliereinheiten für hochansteckende Erkrankungen wie Ebola).

Weiter ausgebaut werden soll der Bereich e-Health (z.B. ELGA, e-Card, Telegesundheitsdienste), außerdem sind Mittel zur Förderung des Transplantationswesens und zur Finanzierung wesentlicher Gesundheitsförderungs- und Vorsorgeprogramme budgetiert. Um diese Vereinbarungen auf Bundesebene umsetzen zu können, hat die Regierung ein Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz vorgelegt.

Ärztegesetznovelle

Eine Novelle des Ärztegesetzes soll punktuelle Anpassungen im Berufsrecht der ÄrztInnen vornehmen. Aufgrund vermehrter Anfragen bzw. Beschwerden in den letzten Jahren sowie auf Basis diverser Anregungen durch die Ärztekammer kommt es nun zu redaktionellen Klarstellungen, um Fehlinterpretationen zu vermeiden, sowie zu Konkretisierungen einzelner Bestimmungen.

Anträge der Opposition

Voraussichtlich keine Zustimmung wird es für eine Reihe von Oppositionsanträgen geben. Die Freiheitlichen bezeichnen etwa den Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) als unausgereift und fragmentarisch, sie befürchten dadurch eine weitere Absenkung der Mindeststandards. Außerdem warnen sie vor einer möglichen Privatisierung des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV). In einer weiteren Entschließung zeigt sich die FPÖ wiederum mit der Ärztekammer solidarisch. In einem weiteren Antrag fordert die Oppositionspartei die Offenlegung der tatsächlichen Kosten für die Gesundheitsbetreuung von AsylwerberInnen.

Die NEOS wiederum wollen BürgerInnen wiederum das gesetzliche Recht einräumen, die Krankenkasse zu wechseln, sofern nachweislich Leistungsnachteile bestehen. Sie bemängeln, dass die Versicherten von der Vielzahl an Krankenversicherungsträgern, regionalen Fürsorgeanstalten und privilegierte Sondergruppen oft sehr unterschiedliche Leistungen erhalten.

Der parteifreie Mandatar Marcus Franz setzt sich mittels eines Antrags zudem abermals für eine Fusionierung der bestehenden Sozialversicherungen zu einer gemeinsamen "Österreichischen Gesundheitsversicherung" (ÖGV) ein.

Justizausschuss soll sich mit Tierschutz im ABGB befassen

Dem Justizausschuss soll der Antrag des Team Stronach, auch im österreichischen ABGB Tiere als mit Empfindsamkeit ausgestattete lebende Wesen zu verankern, zugewiesen werden.

Weitergabe von Daten aus genetischen Analysen

Durch eine Änderung des Gentechnikgesetzes (GTG) wird schließlich sichergestellt, dass die Weitergabe von Daten aus genetischen Analysen verfassungskonform geregelt wird. Anlass für die Novellierung ist ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), in dem das im Paragraphen 67 GTG normierte Verbot der Erhebung und Verwendung von Ergebnissen genetischer Analysen des Typs 1 als nicht sachlich gerechtfertigt beurteilt wird. Der VfGH hat im Hinblick auf derartige Analysen, die in ihrer Aussagekraft konventionellen, also nicht mittels genetischer Methoden erhobenen Untersuchungen entsprechen, einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz erkannt und die Bestimmung teilweise aufgehoben.

Flächendeckender Ganztagsschul-Ausbau bis 2025

Die Pläne für einen flächendeckenden Ausbau der Ganztagsschule bis 2025 werden konkret. Der Bund nimmt für den Ausbau der Ganztagsschulen insgesamt 750 Mio. € in die Hand. Das Geld stammt aus der Abschlagszahlung für die gesenkte Bankenabgabe. Über ein Drittel der Mittel können die Bundesländer für ganztägige Schulformen im Pflichtschulbereich verfügen. Gesetzliche Grundlage dafür bildet das Bildungsinvestitionsgesetz.

Damit soll bis 2025 ein flächendeckendes Angebot an schulischer Tagesbetreuung geschaffen werden. Neben den beiden Koalitionsparteien waren im Unterrichtsausschuss auch die NEOS und das Team Stronach für die Pläne der Regierung. Die Grünen haben sich eine etwaige Zustimmung im Plenum vorbehalten.

Insgesamt soll der Bund die Mittel für den Ausbau von ganztägigen Schul- und Betreuungsangeboten in maximal 20 km Entfernung zum Wohnort ab nächstem Schuljahr bis 2024/25 zur Verfügung stellen. Sowohl öffentliche als auch mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Privatschulen können daraus um einen Zweckzuschuss beim Bildungsministerium (fixer Anteil) bzw. der zuständigen Landesregierung (flexibler Anteil) ansuchen. Um Doppelförderungen zu vermeiden, werden in den ersten beiden Jahren nur verschränkte Ganztagsschulen gefördert, in denen Unterricht, Lern-, Ruhe- und Freizeitphasen einander abwechseln. Zeitgleich erhalten über einen 15a-Vertrag mit den Ländern nämlich auch Schulen mit getrennter Nachmittagsbetreuung Zuschüsse.

Der flexible Förderanteil von 250 Mio. €, über den die Bundesländer selbst bestimmen können, ist für die Umwandlung von Klassen mit Nachmittagsbetreuung in Klassen mit verschränkter Abfolge des Unterrichts vorgesehen. Zudem sollen damit bestehende außerschulische Betreuungseinrichtungen zugunsten der Ganztagesschulen aufgelassen, Ferienangebote eingerichtet und die Betreuungsbeiträge an ganztägigen Schulen nach einer sozialen Staffelung gesenkt werden.

Digitalisierungsinitiative für Schulen

Die Forderung der NEOS nach einer Digitalisierungsinitiative im Bildungsbereich mündete im Unterrichtsausschuss in einen gemeinsamen Entschließungsantrag von ÖVP, SPÖ und NEOS. Von den Grünen ist eine Zustimmung zu erwarten, von der FPÖ eher nicht.

Konkret soll eine Digitalisierungsinitiative den Erwerb und die Festigung Digitaler Kompetenzen fördern und den Ausbau der technischen Infrastruktur intensivieren. Digitale Bildung soll in allen Lehrplänen verankert und ein Unterrichtsfach "Digitale Kompetenzen" eingeführt werden. Aber nicht nur bei den SchülerInnen, sondern auch in der LehrerInnen- und Erwachsenenbildung soll die Integration der Digitalisierung vorangetrieben werden.

Mittelstandsbericht 2016

Der heimische Mittelstandsbericht 2016, der dann auf der Tagesordnung im Plenum steht, weist einmal mehr auf die zentrale Bedeutung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für Österreichs Wirtschaft hin. Laut Bericht gibt es eine steigende Beschäftigung und Wertschöpfung der heimischen KMU. Die mehr als 330.000 KMU beschäftigten 2014 über 1,9 Mio. Personen und erzielten Umsätze in der Höhe von 456 Mrd. € sowie eine Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten von rund 114 Mrd. €. Sie stellten fast 68% der Arbeitsplätze zur Verfügung und waren für rund 64% der gesamten Erlöse bzw. rund 61% der gesamten Wertschöpfung verantwortlich. Im Zeitverlauf wird dem Bericht zufolge außerdem deutlich, dass sich sowohl die Beschäftigten als auch die Umsätze und die Bruttowertschöpfung der KMU nach Rückgängen im Krisenjahr 2009 positiv entwickelten.

Unverändert hoch ist nach wie vor der Anteil der Ein-Personen-Unternehmen an den österreichischen KMU: So haben rund 119.500 Unternehmen (36%) keine dauerhaft beschäftigten MitarbeiterInnen. Damit sind mehr als ein Drittel der KMU Ein-Personen-Unternehmen. Im EU-Vergleich ortet der Bericht Nachholbedarf bei der Entbürokratisierung. Staatssekretär Harald Mahrer hat im Wirtschaftsausschuss angekündigt, den Zugang für KMU zu Krediten und Kapital verbessern zu wollen.

Elektrotechnisches Normenwesen wird modernisiert

Eine grundlegende Neuerung kommt auf das elektronische Normungswesen zu. Konkret sollen durch die Novelle zum Elektrotechnikgesetz nun der Anwendungsbereich für die elektrotechnische Normungsorganisation sowie deren Rechte und Pflichten festgelegt werden. Die Vorlage, die mit breiter Mehrheit, aber gegen die Stimmen der Grünen ins Plenum geschickt wurde, enthält zudem eine Verankerung der Grundsätze der elektrotechnischen Normungsarbeit und fixiert die finanziellen Leistungen des Bundes. Vorgesehen ist schließlich auch die Einrichtung einer Schlichtungsstelle.

Innovationsstiftung für Bildung

Weiter geht es dann im Plenum mit Forschungsthemen. Mit einer "Innovationsstiftung für Bildung" soll die Bildungsreform in Österreich unterstützt werden. Die Stiftung wird ihren Sitz in Wien haben und soll in zwei Tranchen mit einem Vermögen von 50 Mio. € ausgestattet werden. Außerdem kann sie mit Zuwendungen Privater und von Seiten öffentlicher Stellen dotiert werden. Zweck der gemeinnützigen Stiftung ist es, einen Beitrag zur Anhebung des Bildungsniveaus und der Innovationskompetenz aller Altersgruppen in Österreich zu leisten.

Im Ausschuss zeigte sich lediglich die FPÖ skeptisch, da sie noch zu viele offene Fragen ortet. Ansonsten kann das Gesetz mit einer breiten Zustimmung im Plenum rechnen.

Österreichische Forschungsförderung

Die Österreichische Forschungsförderung wird evaluiert. Grundlage dafür bildet ein gemeinsamer Antrag von SPÖ, ÖVP, Grünen, Team Stronach und NEOS. Diese Evaluierung soll auch Potenziale der Optimierung der Förderungen aufzeigen, nachdem der Rechnungshof kritisch auf Doppelstrukturen in der Förderung zwischen Bund und Ländern hingewiesen hat. Geprüft werden soll auch die Sinnhaftigkeit einer Transparenzdatenbank zur Forschungsförderung in Hinblick auf einen besseren Überblick über die Förderlandschaft.

Miterledigt werden damit Anträge des Team Stronach mit ähnlichen Zielsetzungen, wobei darin auch die Forderung nach mehr Transparenz bei der Vergabe von Forschungsmitteln bzw. nach mehr Effizienz bei der Forschungsfinanzierung enthalten sind.

Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz

Es bleibt abzuwarten, ob das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz wieder verlängert wird. Im Landwirtschaftsausschuss erzielte die Vorlage jedenfalls nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Das Gesetz sichert die Versorgung der Bevölkerung, wenn in außerordentlichen Krisensituationen die Lebensmittel knapp werden und Marktmechanismen zur Behebung des Engpasses nicht ausreichen.

Mehr Transparenz bei der Vergabe von AMA-Aufträgen verlangen die NEOS. In einem Antrag, der im Plenum wahrscheinlich abgelehnt wird, drängt die Oppositionspartei auf die Senkung der Verwaltungskosten bei der AMA und auf Überwindung von Personalverflechtungen.

Energieeffizienz wird Teil der Umweltförderung

Einem Antrag des Nationalrats vom Juli 2014 folgend, hat die Regierung eine Novelle zum Umweltförderungsgesetz vorgelegt, mit der die Förderung der Energieeffizienz in dieses Gesetz integriert wird. Das Bundesgesetz zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Energieeffizienz kann somit aufgehoben werden. Darüber hinausgehende Änderungen im Umweltförderungsgesetz dienen der thermischen Sanierung von Gebäuden sowie der Förderung der Gewässerökologie und der Siedlungswasserwirtschaft.

Enteignung von Hitlers Geburtshaus

Folgt das Plenum der Empfehlung des Innenausschusses, dann wird  Hitlers Geburtshaus in Braunau am Inn enteignet. Neben den Koalitionsparteien stimmten auch die Grünen und die NEOS für den entsprechenden Gesetzentwurf von Innenminister Wolfgang Sobotka. Durch die Enteignung will man verhindern, dass das Haus eine Pilgerstätte für Neonazis bzw. Rechtsextremisten wird. Die weitere Verwendung des Gebäudes ist noch offen, in Frage kommt laut Aussage Sobotkas im Ausschuss sowohl eine Nutzung für sozialpädagogische Einrichtungen als auch für Verwaltungseinheiten. Er habe das Land Oberösterreich und die Gemeinde Braunau um entsprechende Vorschläge gebeten. Baulich soll das Gebäude jedenfalls so umgestaltet werden, dass es sich nicht mehr als Erinnerungsort eignet.

Gegen das Gesetz im Ausschuss stimmten die FPÖ und das Team Stronach. Sie halten eine Enteignung des Gebäudes - die zivilrechtlich schärfste Maßnahme - für überschießend.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll die Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr. 15 unmittelbar nach Leistung einer Entschädigungssumme amtswegig an den Bund übertragen werden, wobei sich die Republik Österreich dazu verpflichtet, diese entsprechend der Zielsetzung des Gesetzes – Unterbindung der Pflege, Förderung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts – zu nutzen und nicht weiter zu veräußern. Eine konkrete Entschädigungssumme wird nicht genannt, diese soll sich nach dem Eisenbahn-Entschädigungsgesetz richten.

In den Erläuterungen wird darauf hingewiesen, dass eine vertragliche Lösung mit der Besitzerin der Liegenschaft trotz jahrelanger Anstrengungen nicht möglich gewesen ist. Die vorgesehene Enteignung würde nun die Möglichkeit eröffnen, durch eine "positive Nutzung" der Liegenschaft einen deutlichen Kontrapunkt zur historischen Stellung des Hauses zu setzen. In Frage käme theoretisch auch ein Abriss des Gebäudes, auf Belange des Denkmalschutzes muss explizit keine Rücksicht genommen werden. 

Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016

Das so genannte Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 bringt Einschränkungen beim Waffenbesitz für Zuwanderer und Flüchtlinge sowie Neuerungen für gleichgeschlechtliche Paare, "Sternenkinder", gemeinnützige Stiftungen sowie im Meldewesen und damit für die unterschiedlichsten, nicht miteinander zusammenhängenden, Bereiche.

Künftig dürfen in Österreich lebende AusländerInnen erst dann eine Waffe besitzen bzw. erwerben, wenn sie über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der EU verfügen. Auch für AsylwerberInnen und illegal in Österreich aufhältige Fremde soll demnach ab kommendem März ein ausdrückliches Waffenverbot gelten. Vorübergehend in Österreich aufhältige AusländerInnen, also etwa TouristInnen, werden vom Waffenverbot nicht betroffen sein.

Bei Verstößen gegen die neuen Bestimmungen droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. eine empfindliche Geldstrafe. Gleichzeitig wird der Strafrahmen für den unbefugten Besitz bzw. die unbefugte Weitergabe von Faustfeuerwaffen, halbautomatischen Schusswaffen und Kriegsmaterialien auf bis zu zwei Jahre Haft verdoppelt. Den Sicherheitsbehörden werden dadurch verdeckte Ermittlungen ermöglicht, das Innenministerium erwartet sich davon vor allem ein wirkungsvolleres Vorgehen gegen illegale Waffenverkäufe über das so genannte "Darknet". Wer regelmäßig illegal Schusswaffen anbietet bzw. verkauft, muss mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen.

PolizistInnen und anderen Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes wird das Führen privater Waffen hingegen erleichtert. Sie müssen in Hinkunft nicht mehr eine konkrete Gefahrenlage nachweisen, um eine private Waffe mit sich führen zu dürfen. Eingeschränkt ist das allerdings auf Waffen mit einem Kaliber bis zu 9 Millimeter. Weiters sind im Waffengesetz Ausnahmen für FörsterInnen und BerufsjägerInnen vom grundsätzlichen Verwendungsverbot von Schalldämpfern und verwaltungsvereinfachende Maßnahmen für traditionelle Schützenvereinigungen vorgesehen.

Für gleichgeschlechtliche PartnerInnen bringt das Gesetzespaket zwei Neuerungen. Zum einen werden eingetragene Partnerschaften künftig wie Ehen am Standesamt und nicht mehr bei Bezirksverwaltungsbehörden geschlossen. Außerdem können auch eingetragene PartnerInnen einen gemeinsamen "Familiennamen" anstelle eines gemeinsamen Nachnamens führen.

Mit der Eintragungsmöglichkeit so genannter "Sternenkinder" in das Personenstandsregister kommt die Regierung einem langjährigen Wunsch Betroffener nach. Dazu hat es auch eine Bürgerinitiative gegeben. Derzeit ist es nicht möglich, Fehlgeburten unter 500 g Körpergewicht registrieren zu lassen, damit fällt auch das Recht auf Ausstellung einer Urkunde weg. Die Eintragung soll nur auf ausdrücklichen Wunsch der Mutter oder des Vaters erfolgen, wobei das Einverständnis der Mutter in jedem Fall vorliegen muss. Neu geschaffen wird darüber hinaus die Möglichkeit, Personenstandsurkunden elektronisch zu übermitteln bzw. für einen bestimmten Zeitpunkt zu erstellen.

Diverse Änderungen im Meldegesetz haben die Verbesserung der Datenqualität des Zentralen Melderegisters und die Entbürokratisierung von Verfahren zum Ziel. So soll den Meldebehörden ein Zugang zu Daten des Zentralen Fremdenregisters gewährt werden, um die Überprüfung von Identitätsnachweisen bei Anmeldungen zu erleichtern. Außerdem können sie künftig Daten von Reisedokumenten automationsunterstützt erfassen sowie im Melderegister ausdrücklich vermerken, wenn die Meldedaten nicht mit gebotener Verlässlichkeit festgestellt werden konnten. Eine Auskunftssperre, etwa für Meldeadressen in Notwohnungen, kann künftig für bis zu fünf Jahre statt bisher zwei eingetragen werden.

BürgerInnen können in Hinkunft An- und Ummeldungen auch per Bürgerkarte erledigen, wenn der Unterkunftgeber ebenfalls über eine Bürgerkartenfunktion verfügt. Zuvor bedarf es allerdings noch einer entsprechenden Verordnung des Innenministers. Auch für Tourismusbetriebe sind bürokratische Vereinfachungen vorgesehen: Für die Anmeldung von Reisegruppen ab acht Personen reicht künftig grundsätzlich wieder eine Sammelliste mit Namen und Staatszugehörigkeit sowie – bei ausländischen Gästen – Reisepassdaten. Die Aufbewahrungsdauer für Gästeverzeichnisse wird in Anlehnung an die Vorschriften der Bundesabgabenordnung einheitlich mit sieben Jahren festgelegt.

Schließlich werden mit dem Gesetzespaket auch Änderungen im Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz vorgenommen. Damit will man die Attraktivität gemeinnütziger Stiftungen erhöhen und die Bürokratie reduzieren. Konkret geht es etwa um den Entfall bestimmter Veröffentlichungspflichten, vereinfachte Meldevorschriften und eine Präzisierung von Übergangsregelungen.

Das Sammelgesetz wurde im Innenausschuss nur von den Koalitionsparteien und von den NEOS gutgeheißen. Teilen davon stimmten aber auch die FPÖ und die Grünen zu.

Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Tirol

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Tirol wird in Tirol künftig ganzjährig ein Polizeihubschrauber für Zwecke des Zivil- und Katastrophenschutzes zur Verfügung stehen. Demnach soll der Hubschrauber je nach Bedarf sowohl für den Zivil- und Katastrophenschutz als auch für polizeiliche Aufgaben zum Einsatz kommen. Die Kosten für den Flugbetrieb inklusive Personal übernimmt der Bund, im Gegenzug steuert das Land Tirol maximal 4 Mio. € zum Kaufpreis bei. Über den gesamten Einsatzzeitraum hinweg ist ein Kostenausgleich vorgesehen. Begründet wird die Vereinbarung über Hubschrauberdienste für den Zivil- und Katastrophenschutz in Tirol damit, dass das westliche Bundesland immer wieder mit schwerwiegenden Naturkatastrophen wie Lawinen, Hochwasser oder Waldbränden in hochalpinen Regionen konfrontiert ist, die eine unmittelbare Einsatzbereitschaft eines Hubschraubers vor Ort unerlässlich machen. Der Vertrag wurde vorerst für einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschlossen. Die Vorlage kann mit einem einstimmigen Beschluss rechnen. (Schluss) keg/jan