Parlamentskorrespondenz Nr. 1415 vom 14.12.2016

Nationalrat: Energieeffizienzförderung wandert in Umweltförderungsgesetz

Grüne fordern massive Aufstockung für gewässerökologische Maßnahmen

Wien (PK) – Mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien und - trotz geäußerter Bedenken - der Grünen wurde heute vom Nationalrat eine Änderung des Umweltförderungsgesetzes beschlossen. Man folgt damit dem Antrag des Nationalrats vom Juli 2014, die Förderung der Energieeffizienz in dieses Gesetz zu integrieren. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Energieeffizienzförderung mit der Umweltförderpolitik im Inland verwaltungsökonomisch, effizient und unter bestmöglicher Nutzung von Synergiepotenzialen abgestimmt und abgewickelt werden kann. Das spezielle Bundesgesetz zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Energieeffizienz wird damit entbehrlich und kann aufgehoben werden.

Darüber hinausgehende Änderungen im Umweltförderungsgesetz dienen der thermischen Sanierung von Gebäuden sowie der Förderung der Gewässerökologie und der Siedlungswasserwirtschaft. Ein Antrag der Grünen zur Aufstockung des Betrags für gewässerökologische Maßnahmen fand keine Mehrheit.

SPÖ und ÖVP sehen Verbesserungen für Umweltförderung

Klaus Uwe Feichtinger (S) begrüßte die Novelle ausdrücklich, die Verbesserungen der Umweltförderung im Inland mit sich bringe. Der bestehende Auftrag des Nationalrats werde damit umgesetzt. Für Fraktionskollege Konrad Antoni ist Synergien zu nutzen das positive Ziel der Novelle. Jede Maßnahme für erneuerbare Energie sei ein wertvoller Schritt, auch im Sinne der Projekte im ländlichen Raum. Nicht zuletzt aufgrund der steigenden Energiepreise seien Anreize zur thermischen Sanierung vorhanden, sagte Ruth Becher (S). Auch die Mittel gebe es somit, man sei auf einem guten Weg. Denn die beste Energie sei in diesem Zusammenhang jene, die man nicht verbrauche, so Becher. Rudolf Plessl (S) geht bei der Wasserbewirtschaftung davon aus, dass die EU-Wasserrahmenrichtlinie auch in den nächsten Jahren Thema bleiben wird.

Von Martina Diesner-Wais und Johann Höfinger (beide V) wurden ebenfalls die Verbesserungen, die sich durch die Novelle ergeben, hervorgestrichen. So gebe es bei der Gewässerökologie eine Verlängerung des Zusagerahmens bis 2017, dadurch stünden 4 Mio. € an Mitteln zur Verfügung. Der Rahmen für Sanierungsmaßnahmen zur Erneuerung alter Anlagen der Siedlungswasserwirtschaft betrage 80 Mio. €. Ebenso werde das Erfolgsmodell thermische Sanierung um zwei Jahre verlängert und die Mittel werden aufgestockt. Auch beim Ökostromgesetz werde man am Ball bleiben, ergänzte Abgeordnete Diesner-Wais.

NEOS befürchten Wettbewerbsverzerrung

Für Michael Bernhard (N) war es keine leichte Entscheidung, man lehne die Novelle aber ab. Die Integration der Effizienförderung sei zwar positiv, er befürchtet aber unter anderem eine Wettbewerbsverzerrung für die Energieunternehmen. Investition in Energieeffizienz könne auch nur dann wirksam werden, wenn diese langfristig geplant werde könne, was nicht gewährleistet sei.

FPÖ kritisiert viel zu kurze Begutachtungsfrist

FPÖ-Abgeordneter Walter Rauch sieht es zwar positiv, dass zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, die Novelle komme aber zwei Jahre zu spät. Er verwies auf vielseitige inhaltliche Kritik in den Stellungnahmen. Hauptkritikpunkt war für ihn die viel zu kurz bemessene Begutachtungsfrist. Dieser Kritik an der zu kurzen Frist schlossen sich Ulrike Weigerstorfer (T) und Christiane Brunner (G) an. Weigerstorfer konnte die Novelle in dieser Form nicht mittragen. Es bleibe unklar, wie damit gewässerökologische Sanierungsmaßnahmen finanziert werden sollen, den Finanzierungsbedarf beispielsweise beim Hochwasserschutz hält sie für unterschätzt. Auch wenn die Begutachtungszeit eher kurz war, seien die inhaltlichen Gegenargumente des Team Stronach und der FPÖ schwer nachvollziehbar, entgegnete dazu Josef Lettenbichler (V).

Grüne: Zustimmung, aber Antrag auf deutlich mehr Mittel für Gewässerökologie

Christiane Brunner sagte, man komme der Regierung mit einer Zustimmung zu der Novelle einen Schritt entgegen. Es sei notwendig, einen rechtlichen Rahmen zu setzen. Umgekehrt erwarte man sich aber nun mehrere Schritte. Denn Österreich verschlafe die Energiewende, es brauche viel mehr Initiative, Energiesparziele zu erreichen, kritisierte die Abgeordnete. Die geplanten Mittel seien zwar besser als nichts, de facto aber viel zu niedrig. Dementsprechend brachte sie einen Antrag ein, die für gewässerökologischen Maßnahmen vorgesehenen maximalen Mittel zu verdoppeln und in den nächsten fünf Jahren etwas mehr als 140 Mio.€ an Fördermitteln bereitzustellen. Der Antrag fand im Plenum allerdings keine ausreichende Unterstützung. Brunner argumentiert, dass derzeit nur 39,5% der österreichischen Fließgewässer den von der EU-Wasserrahmenrichtlinie geforderten "guten ökologischen Zustand" aufweisen. Um die Umweltziele der Richtlinie bis 2027 auch nur ansatzweise zu erreichen, müssten die Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen mindestens in gleichem Ausmaß von 140 Mio. € wie in der Periode 2007-2015 bereitgestellt werden, kritisierte die Abgeordnete.

Rupprechter: Novelle ist maßgebliche Gesetzesgrundlage für wichtige Bereiche

Umweltminister Andrä Rupprechter betonte, dass man mit der Novelle nun der Entschließung des Nationalrats nachkomme und damit eine maßgebliche Gesetzesgrundlage für wichtige Bereiche schaffe. Dies gehe von der Verlängerung des Zusagerahmens mit 4 Mio. € an Mitteln für die Gewässerökologie über Verlängerung für thermische Sanierung bis hin zu 80 Mio. € an geplanten Investitionen in die Siedlungswasserwirtschaft. Er bedauerte die Ablehnung der anderen Oppositionsparteien, die sich damit aus seiner Sicht gegen die vorliegende Verbesserung im Sinne der Umweltförderung und der Klimapolitik wenden. (Fortsetzung Nationalrat) mbu