Parlamentskorrespondenz Nr. 1428 vom 15.12.2016

Abgeordneter Marcus Franz wird nicht an Justiz ausgeliefert

Schlagabtausch im Nationalrat über Sinnhaftigkeit des Anti-Spam-Paragraphen des Telekommunikationsgesetzes

Wien (PK) – Der letzte und 45. Beschluss der heutigen Nationalratssitzung war die einstimmige Entscheidung gegen eine Auslieferung des fraktionslosen Abgeordneten Marcus Franz. Die Abgeordneten kamen damit einem Ersuchen des Fernmeldebüros für Wien, Niederösterreich und Burgenland nicht nach. Dieser Punkt führte außerdem zu einer lebhaften Debatte über die Sinnhaftigkeit des Anti-Spam-Paragraphen des Telekommunikationsgesetzes, auf dessen Grundlage die Anzeige erfolgt war.

Begründet wird die Nichtauslieferung damit, dass zwischen der behaupteten strafbaren Handlung der Verbreitung von Spam-Mails und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten ein Zusammenhang besteht. Anlass war, dass Franz per Mail den übrigen 182 Nationalratsabgeordneten seinen Blog empfohlen hatte. Daraufhin wurde er von jemand aus dem Kreis der EmpfängerInnen wegen Verbreitung von unerwünschten Spam-Mails angezeigt.

Beatrix Karl (V) erinnerte daran, dass die Bestimmung des Anti-Spam-Paragraphen im Telekommunikationsgesetz aus dem Jahr 2005 stammt und nicht mehr den heutigen Umgang mit elektronischen Medien entspricht. Die Häufung der Anklagen nach diesem Paragraphen wertet sie als Hinweis, dass die Regelung überdacht werden müsse. Auch Walter Rosenkranz (F) meinte, die Regelung, die durchaus in guter Absicht getroffen wurde, sei unterdessen überholt. Der einzige Fehler des Abgeordneten Franz sei es gewesen, das Mail von einer privaten Mailadresse zu verschicken. Die Anzeige gegen den Abgeordneten wertete Rosenkranz zudem als schlechten parlamentarischen Stil. Würden Anzeigen wegen Massen-Mails die Regel, hätte das schwerwiegende Auswirkungen auf die politische Arbeit. Er selbst erhalte, wie jeder Abgeordnete, tagtäglich viele solcher Mails. Nikolaus Alm (N) vertrat die Meinung, der Immunitätsausschuss sei ganz überflüssigerweise mit dieser Anzeige befasst worden, denn Massenmails seien unterdessen zur Regel geworden. Klaus-Uwe Feichtinger (S) sah ebenfalls Diskussionsbedarf in der Frage der Nutzung neuer Medien. Der Rechts- und Legislativdienst des Parlaments habe in diesem Fall festgehalten, dass die Bestimmung grundsätzlich auch Massenmails von BürgerInnen an Abgeordnete umfasst. Daher müsse überlegt werden, ob das Gesetz in diesem Punkt repariert werden muss.

Abgeordneter Marcus Franz (o.F.) stellte fest, es sei zwar unüblich, sich als betroffener Abgeordneter zu Wort zu melden. In diesem Fall wolle er eine Diskussion anregen und die Frage stellen, ob das Vorgehen gegen ihn politisch akzeptabel sei. Er hoffe daher, dass die anzeigende Person aus der Fraktion der Grünen bereit sein wird, die Angelegenheit in einem persönlichen Gespräch zu bereinigen. Dieter Brosz (G) betonte daraufhin, nicht nur sei der Blog des Abgeordneten Franz an sich höchst bedenklich, sondern auch der Paragraph des Telekommunikationsgesetzes betreffe Fälle wie diesen. Damit gelte das Argument nicht, die Anzeige habe keine Grundlage gehabt. Robert Lugar (T) replizierte auf Brosz, er halte es für höchst bedenklich, wenn die Fraktion der Grünen ein Gesetz anwende, um den Austausch politischer Meinungen zu unterbinden. Abgeordneter Franz habe niemandem seine Meinung aufgedrängt, sondern nur auf einen politischen Blog hingewiesen.

Abgeordneter Franz meldete sich noch einmal zu Wort und erneuerte sein Kritik am Vorgehen der Grünen Fraktion. Für seine Wortwahl erteilte ihm Nationalratspräsidentin Bures einen Ordnungsruf. Peter Pilz (G) erklärte, das angesprochene Gesetz gelte für alle BürgerInnen, es müsse entweder für alle geändert werden, oder eben für alle gelten. Hier Privilegien für einzelne Politiker abzuleiten und sie von der Geltung der Regelung auszunehmen, sei nicht zulässig. Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) wandte sich in einer weiteren Wortmeldung gegen Abgeordneten Pilz, dem er vorwarf, für seine Äußerungen als Abgeordneter selber besondere Privilegien in Anspruch zu nehmen.

Im Zuge der Debatte stellte ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka in einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung die Einhaltung der Redezeit in Frage. Seiner Wahrnehmung nach habe es für die Grünen keine Redezeit mehr gegeben. Nationalratspräsidentin Bures sagte, die Redezeitverwaltung habe eine Restredezeit ausgewiesen, sie werde das aber selbstverständlich überprüfen. SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder betonte, die Geschäftsordnung und Redezeitverwaltung müsse sehr genau gehandhabt werden. Seiner Wahrnehmung nach gab es eine Restredezeit, die Vorsitzführung habe in diesem Punkt vorbildlich gehandelt. (Fortsetzung Nationalrat) sox