Parlamentskorrespondenz Nr. 1442 vom 20.12.2016

Bundesrat billigt neue Kronzeugenregelung

Grünes Licht auch für Erhöhung der Ausgleichszahlung der Länder für Krankenversicherung von Häftlingen

Wien (PK) – Nach der einstimmigen Beschlussfassung im Nationalrat herrschte heute auch im Bundesrat einhelliger Konsens über die Verlängerung und Präzisierung der Kronzeugenregelung. Die neuen Bestimmungen sollen nun für fünf Jahre gelten und vor Ablauf dieser Frist evaluiert werden. Eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern wiederum, die im Wesentlichen die Ausgleichszahlungen der Länder für die Krankenversicherung von Häftlingen regelt, wurde von der Länderkammer mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen.

Kronzeugenregelung im Zeichen von Freiwilligkeit und Rechtssicherheit

Die in einem Strafprozessrechtsänderungsgesetz enthaltene Neufassung der Kronzeugenregelung will vor allem die Eigeninitiative und Freiwilligkeit sicherstellen und bietet potenziellen Kronzeugen zudem mehr Rechtssicherheit und Rechtsschutz im Verfahren über die Anerkennung als Kronzeuge. Grundgedanke ist nach wie vor, dass der Aufklärungsbeitrag die Schwere der eigenen Tat übersteigen und der Kronzeuge von sich aus aktiv an die Staatsanwaltschaft herantreten muss. Neu ist nun das Recht des Kronzeugen, gegen seine Ablehnung Beschwerde einzubringen. Der Status als Kronzeuge kann überdies auch noch während der Hauptverhandlung beantragt werden, lobte Susanne Kurz (S/S) die Verbesserungen der Kronzeugenregelung. Mit dieser Regelung ist es gelungen, eine "goldene Brücke in die Legalität" zu bauen, führte Justizminister Wolfgang Brandstetter aus. Den ersten Schritt muss der Kronzeuge jedoch selbst machen, stimmte Michael Raml (F/O) dem Justizminister zu. Eine besondere Verbesserung ist, dass der potenzielle Kronzeuge schon in einem möglichst frühen Stadium des Verfahrens erfahren soll, ob seine Angaben für die Anerkennung des Kronzeugenstatus ausreichen, unterstrich Klaus Fürlinger (V/O).

Änderungen bringt das Gesetz aber auch bei der Diversion, die nun im Erwachsenenstrafrecht unter bestimmten Umständen auch bei Todesfolge in der Familie zulässig sein soll. Dabei handelt es sich um einen Akt der Menschlichkeit, betonte Fürlinger, insbesondere wenn es um Fälle geht in denen Eltern kurz unaufmerksam sind und dadurch ein Kind verlieren.

Gesetzliche Krankenversicherung für Gefängnisinsassen erwünscht

Eine gesetzliche Krankenversicherung für Gefängnisinsassen muss geschaffen werden, war der einheitliche Tenor aller BundesrätInnen und des Justizministers. Als Zwischenschritt wurde eine Vereinbarung nach Art. 15a B-VG beschlossen, die die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen für Häftlinge betrifft. Da Insassen von Strafvollzugsanstalten bislang nicht krankenversichert sind, müssen für sie die hohen Tarife für Privatpatienten bezahlt werden, hielt Michael Raml (F/O) der Regelung entgegen.

Die Vereinbarung mit den Ländern sichert die Gleichstellung des Bundes mit den Krankenversicherungsträgern. Berechnungsbasis sind dabei die Krankenhauskosten der Strafvollzugsverwaltung aus dem Jahr 2000. Diese Kosten werden nunmehr valorisiert, was konkret eine Anhebung des jährlichen Pauschalbetrags der Länder von 8,5 Mio. € auf 12,7 Mio. € bedeutet. Die Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern ist erfolgreich gelungen, sagte Andreas Köll (V/T). In Richtung FPÖ stellte er fest, Bevorzugung der Häftlinge bezüglich der Terminvereinbarung gibt es keine, vielmehr ist die Terminkoordination komplexer, da Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden müssen. Die Art. 15a-Vereinbarung ist eine teure Variante der Problemlösung, hielt auch Martin Weber (S/St) fest. Ein eigenes Justizspital zu errichten wäre aber noch kostenintensiver und logistisch schwer durchführbar.

Die FPÖ stimmt gegen die Vereinbarung, da sie keinen weiteren Aufschub einer gesetzlichen Krankenversicherung mehr dulden möchte. Justizminister Wolfgang Brandstetter informierte die Bundesrätinnen und Bundesräte über seine diesbezüglichen Bemühungen. Derzeit ist die Finanzierung noch zu klären, meinte Brandstetter, hoffte aber auf die Einführung im kommenden Jahr 2017. (Fortsetzung Bundesrat) gro


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