Parlamentskorrespondenz Nr. 16 vom 12.01.2017

Ombudsstelle für Studierende schlägt Neuerungen bei Prüfungsmodalitäten vor

Bericht über Beratungs- und Vermittlungstätigkeit im Studienjahr 2015/16

Wien (PK) – Die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) berät, unterstützt und vermittelt als unabhängige und weisungsfreie Ombuds-, Informations- und Servicestelle Studierende. Sie hilft bei der Lösung von Problemen, die etwa schon bei der Bewerbung um einen Studienplatz, im Laufe des Studiums oder im Umgang mit verschiedenen Behörden auftauchen können, sie erarbeitet aber auch über Einzelfälle hinausgehende Verbesserungsvorschläge. Im Tätigkeitsbericht für das Studienjahr 2015/16 (III-331 d.B.) verweist die Ombudsstelle auf verschiedene Verbesserungsmöglichkeiten, wenn es um den Rechtsschutz von Studierenden bei Prüfungsbeurteilungen geht. Auch sollte bei Prüfungen auf die Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen besser eingegangen werden. Änderungen wären laut Ombudsstelle auch im Falle verschiedener Nachweispflichten bei Studienzulassungen und bei der Studienbeihilfe wünschenswert.

487 Fälle von der Ombudsstelle bearbeitet

Im Studienjahr bearbeitete die Ombudsstelle insgesamt 487 Anliegen von Studierenden, etwas weniger als im Jahr davor mit 506 Fällen. Nach Hochschulinstitutionen aufgeschlüsselt entfielen 294 Anliegen auf die öffentlichen Universitäten, 54 auf Fachhochschulen und je zehn Anliegen kamen von Studierenden an Privatuniversitäten bzw. Pädagogischen Hochschulen. 47 Anliegen betrafen die Studienbeihilfenbehörde, in 54 Fällen ging es um "sonstige Institutionen" wie Hochschulen aus dem Ausland, Institutionen mit Weiterbildungsangeboten und andere. 18 Fälle konnten keiner Institution zugeordnet werden.

Häufigstes Thema an den öffentlichen Universitäten war der Studienbeitrag, gefolgt von Fragen der Zulassung zum Studium. An Fachhochschulen standen Fragen der Studien- und Prüfungsordnung an der Spitze, zweithäufigstes Thema war die Leistungsbeurteilung.

Etwas mehr als die Hälfte der Anliegen (52%) wurden von Frauen eingebracht. Im Studienjahr 2015/16 wurde auch erstmals ein Anliegen eines transgender Studierenden bearbeitet, ab dem Studienjahr 2016/17 soll daher die Kategorie "transgender" als Erfassungskriterium im Kundenbeziehungsmanagement (CRM) eingeführt werden.

Ombudsstelle zeigt Verbesserungsmöglichkeiten an Hochschulen auf

Eine wichtige Aufgabe der Ombudsstelle für Studierende ist die Analyse von möglichen Maßnahmen, um etwaige Unzulänglichkeiten an Hochschuleinrichtungen verbessern oder beheben zu können und potenzielle Systemmängel aufzuzeigen. Auch in diesem Berichtsjahr erarbeitete die Ombudsstelle eine Reihe von Vorschlägen, die sich zum Teil an alle hochschulpolitischen Bildungseinrichtungen im österreichischen Hochschul- und Forschungsraum richten. So spricht sie sich etwa für die Ausweitung der Möglichkeiten zu videoassistierten Prüfungen bzw. via Internettelefonie aus. Auch die Regelungen für die Kostenbeiträge bei Aufnahme- bzw. Zulassungsverfahren an hochschulischen Bildungseinrichtungen sollten laut Ombudsstelle genauer gefasst werden. Der Studienbeihilfenstelle wurden Vorschläge zur Evaluierung der Mobilitätsstipendien unterbreitet.

Die Ombudsstelle kann aber nicht nur auf an sie herangetragene Fälle reagieren, sondern auch von sich aus in bestimmten Anliegen tätig werden. Im Berichtsjahr 2015/16 hat sie sich auf diese Weise etwa mit den Ausbildungsverträgen und Studien- und Prüfungsordnungen an Fachhochschulen befasst. In diesem Zusammenhang ortet die Ombudsstelle dabei Verbesserungspotenzial bei den Regelungen über die Beurteilung und Betreuung von Bachelorarbeiten. Den Privathochschulen wird von der Ombudsstelle vorgeschlagen, die Zahl der verfügbaren Plätze und deren Relation zu den BewerberInnenzahlen in geeigneter Weise zu veröffentlichen.

Neue Empfehlungen der Ombudsstelle an den Gesetzgeber

Die Ombudsstelle arbeitet an der Gesetzgebung durch Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und Verordnungen mit und formuliert auch eigenständig Vorschläge an den Gesetzgeber. So schlägt sie etwa Erleichterungen vor, wenn es um den Nachweis der Erwerbstätigkeit durch Einkommensteuerbescheid für die Rückerstattung des Studienbeitrags an öffentlichen Universitäten geht. Außerdem spricht sie sich für die Möglichkeit zum Erlass des Studienbeitrages aus, wenn nachweislich die Notwendigkeit zur Pflege naher Angehöriger besteht. Auch die Frage einer Wiederholung eines Studienjahrs an Fachhochschulen sollte gesetzlich genauer normiert werden. Konkretisiert werden sollten laut Ombudsstelle auch die Zulassungsvoraussetzungen für Doktoratsstudien an öffentlichen Universitäten. Sie hält es für sinnvoll, die Vorlage einer Betreuungszusage, die einige öffentliche Universitäten bereits in ihren Satzungen verlangen, allgemein als eine der Zulassungsvoraussetzungen festzulegen.

Das Privatuniversitätengesetz sollte nach Ansicht der Ombudsstelle analog zu anderen Gesetzen um Bestimmungen über Berücksichtigung der Erfordernisse von Studierenden mit Behinderung und chronischen Krankheiten ergänzt werden. Im Universitätsgesetz 2002 könnten die Bestimmungen zur Führung akademischer Grade entfallen, die im Passgesetz bzw. der Passgesetz-Durchführungsverordnung bereits weit detaillierter geregelt sind.

Wie die Ombudsstelle anmerkt, wäre eine allgemeine Adaptierung respektive Synchronisierung der facheinschlägigen Terminologien in den diversen hochschulrechtlichen Gesetzen wünschenswert. Sie ortet auch eine Lücke im Rechtsschutz für Prüfungen im Hochschulgesetz 2002, dieser gilt derzeit nicht für Prüfungen im Rahmen von Praktika an öffentlichen Universitäten. Weiters schlägt die Stelle vor, dass es bei der zweiten Wiederholung einer Prüfung in manchen Fällen auch möglich sein sollte, eine bestimmte Prüferin bzw. einen Prüfer einer anderen Universität zu wählen, also nicht nur der Universität der Zulassung. Die Ombudsstelle hält es zudem für sinnvoll, die Frist für Anträge auf Aufhebung von Prüfungen per Bescheid an öffentlichen Universitäten von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Beurteilung auf vier Wochen zu verlängern, um ausreichend Zeit für die Einsicht in die Beurteilungsunterlagen zu erlauben. In Hinblick auf die Einrichtung gemeinsamer Studien von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sollte das Ressort die Psychologischen Beratungsstellen auch mit der Betreuung von Studierenden an den Pädagogischen Hochschulen beauftragen.

Einige Empfehlungen der Ombudsstelle bereits umgesetzt

Wie der Bericht der Ombudsstelle zeigt, wurde eine Reihe der von ihr formulierten Empfehlungen an den Gesetzgeber bereits ganz oder zumindest teilweise umgesetzt. Nachgekommen wurde etwa der Empfehlung nach Errichtung von Ombudsstellen an allen hochschulischen Bildungseinrichtungen im österreichischen Hochschulraum. Auch der an die Fachhochschul-Erhalter gerichteten Empfehlung einer Veröffentlichung ihrer Satzungen sowie der Studien- und Prüfungsordnungen wurde entsprochen. Ebenso geht die mit der Novelle 2015 des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes (HSG) vorgenommene Verschiebung der Wahltage bei ÖH-Wahlen auf einen Vorschlag der Ombudsstelle zurück. Das Recht auf abweichende Prüfungsmethoden beim Aufnahmeverfahren für Studierende mit Behinderung wurde im Rahmen der Universitätsgesetz-Novelle 2015 umgesetzt. Allerdings findet sich noch keine entsprechende Regelung im Fachhochschul-Studiengesetz.

Teilweise Fortschritte gab es nach Wahrnehmung der Ombudsstelle bei der Transparenz der Anerkennung von Prüfungsleistungen. Auch die studienvorbereitende und studienbegleitende Information an öffentlichen Universitäten hat sich nach Meinung der Ombudsstelle leicht verbessert. In der Frage, in welchen Fällen bei Personen aus Krisen- und Kriegsgebieten Ausnahmen bei der Beibringung von Dokumenten gemacht werden können, beobachtet die Ombudsstelle eher eine Verschlechterung der Situation für StudienwerberInnen bzw. Studierende. (Schluss) sox


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