Parlamentskorrespondenz Nr. 55 vom 25.01.2017

Neu im Verkehrsausschuss

Marktüberwachung von Funkanlagen wird neu geregelt

Wien (PK) – Fragen der Marktüberwachung von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen wurden bisher im Bundesgesetz für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) geregelt. Eine neue EU-Richtlinie umfasst nun im Unterschied zur bisher geltenden Regelung nur mehr die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und klammert den Bereich der Bereitstellung von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen aus. Das geplante Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz (FMaG) soll daher das bisherige FTEG ersetzen und notwendige Anpassungen an Unionsrecht vornehmen (1460 d.B.).

Das FMaG 2016, das künftig den Binnenmarkt im Bereich der Funkanlagen regelt, will sicherstellen, dass nichtkonforme Funkanlagen auf dem gesamten EU-Markt gleich behandelt werden. Dazu nimmt es Begriffsbestimmungen vor und legt die Pflichten der Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler fest, die zudem von einheitlichen Marktbedingungen profitieren sollen, heißt es in den Erläuterungen zur Novelle. Die Novelle legt unter anderem das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie als notifizierende Behörde fest, die bei Bedarf auch medial vor gefährlichen Produkten warnen kann. (Schluss) sox