Neu im Justizausschuss
Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über Rechtshilfe in Strafsachen, Beitritte zum Übereinkommen betreffend zivilrechtliche Aspekte internationale
Wien (PK) – Ein Zweites Zusatzprotokoll bringt ergänzende Bestimmungen zum Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen. Durch eine Erklärung stimmt Österreich dem Beitritt dreier weiterer Staaten zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen zu.
Ergänzende Bestimmungen für europäische Rechtshilfe in Strafsachen
Die Bestimmungen über die europäische Rechtshilfe in Strafsachen werden nun ergänzt und präzisiert. Ein Zweites Zusatzprotokoll zu einem diesbezüglichen europäischen Übereinkommen (1470 d.B.) betrifft nun ausdrücklich auch die Rechtshilfeleistung im Verfahren wegen Verwaltungsübertretungen, sofern gegen die Entscheidung ein insbesondere in Strafsachen zuständiges Gericht angerufen werden kann. Weiters sieht das Protokoll eine Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen sowie von Beschuldigten im Wege einer Videokonferenz vor. Geregelt werden zudem u.a. die wechselseitige Unterstützung der Vertragsstaaten durch den Einsatz verdeckter Ermittler sowie die grenzüberschreitende Observation.
Übereinkommen betreffend internationale Kindesentführungen: Beitritt von drei weiteren Staaten
In einer Erklärung (1476 d.B.) stimmt Österreich dem Beitritt von Kasachstan, Peru und der Republik Korea zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen zu. Das Vertragswerk, das bisher von 27 Staaten ratifiziert wurde, soll die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet erleichtern. (Schluss) hof
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- 1476 d.B. - Erklärung der Republik Österreich über die Annahme der Beitritte Kasachstans, Perus und der Republik Korea zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
- 1470 d.B. - Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen