Parlamentskorrespondenz Nr. 105 vom 07.02.2017

Neu im Budgetausschuss

Mittelverwendungsüberschreitungen und Vorbelastungen im 4. Quartal 2016

Wien (PK) – Dem Budgetausschuss liegt ein Bericht des Finanzministers mit aktuellen Quartalszahlen zu den Mittelverwendungsüberschreitungen und Vorbelastungen aus dem vierten Quartal 2016 vor (128/BA). Mittelverwendungsüberschreitungen sind unvorhergesehene Auszahlungen, die gesetzliche Auszahlungsobergrenzen überschreiten. Darüber und über Vorbelastungen informiert das Ressort den Budgetausschuss regelmäßig mit Quartalsberichten. Vorbelastungen sind finanzielle Verpflichtungen, die der Bund im Zusammenhang mit Einzelvorhaben eingeht, zu deren Erfüllung in künftigen Budgets Ausgaben zu leisten sein werden.

Im vierten Quartal 2016 genehmigte der Finanzminister im Finanzierungshaushalt Mittelverwendungsüberschreitungen von 5,6 Mrd. € (Ergebnishaushalt: 1,9 Mrd. €). Davon wurden 90% (5,08 Mrd. €) mit Krediten bedeckt, die aus Rücklagenauflösungen (3,75 Mrd. €) und Überschreitungsermächtigungen aus der BFG-Novelle 2016 (1,2 Mrd. €) stammen. Weitere 0,42 Mrd. € (7,5%) resultieren aus unterjährigen Mehreinzahlungen, 0,16 Mrd. € wurden umgeschichtet. Der Rücklagenstand am 31.12.2016 betrug vor der diesjährigen Rücklagenzuführung 14,9 Mrd. €.

Die höchsten Überschreitungen im Finanzierungshaushalt sind in der Untergliederung (UG) "Finanzmarktstabilität" dem Rückkaufangebot für HETA-Anleihen in Höhe von 3,4 Mrd. € zuzuschreiben. Weitere Überschreitungen gab es in der UG "Bildung und Frauen" für Transferzahlungen für LandeslehrerInnen (0,5 Mrd.€).

Bei den Vorbelastungen wurden im vierten Quartal 2016 insgesamt 444,225 Mio. € genehmigt, vordergründig für die UG "Wissenschaft und Forschung". Ein Großteil, 190,1 Mio. €, betraf die Förderung von Forschungsinstitutionen. Ebenfalls für Forschung wurden in der UG "Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung)" Vorbelastungen von 120,469 Mio. € für Wahl- und Pflichtprogramme der neuen Europäischen Weltraumorganisation (ESA) genehmigt. Weitere 105,237 Mio. € ergeben sich aus Beihilfeprogrammen für die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen (UG "Verkehr, Innovation und Technologie"). (Schluss) gro