Parlamentskorrespondenz Nr. 164 vom 22.02.2017

Wissenschaftsausschuss genehmigt Kooperationsabkommen mit Bosnien-Herzegowina

Anträge der Opposition zu Studienbeihilfen, Studiengebühren, Privatuniversitäten und ÖH werden vertagt

Wien (PK) – Österreich und Bosnien-Herzegowina werden die Wissenschafts- und Forschungskooperation ausbauen. Den rechtlichen Rahmen dazu bietet ein entsprechendes Abkommen, das heute vom Wissenschaftsausschuss einstimmig genehmigt wurde. Im Blick hatten die Abgeordneten dabei auch die europäische Perspektive für das Land am Westbalkan, wobei es nicht zuletzt darum geht, die Beziehungen zu einem möglichen zukünftigen EU-Mitgliedstaat zu fördern.

Auf der Tagesordnung des Ausschusses standen zudem eine Reihe von Anträgen der Opposition, deren Bandbreite von der Erhöhung der Studienbeihilfen über Kritik an der öffentlichen Finanzierung von Privatuniversitäten bis hin zur Forderung nach Abschaffung der ÖH-Pflichtmitgliedschaft reichte. Diese Initiativen wurden ebenso vertagt wie eine gegen Studienbeschränkungen gerichtete Bürgerinitiative.

Abkommen soll Wissenschafts- und Forschungskooperation mit Bosnien-Herzegowina fördern

Das vom Ausschuss einstimmig genehmigte Abkommen (1370 d.B.) zwischen Österreich und Bosnien-Herzegowina schafft die rechtliche Basis für die Zusammenarbeit der beiden Staaten im wissenschaftlich-technischen Bereich und soll vor allem die gemeinsame Teilnahme an europäischen und anderen internationalen Forschungsprogrammen stimulieren und ausbauen. Wie Bundesminister Reinhold Mitterlehner informierte, ist für die Projektkooperation im Rahmen des Abkommens jährlich ein Betrag von maximal 90.000 € vorgesehen.

Positive Stimmen zu dem Abkommen kamen sowohl seitens der Regierungsparteien als auch von der Opposition. ÖVP-Abgeordneter Karl Heinz Töchterle erwartet sich nun neue Chancen der Zusammenarbeit, so etwa auf dem Gebiet der Slawistik, während Jessi Lintl (F) den Abschluss vor allem unter dem Aspekt begrüßte, dass Bosnien-Herzegowina das einzige Land des ehemaligen Jugoslawien ist, mit dem es bisher noch kein derartiges Abkommen gab.   

FPÖ fordert Valorisierung der Studienbeihilfe und Änderung bei der Zuverdienstgrenze

Einen neuerlichen Vorstoß unternahmen die Freiheitlichen mit ihrer Forderung nach sofortiger Valorisierung der zuletzt im Jahre 2007 angehobenen Studienbeihilfe um 17% (179/A(E)). Flankiert wurde diese Initiative durch einen Antrag (1275/A(E)) auf Änderung der Bestimmungen über die Zuverdienstgrenze von BezieherInnen einer Studienbeihilfe. Derzeit werde die Studienbeihilfe gekürzt, wenn Studierende in den Ferien mehr als 10.000 € verdienen, gab Andreas Karlsböck zu bedenken. Seiner Meinung nach sollten daher die vorlesungsfreien Zeiten sowie Zeiten, in denen keine Beihilfen bezogen werden, bei der Berechnung der Studienbeihilfe unberücksichtigt bleiben.

Im Lichte der Pläne der Bundesregierung betreffend Studienbeihilfe und Zuverdienst wurden beide Anträge mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt. Es gehe nun darum, die geplanten Verbesserungen legistisch umzusetzen, argumentierte SPÖ-Mandatar Harry Buchmayr, worauf Andreas Karlsböck erwiderte, die Ankündigungen der Bundesregierung seien zwar löblich, würden aber zu kurz greifen.         

FPÖ für Erleichterungen für Berufstätige beim Erlass des Studienbeitrags

Berufstätige Studierende seien bei der Erbringung des Nachweises, ob die Voraussetzungen für den Erlass des Studienbeitrags gegeben sind, benachteiligt, zumal manche Universitäten nur den Einkommenssteuerbescheid akzeptieren, meinte Axel Kassegger (F). Sein Vorschlag (1576/A(E)), auch andere Nachweise, wie etwa einen Gehaltszettel für drei Monate, zuzulassen, wurde allerdings mehrheitlich vertagt.

Keine endgültige Entscheidung gab es auch hinsichtlich einer Initiative der Freiheitlichen (1030/A(E)), die die Forderung nach Ausgleichzahlungen bzw. Studiengebühren für ausländische Studierende in Österreich enthält. Für Leistungen, die der österreichische Staat erbringt, sollten Beiträge eingefordert werden, umriss Axel Kassegger (F) den Grundgedanken seines Vorstoßes. NEOS-Wissenschaftssprecherin Claudia Gamon konnte diese Sicht nicht teilen und warnte hingegen davor, BürgerInnen aus anderen EU-Staaten als AusländerInnen zu sehen. "Wir leben in einem gemeinsamen europäischen Hochschulraum", bekräftigte sie. Manfred Hofinger (V) begründete die Vertagungen mit dem Hinweis auf derzeit laufende Arbeiten an praxistauglichen, verfassungskonformen Lösungen für die von den beiden Anträgen angesprochenen Themen.    

Bürgerinitiative für freie Studienwahl

Weiter auf der Agenda des Ausschusses wird eine Bürgerinitiative bleiben, die sich gegen Studienbeschränkungen und Hürden beim Hochschulzugang wendet (16/BI). Will Österreich seine im internationalen Vergleich niedrige Akademikerquote anheben, dann seien verbesserte Studienbedingungen, nicht aber zusätzliche Zugangsbeschränkungen notwendig, lautet die Argumentation der InitiatorInnen. Axel Kassegger (F) und Julian Schmid (G) nahmen die Bürgerinitiative zum Anlass, sich ausdrücklich zum freien Hochschulzugang zu bekennen. Philip Kucher (S) ortete noch weiteren Diskussionsbedarf und gab damit den Grund für die mehrheitlich beschlossene Vertagung.

Grüne wollen Rechtsschutz auf Beurteilung von Abschlussarbeiten ausdehnen

Geht es nach den Grünen, dann soll es in Zukunft Rechtsschutz nicht nur bei Prüfungsbewertungen, sondern auch bei der Beurteilung von Abschlussarbeiten geben. Wissenschaftssprecherin Sigrid Maurer (G) schlägt in ihrem Antrag (1962/A(E)) eine diesbezügliche Ergänzung des Gesetzestextes vor, sodass bei einem schweren Mangel in der Durchführung der Beurteilung einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ die Beurteilung per Bescheid aufzuheben hat. Auch hier sehen die Regierungsparteien noch kein Ende der Debatte und entschieden auf Vertagung. Georg Strasser (V) gab allerdings zu bedenken, dass die von den Grünen aufgeworfenen Punkte in den Satzungen der Universitäten geregelt werden und ein Eingriff des Gesetzgebers allein schon aus Gründen der Autonomie problematisch wäre.

Grüne: Keine Finanzierung von Privatunis mit öffentlichen Geldern

Ein Dorn im Auge ist den Grünen die öffentliche Finanzierung von privaten Universitäten. Derzeit bestehe zwar ein Finanzierungsverbot für den Bund, vielfach würden sich aber Länder, Gemeinden, Kammern oder öffentliche Universitäten an der Finanzierung von Privatuniversitäten beteiligen, meinte Sigrid Maurer (G). Für ihre Forderung nach einer Ausweitung des Finanzierungsverbots auf öffentliche Körperschaften und öffentliche Universitäten (1991/A(E)) signalisierte etwa Harry Buchmayr (S) grundsätzliches Verständnis, wobei er ins Treffen führte, mit den knappen Mitteln des Staates sollten keine indirekten Zuschüsse an Privatuniversitäten geleistet werden. Im Hinblick auf allfällige gesetzliche Adaptationen wurde aber auch dieser Antrag in die Warteschlange verwiesen.   

NEOS gegen ÖH-Pflichtmitgliedschaft

Auf eine Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) drängte NEOS-Wissenschaftssprecherin Claudia Gamon, die sich in ihrer Forderung auch durch die geringe Wahlbeteiligung bei ÖH-Wahlen bestätigt fühlt. Ihrem Vorschlag (1833/A(E)) zufolge sollte die ÖH-Mitgliedschaft durch ein Opt-Out-System auf freiwillige Basis gestellt werden. Die Initiative wird den Wissenschaftsausschuss noch weiter beschäftigen, zumal sich die Abgeordneten heute mehrheitlich für eine Vertagung aussprachen. (Fortsetzung Wissenschaftsausschuss) hof


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