Parlamentskorrespondenz Nr. 198 vom 02.03.2017

Leiharbeitsfirmen werden vorübergehend von Lohnnebenkosten entlastet

Breite Mehrheit im Nationalrat für Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2017

Wien (PK) – Der Nationalrat hat heute mit breiter Mehrheit grünes Licht für das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2017 gegeben. Neben den Koalitionsparteien stimmten in dritter Lesung auch weite Teile der Opposition für das Gesetzespaket, das neben einer vorübergehenden Senkung der Lohnnebenkosten für Leiharbeitsfirmen auch klare Verjährungsregeln für den Anspruch auf Arbeitslosengeld bringt. Außerdem werden Adaptierungen im Bauern-Sozialversicherungsgesetz zur Vermeidung von Härtefällen in Folge der Neufeststellung der Einheitswerte bäuerlicher Betriebe vorgenommen und gesetzliche Grundlagen für medizinisch-berufliche Rehabiliation (MBOR) geschaffen. Keine Mehrheit konnte die Opposition für ihre Anträge erzielen, sie hatte unter anderem die weitere Kürzung hoher Sonderpensionen gefordert.

In der Debatte machte Peter Haubner (V) geltend, dass Leiharbeit ein wichtiges Angebot sei, um Auftragsspitzen in Unternehmen abzudecken. Viele Arbeitslose würden überdies bei Arbeitskräfteüberlassern wieder einen Job finden. Die Beiträge, die die Leiharbeitsfirmen derzeit an den Sozial- und Weiterbildungsfonds leisten müssen, sind seiner Meinung nach viel zu hoch und für manche Betriebe sogar existenzgefährdend. Er begrüßte daher die vorübergehende Senkung der Zahlungen von 0,8% auf 0,35% bzw. 0,5% in den nächsten vier Jahren. Auch Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) wertete das als richtigen Schritt.

Kritisch zu diesem Punkt äußerte sich hingegen NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker. Die Beitragssenkung ändere strukturell nichts, das Problem, wonach viele Unternehmen viel mehr in den Fonds einzahlen, als sie daraus lukrieren können, bleibe bestehen, monierte er. Dass überhaupt öffentlich wurde, "wieviel Geld der Fonds gebunkert hat", führt Loacker auf eine von ihm eingebrachte parlamentarische Anfrage zurück. Die FPÖ sprach sich dafür aus, den Sozial- und Weiterbildungsfonds parallel zur Beitragssenkung auf Grundlage der bisherigen Ausgaben und Einnahmen zu evaluieren, konnte sich mit einem entsprechenden Antrag aber nicht durchsetzen.

ÖVP-Abgeordneter Johann Singer bekannte sich dazu, den eingeschlagenen Weg, "Rehabilitation vor Pension", fortzusetzen und wies in Einklang mit seiner Fraktionskollegin Gertrude Aubauer auf die Bedeutung von Frühintervention hin. Derzeit kämen medizinische Rehabilitationsmaßnahmen in vielen Fällen zu spät, gab Singer zu bedenken. Auch Aubauer hält rechtzeitige medizinische Hilfe für notwendig, um gesundheitlichen Problemen von ArbeitnehmerInnen vorzubeugen und drohende Invalidität oder Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Ausdrücklich begrüßt wurden die in diesem Bereich vorgesehenen Maßnahmen auch von den beiden SPÖ-Abgeordneten Dietmar Keck und Wolfgang Knes, wobei Knes auf ein vorbildliches Beispiel für Gesundheitsprävention bei der Firma Mondi verwies.

Grundsätzliche Zustimmung zu diesen Teilen des Gesetzes kam auch von der Opposition. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) vermisst aber konkrete Zahlen. Es wäre interessant zu wissen, wie viele TeilnehmerInnen an einschlägigen Reha-Programmen tatsächlich wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehren können, meinte sie. Judith Schwentner (G) bedauerte, dass Menschen ohne Berufsschutz weiter keinen Zugang zur beruflichen Rehabilitation haben.

Sozialminister Alois Stöger wies darauf hin, dass Österreich das einzige EU-Land sei, das gesetzliche Vorgaben für Arbeitskräfteüberlasser habe. Den Sozial- und Weiterbildungsfonds sieht er als wichtiges Instrument zur Unterstützung von LeiharbeiterInnen. Wichtig ist ihm auch der Grundsatz "Rehabilitation vor Pension": Mit der Novelle würden die Sozialversicherungsträger in die Lage versetzt, Reha-Maßnahmen gezielt an den Erfordernissen des eigenen Arbeitsplatzes bzw. des angestrebten Jobs auszurichten.

Opposition beharrt auf weitere Kürzung hoher Sonderpensionen

Mitverhandelt mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2017 wurden mehrere Oppositionsanträge zum Themenkomplex Pensionen, die jedoch keine Mehrheit fanden. So lehnte der Nationalrat Initiativen der NEOS und der Grünen ab, die eine weitere Kürzung hoher Sonderpensionen zum Ziel hatten. Man müsse verfassungsrechtliche Vorgaben beachten und könne nicht beliebig in Einzelverträge eingreifen, begründete SPÖ-Abgeordneter Erwin Spindelberger seine ablehnende Haltung. Eine Kürzung von Sonderpensionen auf ASVG-Niveau hält er in diesem Sinn für unrealistisch. Ähnlich argumentierte auch ÖVP-Abgeordneter August Wöginger: Er gab zu bedenken, dass es bei den Sonderpensionen nicht um gesetzliche Pensionen gehe, sondern um individuell vereinbarte Betriebspensionen.

Die mit dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz vorgenommenen Kürzungen werteten allerdings nicht nur Judith Schwentner (G) und Gerald Loacker (N) für unzureichend, sondern auch Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F), Peter Wurm (F) und Waltraud Dietrich (T). Man habe mit dem Gesetz alle in die Irre geleitet, es seien nur kosmetische Maßnahmen gesetzt worden, kritisierte Dietrich. Immer noch gebe es Personen, die in der Pension zwischen 20.000 und 30.000 € kassierten. FPÖ-Abgeordnetem Wurm hob hervor, dass für "Luxuspensionen" 1 Mrd. € ausgegeben würde. Es brauche weitere Schritte in Richtung eines harmonisierten Pensionssystems, unterstrich Schwentner.

Ein Dorn im Auge ist Dietrich auch das derzeitige Pensionssystem für EU-BeamtInnen. Geht es nach ihr, sollen EU-BeamtInnen künftig nur noch eine Pension bis maximal zur österreichischen ASVG-Höchstgrenze erhalten. Ein entsprechender Antrag erzielte aber keine Mehrheit. Unterstützung erhielt Dietrich vom fraktionslosen Abgeordneten Rupert Doppler. Er wies darauf hin, dass die Kosten für die Pensionen der EU-BeamtInnen zuletzt stark gestiegen seien.

Werner Neubauer bekräftigte die Forderung der FPÖ nach einer außertourlichen Pensionserhöhung. Im Sinne der Kaufkraftsicherung und der Kaufkraftstärkung wäre es seiner Ansicht nach notwendig gewesen, die Pensionen heuer statt um 0,8% um 1,3% zu erhöhen. Viele ÖsterreicherInnen könnten sich das Einkaufen nicht mehr leisten, machte er mit Verweis auf die boomenden Sozialmärkte geltend. Generell fordert die FPÖ eine Mindestpension von 1.200 €: Wenn es genügend Geld für Flüchtlinge gebe, müsste auch genügend Geld für die PensionistInnen vorhanden sein, ist Neubauer überzeugt. Zudem sieht er durch die Zusammenlegung von Sozialversicherungsträgern großes Einsparungspotential. Mehr Geld für die PensionistInnen forderte auch der fraktionslose Abgeordnete Gerald Schmid, diese stellten einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar.

Für wenig glaubwürdig hält hingegen SPÖ-Abgeordneter Spindelberger den Forderungskatalog der FPÖ. Er erinnerte daran, dass es gerade unter blauer Regierungsverantwortung massive Einschnitte in das ASVG-Pensionssystem gegeben habe.

Grüne für bessere soziale Absicherung von Mindestsicherungs-BezieherInnen

Schließlich lehnte der Nationalrat mehrheitlich einen Antrag der Grünen zur bedarfsorientierten Mindestsicherung ab. Abgeordnete Judith Schwentner hatte dafür plädiert, DauerbezieherInnen wie

kranke Menschen, Menschen mit Behinderung und Menschen, die bereits das Pensionsantrittsalter überschritten haben, in die Ausgleichszulage des Bundes miteinzubeziehen. ÖVP-Abgeordneter Singer wies in diesem Zusammenhang auf die Kostenexplosion bei der Mindestsicherung in Wien und vom Rechnungshof aufgezeigte Kontrollmängel hin. (Fortsetzung Nationalrat) gs