Parlamentskorrespondenz Nr. 201 vom 02.03.2017

Mountainbiken auf Forststraßen: Forderung wandert in Landwirtschaftsausschuss

Nationalrat diskutiert Anliegen der Grünen; keine Einigung in Sicht

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Wien (PK) – Die Forderung, Forststraßen für MountainbikerInnen zu öffnen, steht im Parlament schon seit Jahren im Raum. Anläufe dazu gab es schon viele, auch ein erneuter Versuch der Grünen scheint nun abermals zu keiner Einigung zu führen. Ihre Entschließung wandert vom Sport- in den Landwirtschaftsausschuss. Bedenken gegen eine Öffnung der Forststraßen für MountainbikerInnen kommen insbesondere von der ÖVP.

In ihrem Antrag weisen die Grünen darauf hin, dass, je nach Bundesland, bis zu über 90% der österreichischen Forststraßen für RadfahrerInnen gesperrt sind, obwohl diese aufgrund ihrer Auslegung für schwere Lastkraftwagen genug Platz für ein Miteinander verschiedener NutzerInnen bieten würden. Er verstehe nicht, warum es ein Problem darstellt, wenn LKW auf Forststraßen fahren dürfen, MountainbikerInnen aber nicht, so Georg Willi (G) in der Debatte. Haftungsfragen, wie diese etwa von der ÖVP geäußert werden, würden vorgeschoben, meinte Willi unisono mit seinem Fraktionskollegen Dieter Brosz (G). "Mit Zähnen und Klauen wird Eigentum verteidigt", so Willi in Richtung ÖVP. Brosz (G) meinte, dass sich die Politik mit der Realität auseinandersetzen müsse. Auch jetzt würden die Menschen auf Forststraßen fahren, nur eben "illegal", deswegen brauche es eine zeitgemäße Lösung. In Bayern oder in der Schweiz würde eine generelle Öffnung problemlos funktionieren.

Die ÖVP bremst bei der Öffnung der Forststraßen, weil sie sich gegen eine Regelung über die Köpfe von Waldeigentümern hinweg ausspricht. "Für uns ist Eigentum natürlich etwas wert", argumentierte Johannes Rauch (V). In Österreich würden die Wälder bis zu 80% in Privatbesetz befinden, deswegen sind Vergleiche, etwa mit der Schweiz, für ihn nicht zulässig. Rauch zufolge sollte die Entscheidung über eine Öffnung in den Bundesländern bzw. Gemeinden selbst bleiben. Für die "vertragspartnerschaftliche Lösung" warb ebenfalls Norbert Sieber (V), inzwischen würden in Österreich über 28.000 km Forststraßen auf vertragspartnerschaftlicher Ebene für MountainbikerInnen zur Verfügung stehen. Hier hätten Eigentümer, MointainbikerInnen und der Tourismus gemeinsame Lösungen vor Ort gefunden. "Bauern und Forstwirte wollen niemanden ausschließen", legte Fritz Grillitsch (V) nach.

Dass Grundbesitzer die Menschen im Wald nicht aussperren wollen, meinte ebenfalls Rupert Doppler (A). Man müsse aber zwischen Wanderern und Radfahrern unterscheiden. Die generelle Öffnung der Forststraßen sieht er u.a. aufgrund der Haftungsfragen als sehr problematisch.

Für bedenklich halten ebenfalls die Freiheitlich den Vorschlag der Grünen. "Eine generelle Öffnung würde ich mir sehr überlegen", sagte Erwin Angerer (F). Fakt sei, dass von rund 120.000 km an Forststraßen in Österreich bereits 27.000 km freigegeben seien, also zirka ein Viertel. Hinzu kämen völlig unterschiedliche topografische und ökologische Gegebenheiten in den Bundesländern. Nicht nur aufgrund der Haftungsfrage der Wegehalter sollte die Entscheidung über eine Öffnung von Forststraßen vor Ort bei den Gemeinden gelassen werden.

Leopold Steinbichler (T) meinte, dass die Thematik viel tiefgründiger diskutiert werden müsse. Dass bereits ein Viertel der Forststraßen für MountainbikerInnen freigegeben seien, brachte auch er in die Diskussion ein.

Die SPÖ steht einer vernünftigen Regelung positiv gegenüber, wie Hermann Krist (S) für seine Fraktion klarmachte. Geht es nach ihm, braucht es eine neue, klare und moderne Regelung im Forstgesetz für legales Radfahren unter Berücksichtigung von "ökologischen und forstwirtschaftlichen Notwendigkeiten". Für Krist ist Zuweisung in den Landwirtschaftsausschuss demnach gerechtfertigt. Die Angelegenheit sei nun gesetzlich bzw. sachlich im richtigen Ausschuss.

Dass die Initiative überhaupt ins Plenum des Nationalrats kommt, haben die Grünen einer selten genutzten Bestimmung der Geschäftsordnung zu verdanken: Sie hatten ihren Entschließungsantrag bei der Einbringung vor einem Jahr mit einer Fristsetzung versehen, um eine Entscheidung im Sportausschuss zu erzwingen. Die nun vom Nationalrat mehrheitlich umgesetzte Empfehlung des Ausschusses, den Landwirtschaftsausschuss mit der Frage zu befassen, werteten die Grünen im Sportausschuss als ein Umgehen der Geschäftsordnung.

Nach Beendigung der Sitzung fand eine weitere (168.) Sitzung des Nationalrats statt, in der die in der Geschäftsordnung vorgesehenen Mitteilungen und Zuweisungen durch die Präsidentin erfolgten. (Schluss Nationalrat) keg


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