Parlamentskorrespondenz Nr. 233 vom 08.03.2017

Neu im Unterrichtsausschuss

Letzte Änderungen vor Start der Zentralmatura

Wien (PK) – Vor der erstmaligen Durchführung der teilzentralen Berufsreifeprüfung zum Haupttermin 2017, legen die Abgeordneten Elisabeth Grossmann (S) und Brigitte Jank (V) eine Gesetzesinitiative zu Anpassungen im Schul- und Externistenprüfungswesen vor. Die Novelle wird auch dafür genutzt, Klarstellungen vorzunehmen und redaktionelle Versehen zu bereinigen (2017/A). Änderungen soll es auch im Prüfungstaxengesetz geben. Die Prüfungstaxe für Kommissionsmitglieder bei Berufsreifeprüfungen soll künftig aliquotiert abgegolten werden.

Zentralmatura: Anpassungen und Klarstellungen notwendig

Das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge soll im Prüfungsfach Mathematik an die generellen Bestimmungen zur Reifeprüfung angeglichen werden. Bei negativer Beurteilung einer schriftlichen Klausurarbeit besteht künftig die Möglichkeit zu einer mündlichen Kompensationsprüfung im Prüfungsgebiet Mathematik. Diese kann auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten erfolgen und ist nur zum selben Prüfungstermin zulässig. Die Gesamtbeurteilung soll bestenfalls mit einem Befriedigend ausfallen.

Geplant ist eine Erleichterung für PrüfungskandidatInnen bei der Berufsreifeprüfung. Die fünfstündige schriftliche Teilprüfung zum Fachbereich kann schon bislang in Form einer Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden. Neu ist, dass gleichwertige Projektarbeiten, die bereits abgelegt wurden, angerechnet werden können, sofern sie nach Inhalt, Prüfungsform, Prüfungsdauer und Niveau entsprechen. Der Entfall von Teilprüfungen wird am Berufsreifezeugnis vermerkt.

Eine Verkürzung ist bei der Wartezeit bei nicht bestandenen Abschlussprüfungen geplant. Die KandidatInnen dürfen künftig nach zwei – statt bislang nach drei - Monaten erneut antreten. Die Prüfung darf höchstens dreimal wiederholt werden.

Prüfungstaxen für Kommissionsmitglieder werden aliquotiert

Das Prüfungstaxengesetz regelt die Abgeltung der Leistungen für Kommissionsmitglieder der Prüfungskommission bei der Matura. Um eine raschere Abgeltung zu gewährleisten, soll die Taxe nunmehr auf sieben Teilprüfungen aufgeteilt und nach Durchführung der einzelnen Prüfungen ausbezahlt werden. Dadurch wird Verzögerungen entgegengewirkt und die angemessene Abgeltung beim Wechsel von Kommissionsmitgliedern sichergestellt.

Bei der Berufsreifeprüfung werden die Taxen der Vorsitzenden angeglichen. Diese richteten sich bislang nach den entsprechenden Taxen für Externistenreifeprüfungen. Da die Berufsreifeprüfung nur aus vier (anstelle von sieben) Teilprüfungen besteht, erhalten die Vorsitzenden derzeit nur einen Teil der ursprünglich vorgesehenen Prüfungstaxe. Dies entspricht laut Initiativantrag nicht dem organisatorischem Mehraufwand durch fallweises Nichterscheinen von KandidatInnen und der zeitaufwändigeren Prüfungsgestaltung durch externe Prüfungsorte und unterschiedliche Prüfungsdaten und gehört daher geändert. (Schluss) gro


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