Parlamentskorrespondenz Nr. 247 vom 09.03.2017

Jahresvorschau des Gesundheitsministeriums zu EU-Themen für 2017

Beibehaltung der hohen heimischen Standards auch weiterhin im Fokus

Wien (PK) – Der Bericht des Gesundheitsministeriums über EU-Themen, die für die strategische Planung des Ressorts im Jahr 2017 von Bedeutung sind (III-343 d.B. und III-605-BR), legt den Schwerpunkt auf bereits vorliegende Legislativvorschläge und Mitteilungen der Kommission. Diese umfassen Vorlagen bzw. Änderungen zur sogenannten Bio-Verordnung, zu genetisch veränderten Lebens- und Futtermitteln, betreffend Risikobewertung und Kontrolle neuer psychoaktiver Substanzen, zu Tierarzneimitteln, Errichtung einer Arzneimittel-Agentur, die Kennzeichnung von Spirituosen und zum Thema Klonen von Tieren.

Angeführt werden im Bericht die Themen der EU-Ratspräsidentschaften der Niederlande, Slowakei und Maltas von Jänner 2016 bis Juni 2017. Von Bedeutung sind daraus neben einem Vorschlag im Bereich biologische Landwirtschaft etwa der Schutz der Gesundheit - im Hinblick auf Erkrankungen, auf Arzneimittelverfügbarkeit und auf Fragen der Gesundheitssysteme an sich. Schwerpunkte beim aktuellen Vorsitz Maltas liegen im Bereich Gleichstellung und beim Thema Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen, sowie in der Zusammenarbeit der Gesundheitssysteme.

Weitere Handlungsbereiche, die 2017 in Angriff genommen werden sollen, betreffen unter anderem eine Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie und eine Initiative zu koordinierten Gesundheitstechnologiebewertungen.

Offene Diskussionspunkte bei Überarbeitung der Bio-Verordnung

Die bestehenden Verordnungen über ökologische bzw. biologische Erzeugung und Kennzeichnung sollen stringenter werden und bessere Kontrollsysteme bringen, so der Plan der EU-Kommission. Österreich ist laut Bericht an einem Weiterkommen bei diesem Legislativvorhaben sehr interessiert, gerade bei dem sensiblen Thema Bio müsse aber Qualität vor Geschwindigkeit gehen. Befürchtet werden bei einer Total-Revision eine Gefährdung des Status quo einerseits und zudem des weiteren Aufbaus des Bio-Sektors. Kritikpunkte betreffen unter anderem prozentuelle Vorgaben zu Substraten in Glashäusern und das Auslaufen der Ausnahmen bei der Verwendung von konventionellem Saatgut und Tieren. Neuer Verwaltungs- und Kostenaufwand durch Saatgutregelungen wird aus österreichischer Sicht ebenso abgelehnt wie die Möglichkeit einer nationalen Festlegung von Grenzwerten zur Pestizid-Kontamination. Wichtig sei Österreich jedenfalls eine am Ende für den gesamten Biosektor akzeptable Verordnung, die keine neuen administrativen und finanziellen Lasten für die UnternehmerInnen bringt und zugleich das Verbrauchervertrauen in "Bio" erhält.

Ein Kommissions-Vorschlag hinsichtlich Verwendungszulassung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel auf nationaler Ebene wird von Österreich abgelehnt, unter anderem weil befürchtet wird, dass in der Praxis die mitgliedstaatlichen Rechtfertigungsmöglichkeiten massiv eingeschränkt werden. Demnach dürften sich Mitgliedstaaten bei der Entscheidung nicht auf Gesundheits- und Umweltrisiken berufen, obwohl es gerade Gesundheitsaspekte und der Umweltschutz sind, die gegen Zulassungen in dem Bereich sprechen.

Kritik an EU-Vorschlägen zu Tierarzneimitteln und Fütterungsarzneimitteln

Österreich ist hinsichtlich einer EU-Anpassung zum Vertrieb von Arzneimitteln und Fütterungsarzneimitteln besorgt, dass die strengen nationalen Regelungen durch die neuen Vorschriften ausgehebelt werden könnten. In vielen Kritikpunkten Österreichs - wie etwa am geplanten Wegfall der Zulassungsrevision oder an ungenügenden Regelungen für Generika - wurde noch keine Einigung in den Verhandlungen erzielt. Im Bereich Fütterungsarzneimittel ist aus österreichischer Sicht wesentlich, dass die Möglichkeit der Herstellung solcher Arzneimittel aus Fütterungsarzneimittel-Vormischungen und hofeigenem Futter am Bauernhof erhalten bleibt. Eine Verschärfung der diesbezüglichen Vorschriften sei hier kontraproduktiv.

In Verhandlung sind weiters Änderungen zur Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer europäischen Arzneimittel-Agentur. Dem Vorhaben, alle Bestimmungen betreffend Tierarzneimittel in einem Rechtsakt zusammenzufassen, wird aus österreichischer Sicht grundsätzlich zugestimmt. Es sei jedoch besonders wichtig, auf die Harmonisierung der betreffenden Rechtsakte zu achten.

EU-Verbotsregelung zum Klonen von Tieren

Vorläufig verboten werden sollen mit EU-Richtlinien das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden, sowie das Inverkehrbringen und die Einfuhr von Lebensmitteln von Klontieren. Österreich habe auf europäischer Ebene wiederholt auf die Wichtigkeit und Notwendigkeit einer Regelung hingewiesen. Erörterungsbedarf bestehe noch hinsichtlich der Ausdehnung des Einfuhrverbots und entsprechender Kennzeichnungs- bzw. Rückverfolgbarkeitsregelungen, ist dem Bericht zu entnehmen. Österreich steht demnach einer Verschärfung positiv gegenüber, aber nur, wenn deren Machbarkeit zweifelsfrei gegeben sei.

Neue psychoaktive Substanzen: Prävention ist wirksamstes Mittel

Während Österreich einer Änderung der Kommission betreffend Informationsaustausch, Frühwarnsystem und Risikobewertungsverfahren für neue psychoaktive Substanzen zustimmen konnte, ist man bei den Vorschlägen zur Drogendefinition bei der Festlegung strafbarer Handlungen und betreffend Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels hingegen ablehnend. Grund für die Ablehnung ist, dass mit dem Vorschlag ein weiterer Bereich kriminalisiert werden soll, ohne dass dies Aussicht auf Erfolg im Sinne eines erfolgreichen Bekämpfens des Gebrauchs von psychotropen Stoffen hätte. Es habe sich weltweit gezeigt, dass das einzige wirksame Mittel im Zusammenhang mit Suchtgiften eine konsequente Präventivarbeit sei. Wenn neue psychoaktive Substanzen schon unter das Regime der Suchtmittel fallen sollen, sollte diese neue Kriminalisierung wenigstens auf den "gefährlichsten" Teil beschränkt werden, nämlich auf die Weitergabe oder ähnliches gegen Gewinn, so die österreichische Position laut Bericht.

Spirituosenverordnung soll angepasst werden

Geringfügige technische Änderungen, um Mängel bei der Durchführung zu beheben und die Rechtsvorschriften an neue Rechtsinstrumente der EU anzugleichen, enthält laut Bericht ein Kommissionsvorschlag zur Spirituosenverordnung. Aus österreichischer Sicht werde die Überarbeitung und Anpassung begrüßt, wobei insbesondere auf die Übereinstimmung der Regelungen mit der neuen Kontrollverordnung, mit den geschützten geografischen Angaben bzw. geschützten Ursprungsbezeichnungen und garantiert traditionellen Spezialitäten sowie betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel zu achten sei.

Begrüßt werden seitens des Gesundheitsministeriums geplante Maßnahmen für Frauen und Gleichstellung. Hier dauern die Verhandlungen zur sogenannten Anti-Diskriminierungsrichtlinie, zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und betreffend Frauenanteil in Aufsichtsräten an, etwaig daraus folgende Maßnahmen liegen im Bereich des Sozialministeriums. (Schluss) mbu