Parlamentskorrespondenz Nr. 255 vom 13.03.2017

Nationalratspräsidentin Doris Bures: Einsetzung des Eurofighter-U-Ausschusses nach aktuellem Stand am 29. März möglich

Nach Vorliegen des Verlangens im Nationalrat setzt GO-Ausschuss weitere Schritte zur U-Ausschuss-Einsetzung

Wien (PK) – Morgen, Dienstag, wird in einer Sondersitzung des Nationalrats planmäßig ein Verlangen von FPÖ und Grünen auf Einsetzung eines Eurofighter-Untersuchungsausschusses eingebracht. FPÖ und Grüne kommen aus eigener Kraft auf die notwendigen 46 Unterstützungsunterschriften, um dieses Minderheitsrecht in Anspruch zu nehmen.

Nach Vorliegen des Verlangens im Nationalrat setzt der Geschäftsordnungsausschuss (GO-Ausschuss) die weiteren notwendigen Schritte zur Einsetzung des U-Ausschusses; so wird dort etwa der Grundsätzliche Beweisbeschluss zur Vorlage von Akten und Unterlagen gefasst, der Verfahrensrichter und der Verfahrensanwalt gewählt und die Zahl der Mitglieder des U-Ausschusses festgelegt.

Nach Beendigung seiner Beratungen legt der GO-Ausschuss dem Nationalrat einen Bericht vor, was binnen maximal acht Wochen der Fall sein muss. "Nach aktuellem Stand scheint es jedoch möglich, dass der Bericht des GO-Ausschusses bereits in der nächsten Nationalratssitzung am 29. März behandelt wird", so Nationalratspräsidentin Doris Bures.

Mit der Behandlung des Berichts im Nationalratsplenum ist der U-Ausschuss eingesetzt. Daraufhin kann der Ausschuss zu einer konstituierenden Sitzung zusammentreten und seine Mitglieder beschließen einen Arbeitsplan, sichten Unterlagen und laden erste Auskunftspersonen.

Zwischen Oktober 2006 und Juli 2007 gab es schon einen Eurofighter-U-Ausschuss des Nationalrats. Es ist damit zu rechnen, dass ein zweiter U-Ausschuss zu diesem Thema auf noch mehr Akten und Unterlagen als sein Vorgänger zurückgreifen kann.

Zudem brachte die mit Jänner 2015 in Kraft getretene Untersuchungsausschuss-Reform umfangreiche Neuerungen bei der Untersuchungsarbeit mit sich. So ist seither die Einsetzung eines U-Ausschusses auch ein Recht der Minderheit, es wurde ein Verfahrensrichter eingeführt, es kam zur Stärkung von Persönlichkeitsrechten und zur Konfliktschlichtung durch Gerichte und Volksanwaltschaft. Zusätzlich gibt es mittlerweile eine Judikatur des Verfassungsgerichtshofes, wonach die Übermittlung von geschwärzten Unterlagen zum Untersuchungsgegenstand unzulässig ist.

Der Eurofighter-U-Ausschuss wäre nach dem Hypo-U-Ausschuss der zweite U-Ausschuss nach der neuen Verfahrensordnung; der Hypo-U-Ausschuss wurde ebenfalls auf Verlangen einer Minderheit eingesetzt. (Schluss) wz