Parlamentskorrespondenz Nr. 297 vom 16.03.2017

Enquete des Bundesrats zum Thema Pflege am 5. April

Einstimmiger Beschluss der Länderkammer

Wien (PK) – Der Bundesrat hält am 5. April 2017 eine öffentlich zugängliche Parlamentarische Enquete zum Thema "Die Zukunft der Pflege: schaffbar, sichtbar, leistbar" ab. Ein entsprechender Antrag von Bundesratspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann (V/T), Edgar Mayer (V/V), Reinhard Todt (S/W), Monika Mühlwerth (F/W) und Nicole Schreyer (G/T) wurde in der heutigen Sitzung einstimmig angenommen. Die Bundesratspräsidentin aus Tirol hat diesen Themenbereich zu ihrem Schwerpunkt während ihres Vorsitzes gemacht.

Mit einer Erläuterung der Zielsetzung wird Sonja Ledl-Rossmann die Enquete eröffnen. Politische Impulsreferate sind von Finanzminister Hans Jörg Schelling, Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner und dem Tiroler Landesrat Bernhard Tilg vorgesehen.

Danach werden zwei Themenkomplexe diskutiert: Über die "Herausforderungen im Bereich der Pflege" referieren der Präsident der Caritas Österreich, Michael Landau, Volksanwalt Günther Kräuter, Tobias Thomas (Forschungsvorstand Eco-Austria) und die Präsidentin des Gesundheits-Krankenpflege-Verbands Österreich, Ursula Frohner. Die Impulsreferate zur "Praxis der Pflege" kommen vom diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger Gerald Möderl, von Walter Marschitz (Geschäftsführer Sozialwirtschaft Österreich), ferner von Bernadette Feuerstein (Selbstbestimmt Leben Österreich) sowie von Uli Makomaski, einer pflegenden Angehörigen.

FPÖ möchte besonderen Schutz für BeamtInnen

Nicht durchsetzen konnte sich im heutigen Bundesratsplenum die FPÖ mit ihrem Gesetzesantrag, BeamtInnen vor Unterstellungen und unwahren Behauptungen, die zu gerichtlicher Verfolgung führen, zu schützen. Werner Herbert (F/N) möchte all jene mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestrafen, die BeamtInnen während oder wegen der Vollziehung ihrer Aufgaben oder der Erfüllung ihrer Pflichten dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, indem er sie einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt.

Herbert begründet seinen Vorstoß damit, dass derartige gerichtliche Verfolgungen zu erheblichen persönlichen und dienstrechtlichen Nachteilen führen können. Er verwies auf zunehmende Fälle in den letzten Jahren, und auch wenn die Unschuld festgestellt wurde, bleibe immer etwas hängen. Mit der von ihm vorgeschlagenen Änderung zeige man gegenüber den BeamtInnen der Hoheitsverwaltung nicht nur Wertschätzung, sondern schaffe für sie auch Rechtssicherheit.

Dem hielt Klaus Fürlingen entgegen, (V/O) der Antrag sei überflüssig, denn es gebe das bereits. Eine Sonderbestimmung extra für BeamtInnen sei nicht notwendig. Fürlinger ließ keinen Zweifel daran, dass man selbstverständlich hinter den BeamtInnen stehe. Die Personalvertretung und die Gewerkschaft leiste Rechtsbeihilfe. Herbert male Szenarien an die Wand, die es so nicht gebe. Darauf replizierte Herbert, der derzeitige Straftatbestand des §297 sei nur mit einem Jahr zu bestrafen. (Schluss Bundesrat) jan


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