Parlamentskorrespondenz Nr. 304 vom 20.03.2017

Neu im Sozialausschuss

Regierung will misshandelten Heimkindern Rentenleistung gewähren

Wien (PK) – Die Regierung will ehemaligen Heimkindern, die Opfer von Gewalt wurden, künftig eine Rente gewähren (1525 d.B.). Wer in Heimen des Bundes, der Länder und der Kirche missbraucht bzw. misshandelt wurde und dafür eine pauschalierte Entschädigungsleistung vom Heimträger erhalten hat, soll ab Erreichen des Regelpensionsalters bzw. ab Pensionsantritt eine monatliche Zahlung von 300 € erhalten. Die Rente soll gemeinsam mit der Pension bzw. vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ausgezahlt werden. Insgesamt geht die Regierung von rund 7.000 Fällen aus, die jährlichen Kosten werden auf vorläufig 8 Mio. € geschätzt. Bis 2021 sollen sie auf knapp 10 Mio. € steigen.

Betroffene Personen, die keine einmalige Entschädigungsleistung erhalten haben, etwa weil der Heimträger einem Antrag nicht entsprochen hat oder ihnen aus besonderen Gründen keine zeitgerechte Einbringung eines Antrags möglich war, müssen die ihnen zugefügte vorsätzliche Gewalt nachweisen. Die Entscheidung über eine Rentenleistung ergeht mit Bescheid, dagegen kann beim Arbeits- und Sozialgericht berufen werden. Unberechtigt empfangene Rentenleistungen sind unter bestimmten Voraussetzung zu refundieren.

Ausgezahlt werden soll die Leistung ab Juli 2017, wobei Personen, die bereits eine Pension beziehen bzw. das Regelpenisonsalter erreicht haben, die Rente rückwirkend erhalten, wenn sie innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten des Gesetzes einen Antrag einbringen. Ansonsten wird die Rente mit dem Folgemonat des Antrags gewährt.

Die Rentenleistung gilt nicht als Einkommen im Sinne der Sozialversicherungs- und Sozialentschädigungsgesetze. Regelmäßig bezogene Entschädigungszahlungen nach dem Verbrechensopfergesetz wegen Verdienstentgang werden aber auf die Rente angerechnet und mindern diese entsprechend. Ab März 2017 können überdies keine neuen Anträge auf wiederkehrende Leistungen als Verdienstersatz gemäß Verberbrechensopfergesetz eingebracht werden.

Finanziert wird die Rentenleistung aus dem Budgettopf des Sozialministeriums für Verbrechensopfer. Die Sozialversicherungsträger erhalten ihre entsprechenden Aufwendungen (inklusive 5% Verwaltungskostenbeitrag) ersetzt.

Ausgelöst wurde die neuerliche Debatte über eine finanzielle Unterstützung für ehemalige Gewaltopfer in Kinderheimen durch einen Staatsakt im Parlament vergangenen November, bei dem sich im Sinne einer "Geste der Verantwortung" sowohl die Staatsspitze als auch Kardinal Christoph Schönborn vor den Opfern verbeugten. (Schluss) gs


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