Parlamentskorrespondenz Nr. 337 vom 24.03.2017

Parlament: TOP im Nationalrat am 30. März 2017

Reform der Sachwalterschaft, neues Tierschutzgesetz, Verzögerung des Gesundheitsberuferegisters um ein halbes Jahr

Wien (PK) – Auch der zweite Plenumstag nächste Woche wird intensiv. Nach einer Fragestunde mit Justizminister Wolfgang Brandstetter liegt das neue Erwachsenenschutzgesetz zum Nationalratsbeschluss bereit. Außerdem soll es ein Ja für Änderungen im Kartellrecht und einheitliche europäische Standards für Pauschalreisen geben. Auf der Tagesordnung stehen darüber hinaus das neue Tierschutzgesetz, drei Rechnungshofberichte zum Schienenverkehr und zum Brenner Basistunnel. Außerdem werden letzte gesetzliche Änderungen vor dem Start der zentralen Berufsreifeprüfung im Herbst der vorgenommen. Das für 2018 geplante Gesundheitsberuferegister wird sich wiederum um ein halbes Jahr verzögern.

Fragestunde

Der Sitzungstag beginnt mit einer Fragestunde, in der Justizminister Wolfgang Brandstetter den Abgeordneten Rede und Antwort steht.

Reform der Sachwalterschaft

Am Beginn der Tagesordnung steht am Donnerstag das neue Erwachsenenschutzgesetz. Leitgedanke des Gesetzes ist die Förderung der Autonomie von vertretungsbedürftigen Personen. Mit dem Gesetz wird die gerichtliche Fürsorge für Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst wahrzunehmen, neu geregelt. Die Abgeordneten sehen darin einen Paradigmenwechsel. Kritik kam jedoch seitens der Grünen, sie halten die Finanzierung für unzureichend. Justizminister Wolfgang Brandstetter reagierte im Ausschuss mit dem Hinweis, dass sein Ressort auf Rücklagen zurückzugreife.

Begrifflich wird aus der Sachwalterschaft nun die Erwachsenenvertretung, die konkret auf die Bedürfnisse der betroffenen Person zugeschnitten ist. Das Gesetz bietet dabei vier mögliche Arten der Vertretung einer vertretungsbedürftigen volljährigen Person. Vorgesehen ist zunächst der gerichtliche Erwachsenenvertreter, der den Sachwalter ersetzt. Seine Befugnisse sollen aber auf bestimmte Vertretungshandlungen beschränkt werden und nicht pauschal für "alle Angelegenheiten" gelten. Die gerichtliche Bestellung des Erwachsenenvertreters ist nach den Intentionen des Entwurfs nur die ultima ratio, geht es doch darum, die Alternativen auszubauen.

Mit der gesetzlichen Erwachsenenvertretung übernimmt das Gesetz die schon bisher mögliche Vertretung durch nächste Angehörige. Diese soll aber nicht unmittelbar kraft Gesetzes eintreten, sondern nur dann bestehen, wenn sie im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen wird. Da die gesetzliche Erwachsenenvertretung weitergehende Befugnisse als nach bisherigem Recht schafft, unterliegt sie nun einer gerichtlichen Kontrolle und muss spätestens nach drei Jahren erneuert werden. Neu ist hingegen die gewählte Erwachsenenvertretung, die einer volljährigen Person die Möglichkeit gibt, im Bedarfsfall selbst einen Vertreter zu bestimmen, der sofort für sie tätig werden soll. Auch diese Vertretungsbefugnis setzt eine Eintragung ins ÖZVV voraus und unterliegt der gerichtlichen Kontrolle. Da sie aber auf der Willensbildung des Vertretenen beruht, ist sie auf unbestimmte Zeit eingerichtet.

Bei der Vorsorgevollmacht mit uneingeschränktem Wirkungsbereich schließlich knüpft das Gesetz an das geltende Recht an. Voraussetzung ist hier der Eintritt des "Vorsorgefalls" – des Verlusts der Entscheidungsfähigkeit – sowie die Eintragung im ÖZVV. Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich dabei im Wesentlichen auf die Genehmigung von Entscheidungen bei medizinischen Behandlungen, soweit zwischen Vertreter und vertretener Person ein Dissens erkennbar wird, sowie auf den Fall einer dauerhaften Wohnortverlegung ins Ausland. Eingerichtet wird die Vorsorgevollmacht auf unbestimmte Zeit.

Mehr Transparenz und Rechtssicherheit im Kartellrecht

Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben sind der Anstoß zu Änderungen im Kartell- und Wettbewerbsrecht, die im Wesentlichen auf die Schaffung von Rechtssicherheit bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus Wettbewerbsrechtsverletzungen und auf die Verbesserung der Transparenz von kartellrechtlichen Verfahren hinauslaufen. Weiterer Schwerpunkt der einstimmig im Ausschuss verabschiedeten Vorlage ist zudem die Qualitätssicherung von Sachverständigengutachten in kartellrechtlichen Angelegenheiten.

Besserer Zugang zu grenzüberschreitenden Unternehmensinformationen

Die vorgesehenen Änderungen im Firmenbuchgesetz und im Verschmelzungsgesetz ergeben sich aus der sogenannten BRIS-Richtlinie der EU, die die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern zum Gegenstand hat. Ziel ist es dabei, den grenzüberschreitenden Zugang zu Unternehmensinformationen über das Europäische Justizportal zu erleichtern, wobei auch die Möglichkeit einer automatisierten Kommunikation der nationalen Registerbehörden im Wege einer zentralen europäischen Plattform besteht.

Praxisgerechte Anpassungen bei der Gerichtsorganisation

Hauptgesichtspunkt der Novelle zum Gerichtsorganisationsgesetz sind Anpassungen im Zusammenhang mit der Praxis des Gerichtsalltags. So wird etwa klargestellt, dass zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen aus besonderem Anlass auch dann angeordnet werden dürfen, wenn diese nicht ausdrücklich in der Hausordnung enthalten sind. Für die VorsteherInnen von Bezirksgerichten wiederum wird eine Justizverwaltungsquote festgelegt, darüber hinaus schafft die Novelle eine klare Zuteilung der Gerichtsabteilungen zu den bei einem Gericht tätigen RichterInnen.

Zeitgeschichtekurse für RichterInnen und StaatsanwältInnen

Mit breiter Mehrheit kann in diesem Zusammenhang ein Antrag der Grünen rechnen, die ein Curriculum in Zeitgeschichte als verpflichtenden Teil der Ausbildung von angehenden RichterInnen und StaatsanwältInnen fordern. Sie reagieren damit auf die Einstellung eines Verfahrens gegen die Zeitschrift "Aula" wegen eines Artikels mit dem Titel "Mauthausen-Befreite als Massenmörder".

Einheitliche europäische Standards für Pauschalreisen

Mit dem Pauschalreisegesetz setzt Österreich die von einer entsprechenden EU-Richtlinie für diesen Bereich vorgegebenen europaweit einheitlichen Standards um. Vorgesehen sind u.a. umfangreiche vorvertragliche Informationspflichten sowie Bestimmungen über die Änderung von Pauschalreiseverträgen und die Rechtsfolgen bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der vertraglichen Leistungen.

Internationale Abkommen: Kindesentführung, Rechtshilfe in Strafsachen

Vom Ausschuss einstimmig ans Plenum geschickt wurde der Beitritt zusätzlicher Staaten zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung. Konkret geht es dabei um Albanien, Andorra, Armenien, Marokko, Russland, die Seychellen, Singapur, Kasachstan, Peru und Korea.

Konsens bestand im Ausschuss auch hinsichtlich des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen, das im Wesentlichen die geltenden Bestimmungen ergänzt und präzisiert. Geregelt werden u.a. auch die wechselseitige Unterstützung durch den Einsatz verdeckter Ermittler sowie die grenzüberschreitende Observation.

Letzte Änderungen vor Start der zentralen Berufsreifeprüfung

Vor der erstmaligen Durchführung der teilzentralen Berufsreifeprüfung zum Haupttermin 2017 werden im Schul- und Externistenprüfungswesen sowie im Prüfungstaxengesetz Klarstellungen vorgenommen und redaktionelle Versehen bereinigt. Verkürzt werden auch die Wartezeiten bei nicht bestandenen Abschlussprüfungen. Die KandidatInnen dürfen künftig nach zwei statt bislang nach drei Monaten wieder antreten.

Vereinfachte Anerkennung von Schulzeugnissen zwischen Österreich und Liechtenstein

Zwischen Österreich und Liechtenstein werden die Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung von Reifezeugnissen und Hochschulqualifikationen vereinfacht. Dazu wird das alte Abkommen zwischen den beiden Ländern erneuert. Studien- und Prüfungsleistungen in einschlägigen Fächern werden demnach pauschal - unter Berücksichtigung des European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) – anerkannt. Auch die Hochschulqualifikationen in einschlägigen Studien werden angerechnet.

Neues Tierschutzgesetz

Am Donnerstag soll auch das neue Tierschutzgesetz beschlossen werden. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen dabei ein Verbot von privaten Tierinseraten im Internet, ferner die verpflichtende Kennzeichnung von Zuchtkatzen mit Mikrochips und die verbesserte Rechtsstellung von Tierschutzombudspersonen. Zur Novelle sind im Vorfeld über 660 Stellungnahmen eingelangt. Um diverse Kritikpunkte auszuräumen, wurde das Gesetz im Gesundheitsausschuss von SPÖ und ÖVP noch abgeändert. Die Änderungen brachten u.a. Klarstellungen bei der Verwendung von speziellen Halsbändern bei Hunden. Als Tierquälerei soll nun auch die Verwendung von Halsbändern mit einem Zugmechanismus, die das Atmen des Hundes erschweren, gelten. Die neue Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner zeigte sich im Ausschuss überzeugt, dass mit der Novelle dem Großteil der vielen eingelangten Empfehlungen und Stellungnahmen entsprochen wird. Das neue Tierschutzgesetz kann mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und den NEOS rechnen.

Die Grünen hätten sich durch die Novelle u.a. klare Regelungen für die Kastration von Katzen bei der bäuerlichen Haltung erwartet. Dieunklare Gesetzeslage führe in der Praxis zu Problemen mit Streunerkatzen im Umfeld von Bauernhöfen, die krank, unterernährt und von Parasiten befallen seien. Um ein Ausbreiten einzudämmen, würden sich oft Privatpersonen oder Tierschutzinitiativen um diese ausgewilderten Katzenpopulationen kümmern. Nach Meinung der Grünen sollten außerdem in Zusammenarbeit mit den Ländern Förderprogramme für Katzenkastrationen entwickelt werden.

Wachteln in die Tierhalteverordnung

Alle Parlamentsfraktionen sprechen sich dafür aus, Wachtelhaltung in der Tierhaltungsverordnung aufzunehmen. Die Idee basiert auf einer Entschließung des Team Stronach.

Novelle zur Lebensmittelsicherheit

Eine von der Regierung vorgelegte Novelle zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, die im Wesentlichen Anpassungen an das Unionsrecht enthält, wurde ebenfalls einstimmig ins Plenum geschickt. Die Umsetzung bringt u.a. den Wegfall des Konzepts "diätetische Lebensmittel". Geregelt bleiben aber weiterhin Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, Getreidebeikost und andere Beikost, Lebensmittel für medizinische Zwecke und Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung. Diese werden unter dem Begriff "Lebensmittel für spezielle Zwecke" in das Gesetz aufgenommen. Außerdem wird noch eine Meldeverpflichtung für – noch nicht am Markt befindliche - Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke eingeführt.

Verzögerung des Gesundheitsberuferegisters um ein halbes Jahr

Der Start des Gesundheitsberuferegisters wird um ein halbes Jahr verschoben. Ursprünglich war vorgesehen gewesen, mit der Registrierung Anfang 2018 zu beginnen. Unter anderem müssen sich diplomierte KrankenpflegerInnen, PflegeassistentInnen, PhysiotherapeutInnen und LogopädInnen vor Beginn ihrer Berufsausübung in einem Register für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe registrieren lassen.

Apothekerkammergesetz

Mit der Novelle zum Apothekerkammergesetz wird eine Anregung des Rechnungshofs aufgegriffen und die Apothekerkammer dazu gebracht, eine Haushaltsordnung einzuführen. Auch die unbefristete Bestellung des Disziplinaranwalts und seines Stellvertreters hat sich nach Meinung des Gesundheitsministeriums als unpraktikabel und nicht mehr zeitgemäß erwiesen. Auch hier sind wahrscheinlich keine Gegenstimmen im Nationalrat zu erwarten.

Technische Anpassungen im ASVG

Um redaktionelle Anpassungen im ASVG geht es dann in einem gemeinsamen Regierungsantrag, der auch mit den Stimmen der Grünen und des Team Stronach rechnen kann. Ursprünglich war angedacht gewesen, auch das Thema Arzneimittelkosten im Antrag zu berücksichtigen. Darüber soll bis Ende März aber noch mit den Krankenkassen und den Pharmafirmen verhandelt werden.

Finanzierung des Gesundheitswesens aus einem Topf

Die Grüne drängen auf die Finanzierung des Gesundheitswesens aus einem Topf. Solange es etwa für die Sozialversicherung ein Vorteil sei, die Behandlungskosten dem Land zu überlassen und umgekehrt, werde es keine optimierte Versorgung im Sinne der PatientInnen geben, bemängeln sie. Richtig populär ist der Vorstoß bei den Regierungsfraktionen bisher aber nicht, FPÖ und NEOS stellen sich hinter die Idee der Grünen. Gesundheitsministerin Rendi-Wagner verwies in diesem Zusammenhang auf die im vergangenen Jahr beschlossene Gesundheitsreform.

Häftlinge in gesetzliche Krankenversicherung einbeziehen

Keine Zustimmung im Nationalrat erwartet außerdem eine Entschließung der FPÖ, sie will Häftlinge in die gesetzliche Krankenversicherung einbeziehen. Die Freiheitlichen erwarten sich davon Einsparungen für den Bund, der derzeit – zum Tarif für unversicherte PrivatpatientInnen – die Kosten für die ärztliche Behandlung von Häftlingen übernimmt.

Spitalsplanung in Bundeskompetenz

Anstatt sich auf die Umsetzungsbereitschaft von Landeshauptleuten zu verlassen, sollte die österreichweite Spitalsplanung in den Kompetenzbereich des Bundes übergeben werden, fordern die NEOS. Der Antrag wird wohl wie im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ abgelehnt.

Abkommen mit der Schweiz und Liechtenstein über polizeiliche Zusammenarbeit

Gegen die Stimmen der Grünen hat der Innenausschuss einen Vertrag zwischen Österreich, der Schweiz und Liechtenstein über grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit sowie eine zugehörige Durchführungsvereinbarung ins Plenum weitergeleitet. Die Abkommen sollen einen seit Juli 2001 geltenden Vertrag ersetzen und, wie ähnliche Abkommen mit anderen Nachbarländern, die Effizienz der Polizeiarbeit in Bezug auf Gefahrenabwehr und Strafverfolgung weiter verbessern. Überdies wird die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsdelikten erleichtert. Da sowohl der Vertrag als auch die Vereinbarung Kompetenzen der Länder berühren, muss auch der Bundesrat zustimmen.

Mit dem Vertrag geregelt werden neben der behördlichen Zusammenarbeit und Fragen des Informationsaustausches unter anderem auch die Verfolgung einer Person über die Grenze hinweg, das vorläufige Einschreiten von ExekutivbeamtInnen im Grenzgebiet des Nachbarstaates bei unmittelbarer erheblicher Gefahr, verdeckte Ermittlungen, die Unterstützung bei Rückführungen sowie der Zeugen- und Opferschutz. Zudem soll erstmals eine umfassende Amts- und Rechtshilfe bei der Ahndung von Verkehrsdelikten vereinbart und dazu eine ergänzende Durchführungsvereinbarung abgeschlossen werden.

Private Sicherheitsverträge im Schubhaftzentrum Vordernberg

Nach der Rechnungshofkritik am Schubhaftzentrum Vordernberg Ende letzten Jahres steht das bei Teilen der Opposition umstrittene Zentrum nun auch auf der Tagesordnung des Nationalrats. Der Rechnungshof kritisiert das Schubhaftzentrum in einem seiner Berichte als unausgelastet, zu teuer und unwirtschaftlich. Hier setzt auch ein vom Menschenrechtsausschuss abgelehnter Antrag der Grünen an. Die vertraglich für 15 Jahre vereinbarten Pauschalzahlungen an die private Sicherheitsfirma G4S, die laut Entschließung für ihre Leistungen 400.000 € im Monat von der Gemeinde Vordernberg bekommt, sind aus Sicht der Oppositionspartei nicht mehr tragbar. Das Innenministerium soll nach Meinung der Grünen aus den Verträgen mit der Gemeinde Vordernberg aussteigen und neue Verträge ohne Auslagerungen an Privatunternehmen abschließen.

Neben den Grünen wollen auch die NEOS die Auslagerung von Sicherheitsaufgaben in Schubhaftzentren an Private stoppen. Sie sehen Graubereiche und kritisieren Rechtsschutzlücken für dort angehaltene Menschen etwa im Fall von rechtswidrigem Handeln privater Wachebediensteter.

Mehr Menschenrechtskenntnisse für den Innenminister

Die Grünen fordern Innenminister Wolfgang Sobotka in einer Entschließung auf, grundrechts- und menschenrechtskonforme Politik zu machen. Andernfalls sollte sich der Minister Menschenrechtskenntnisse anhand von Fachliteratur, Schulungen oder Gesprächen mit ExpertInnen aneignen. Die Bedenken der Grünen gegenüber der Amtsführung Sobotkas betreffen neben jüngsten Vorschlägen zur Einschränkung des Demonstrationsrechts außerdem seine Überlegungen zur Vernetzung privater Videokameras oder zu QR-Codes für BürgerInnen.

Für die SPÖ grenzt der Antrag an Beleidigung, "einem Parlament unwürdig" lautete der Kommentar dazu von der ÖVP.

Leicht lesbare Behördenformulare

Der Menschenrechtsausschuss sieht in der Verwaltung Bedarf an barrierefreien Informationen. Im Auge hat die von allen Parlamentsfraktionen unterstützte Entschließung dabei v.a. Formulare von Sicherheitsbehörden, wie sie beispielsweise tag täglich in Asylverfahren oder bei Festnahmen zum Einsatz kommen. Auch Menschen mit Leseschwächen oder Sprachschwierigkeiten sollten behördliche Formulare und Broschüren leicht lesen und gut verstehen können, so der Wunsch an das Innenministerium.

Marktüberwachung von Funkanlagen wird neu geregelt

Das Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz (FMaG) regelt künftig den Binnenmarkt im Bereich der Funkanlagen und ersetzt das Bundesgesetz für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG). Darin wird sichergestellt, dass nichtkonforme Funkanlagen auf dem gesamten EU-Markt gleich behandelt werden. Dazu werden Begriffsbestimmungen vorgenommen und Konsumentenschutzbestimmungen eingeführt. Im Hinblick auf den Konsumentenschutz stellte der Forschungsausschuss einstimmig fest, dass sämtliche Unternehmen - Gerätehersteller und Dienstebetreiber - Warnfunktionen für HandynutzerInnen zur Kostenkontrolle und –beschränkung unterstützen müssen.

Nationalrat für verstärkte Förderung sozialer Innovationen

Basierend auf einer Initiative der Grünen spricht sich der Forschungsausschuss dafür aus, bessere Rahmenbedingungen für soziale Innovationen zu schaffen, und hat dem Plenum eine entsprechende Empfehlung vorgelegt. So sollen künftig strukturelle Veränderungen in der Wirtschaft verstärkt und rasch berücksichtigt, der Zugang zu Förderungen für soziale Innovationen soll einfacher gestaltet werden. In diesem Sinne richten sich die Abgeordneten auch an die EU, soziale Innovation mehr zu unterstützen. Sie halten fest, dass neben den technologischen die sozialen Innovationen immer wichtiger für die Bewältigung der großen Zukunftsthemen Klimawandel, Energieversorgung, demographische Entwicklung, Umweltschutz und Gesundheitsversorgung würden.

Voraussichtlich nicht durchkommen werden die NEOS mit ihrer Forderung nach Entpolitisierung der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Die FFG sollte mit unabhängigen ExpertInnen besetzt werden, so der Antrag, zudem sei der Beirat entgegen den gesetzlichen Bestimmungen rein männlich besetzt gewesen. Während Staatssekretär Harald Mahrer im Ausschuss Versäumnisse hinsichtlich der Parität zwischen Männern und Frauen einräumte, verwahrte sich die Ausschussmehrheit gegen den Vorwurf politischer Einflussnahme. In der FFG gebe es eine hervorragende Gesamtsituation, auch habe der Rechnungshof das interne Kontrollsystem der FFG gelobt.

RH-Berichte: Finanzierung der Wiener U-Bahn, Brenner Basistunnel, VOR

Unter einem verhandelt werden dann drei Rechnungshofberichte, in denen es u.a. um die Finanzierung der Wiener U-Bahn geht. Für den Ausbau der Wiener U-Bahnen U3 und U6 hatten der Bund und das Land Wien 1979 eine 15a-Vereinbarung zur Kostenteilung von jeweils der Hälfte abgeschlossen. Die nunmehrige Kritik des Rechnungshofs: Die Vereinbarung wurde ab 1980 privatrechtlich fortgesetzt, was eine Umgehung der Vorschriften der Finanzverfassung darstellt. Finanzzuweisungen würden bzw. werden ohne gesetzliche Regelung vorgenommen und dabei würde die Zuständigkeit des Nationalrats unterlaufen, so die Kritik der PrüferInnen. Für die Finanzierung der U2- und U5-Erweiterung braucht es die Zustimmung des Parlaments. Im Rechnungshofausschuss kündigte Verkehrsminister Leichtfried dazu eine 15a-Vereinbarung bzw. ein Gesetz für die fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn an.

Außerdem wird es um das Milliardenprojekt Brenner Basistunnel gehen. In einer umfassenden Gebarensüberprüfung hat der Rechnungshof in einem weiteren Bericht auf einen starken Kostenanstieg für das Projekt im Laufe der Planungsphase hingewiesen. Er sieht außerdem offene Fragen, die für die Republik noch ein weiteres Finanzierungsrisiko nach sich ziehen könnten. Laut Bericht besteht auch ein Spannungsfeld zwischen der angekündigten vollen Inbetriebnahme des Tunnels Ende 2026 und dem teilweise schleppenden Ausbau der Zulaufstrecken vor allem auf deutscher Seite. Daraus resultierende Kapazitätsengpässe könnten den verkehrspolitischen Nutzen des Gesamtprojekts insgesamt in Frage stellen, lautet das Fazit der PrüferInnen.

Zur Diskussion steht unter diesem Punkt schließlich ein Prüfbericht über den Verkehrsverbund Ost–Region (VOR), der den öffentlichen Personennah– und Regionalverkehr im Osten Österreichs abdeckt.

Während des Prüfzeitraums 2010 bis 2014 bemängelt der Rechnungshof darin insbesondere die damals noch bestehenden unterschiedlichen Tarifsysteme. Entsprechende Empfehlungen sind währenddessen umgesetzt worden. Die Verkehrsverbünde Ostregion und Niederösterreich-Burgenland wurden 2016 zusammengelegt und Tarife angeglichen.(Schluss) keg/jan