Parlamentskorrespondenz Nr. 375 vom 30.03.2017

Gesundheitsberuferegister: Nationalrat nimmt Nachbesserungen vor

Start wird um ein halbes Jahr auf Mitte 2018 verschoben

Wien (PK) – Der Start für das neue Gesundheitsberuferegister wird um ein halbes Jahr nach hinten verschoben. Diplomierte KrankenpflegerInnen, PflegeassistentInnen, PhysiotherapeutInnen, LogopädInnen und weitere Angehörige von Gesundheitsberufen werden sich erst ab Juli 2018 bei der Arbeiterkammer bzw. der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) registrieren lassen müssen. Das sieht eine Gesetzesnovelle vor, die heute mit breiter Mehrheit vom Nationalrat angenommen wurde. Grund für die Verschiebung sind notwendige technische Vorbereitungsarbeiten, unter anderem geht es darum, bei Online-Registrierungen den Datenschutz zu gewährleisten. Außerdem enthält die Novelle eine Reihe von Bestimmungen zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands. Für Pflegeberufe ist eine Kompetenzerweiterung vorgesehen.

Bei der Registrierung werden keine Gebühren anfallen, wie Johann Hechtl (S) in der Debatte hervorhob. Ihm zufolge hat es in dieser Frage harte Verhandlungen mit dem Finanzminister gegeben. Zudem wertete es Claudia Durchschlag (V) als ausdrücklich positiv, dass die Registrierung vorrangig online erfolgen soll.

Generell machte Durchschlag geltend, dass die vorgesehene Registrierung sowohl im Interesse der Betroffenen als auch im Interesse der PatientInnen liege. Dadurch werde nicht zuletzt gewährleistet, dass die Berufsangehörigen eine Ausbildung haben, die österreichischen Gesetzen entspricht. Auch Abgeordneter Hechtl und seine Fraktionskollegin Ulrike Königsberger-Ludwig hoben den Aspekt der Patientensicherheit hervor. Mit dem Gesundheitsberuferegister bringe man etwas Licht in eine Black Box, sagte Erwin Rasinger (V), derzeit wisse niemand so genau, wie viele Menschen im Bereich der Gesundheitsberufe tatsächlich beschäftigt sind.

Zustimmung erhielt das Gesetz auch von den Grünen und den NEOS, auch wenn Grün-Abgeordneter Karl Öllinger die weitere Verzögerung bedauerte. Er ortet nach einigen gerechtfertigten Bedenken mittlerweile auch eine relativ große Akzeptanz bei den betroffenen Berufsverbänden. Dass es mit der GÖG und der Arbeiterkammer zwei Registrierungsstellen gibt, hält Gerald Loacker (N) nicht für wirklich plausibel, die NEOS würden ein Auge darauf haben, dass die Registrierung nicht zu bürokratisch wird.

Die betroffenen Berufsgruppen seien mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht sehr glücklich, glaubt hingegen Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F). Das Gesetz habe eine sehr lange Geschichte, der damalige Minister Alois Stöger habe es von Anfang an "vermurkst". Auch das Team-Stronach lehnte die Gesetzesnovelle ab. Ulrike Weigerstorfer sprach von einem Bürokratiemonster und wies auf kritische Stellungnahmen von Datenschutzexperten hin. Rupert Doppler (o.F.) versteht nicht, warum zwei verschiedene Stellen für die Registrierung zuständig sind.

Die Registrierung im Gesundheitsberuferegister ist künftig Voraussetzung für die Ausübung der Berufstätigkeit. Jene, die am 1. Juli 2018 schon einschlägig berufstätig sind, haben ein Jahr, also bis 30. Juni 2019, Zeit, sich erstmalig anzumelden. (Fortsetzung Nationalrat) gs