Parlamentskorrespondenz Nr. 393 vom 03.04.2017

Neu im Sozialausschuss

Oppositionsanträge zu den Themen Pensionen, Sozialversicherung, Pflege und Arbeitslosengeld

Pensionskonto: NEOS fordern mehr Information

Wien (PK) – Die NEOS sprechen sich dafür aus, künftig allen pensionsversicherten Personen jährlich eine Pensionskontomitteilung zu übermitteln. Aus dieser Mitteilung soll auch hervorgehen, wie hoch die Pension – unter Zugrundelegung eines fiktiven Versicherungsverlaufs auf Basis der bisher durchschnittlich eingezahlten Beiträge – voraussichtlich ausfallen wird, und zwar berechnet für verschiedene Pensionsantrittsalter (2068/A(E)). Wenn ersichtlich ist, welche finanziellen Vorteile ein späterer Pensionsantritt hat, könnte das ein Anreiz sein, länger im Erwerbsleben zu bleiben, hofft Gerald Loacker. Damit würde man ohne Verbote, Gebote oder Gesetze eine Verhaltensänderung bei den Versicherten bewirken können. Vorbild in dieser Frage ist für Loacker Schweden.

Weiters tritt Loacker dafür ein, am Pensionskonto künftig auch jene Pensionsansprüche auszuweisen, die aus betrieblichen Vorsorge- und Pensionskassen bzw. aus der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge resultieren (2070/A(E)). Aufgrund der Zuordenbarkeit dieser Ansprüche zu einer bestimmten Sozialversicherungsnummer sollte das technisch kein Problem sein, meint er. Ziel der Maßnahme ist mehr Transparenz über bestehende Anwartschaften.

Grüne machen sich für erwerbstätige MindestpensionistInnen stark

Ebenfalls einen Antrag zum Thema Pensionen haben die Grünen eingebracht. Sie machen sich für jene Personen stark, die eine sehr niedrige Pension unterhalb des Ausgleichszulagenrichtsatzes beziehen und nebenher erwerbstätig sind (2084/A). Die durch die fortgesetzte Erwerbstätigkeit erworbenen zusätzlichen Pensionsansprüche erhöhen zwar das Einkommen der betroffenen PensionistInnen in der Erwerbsphase, macht Judith Schwentner geltend. Wird der Job quittiert, ist dieser Vorteil aber weg, da die Eigenpension in jedem Fall nur bis zur Höhe der Ausgleichszulage aufgestockt wird. Schwentner hält das nicht nur für ungerecht, sondern auch für kontraproduktiv, weil der Anreiz für eine Erwerbsarbeit neben dem Pensionsbezug sinkt und damit das Sozialsystem stärker belastet wird. Die von ihr vorgeschlagene Änderung des ASVG sieht in diesem Sinn vor, besondere Höherversicherungsbeiträge nach Beendigung der Erwerbstätigkeit künftig nicht mehr auf die Ausgleichszulage anzurechnen.

Krankengeld für Selbständige: Grüne fordern faire Lösung

Beantragt hat Abgeordnete Schwentner auch eine Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG). Sie will damit erreichen, dass Selbständige mit niedrigem Einkommen, die eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, wieder ein höheres Krankengeld erhalten (2082/A). Die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft habe ihre Satzung rückwirkend mit 1. Jänner zu Ungunsten der betroffenen Personengruppe geändert, kritisiert sie. Für die gleichen Beiträge würde nur mehr ein Drittel der ursprünglichen Leistung bezahlt. Es sei außerdem unsachlich, dass Personen mit einer vorläufigen Beitragsgrundlage von 426 € die gleichen Beiträge zu zahlen haben wie Personen mit einer vorläufigen Bemessungsgrundlage von 1.200 € pro Monat, nämlich 30,77 €, die einen im Krankheitsfall jedoch 24 € und die anderen nur 8,42 € pro Tag bekommen.

Team Stronach fordert mehr Unterstützung für pflegende Angehörige

Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige fordert das Team Stronach (2101/A(E)). Nach Meinung von Sozialsprecherin Waltraud Dietrich braucht es einschlägige staatliche Einrichtungen, um pflegende Angehörige im täglichen Leben effektiv zu entlasten und ihnen zu ermöglichen, Auszeiten für Urlaub und Entspannung zu nehmen. Pflege sei eine enorme Belastung, gibt sie zu bedenken, vor allem für Pflegende von Demenzkranken sei die Situation schwierig. Viele Betroffene fühlten sich derzeit vom Staat im Stich gelassen.

Arbeitslosengeld: Team Stronach sieht ÖsterreicherInnen benachteiligt

Ein weiterer Entschließungsantrag von Abgeordneter Dietrich bezieht sich auf das Arbeitslosenversicherungsgesetz (2102/A(E)). Dietrich erachtet es als paradox, dass arbeitslose Personen aus dem EU-Ausland mit ausreichenden Beschäftigungszeiten in anderen Ländern auch dann beim AMS Arbeitslosengeld beantragen können, wenn sie nur einen 1 Tag in Österreich beschäftigt waren. Damit sind sie ihrer Meinung nach gegenüber ÖsterreicherInnen privilegiert, die in der Regel 52 Arbeitswochen in den vergangenen 2 Jahren bzw. 28 Arbeitswochen in den letzten 12 Monaten nachweisen müssten. Dietrich fordert in diesem Sinn eine Gleichstellung bei der Wartefrist. (Schluss) gs