Parlamentskorrespondenz Nr. 433 vom 07.04.2017

Neu im Umweltausschuss

Oppositionsanträge zu Umweltschutzmaßnahmen

Wien (PK) – Der weiteren Umsetzung der Aarhus-Konventionen und einem eigenen Bundesnaturschutzgesetz widmen sich die NEOS in mehreren Entschließungsanträgen. Darüber hinaus sind für sie die Einräumung der Parteienstellung für AnrainerInnen in UVP-Feststellungsverfahren und die Feststellung der Naturverträglichkeit des 2,5-Hektar-Flächenziels aktuelle Streitthemen im Umweltbereich. Die FPÖ pocht indes auf die Bereitstellung von Geldern für Hangwasserschutzmaßnahmen.

NEOS fordern ein einheitliches Bundesnaturschutzgesetz sowie …

Michael Bernhard macht sich in mehreren Entschließungsanträgen für die Umwelt stark. So fordert er ein bundesweit einheitliches und effizient umgesetztes Bundesnaturschutzgesetz (2073/A(E)). Als strukturell schwierig definiert Bernhard die aktuelle Situation hinsichtlich Umweltschutzmaßnahmen, falle der Naturschutz doch in den Kompetenzbereich der Länder. Er führt auch die künftigen Herausforderungen und die Entwicklungen der Tier- und Pflanzenwelt aufgrund des Klimawandels vor Augen. Der NEOS-Mandatar schlägt deshalb ein bundesweites Naturschutzgesetz vor, auch um auf internationale Verpflichtungen effizienter und flexibler reagieren zu können.

… Parteistellung für AnrainerInnen in UVP-Feststellungsverfahren und …

Der Umweltsprecher der NEOS legt eine weitere Initiative vor, die AnrainerInnen in Feststellungsverfahren Parteistellung einräumen soll (2072/A(E)). Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung hätten AnrainerInnen bereits Parteistellung, in den Verfahren, die über die Notwendigkeit solch einer UVP entscheiden, fehle diese Mitsprachemöglichkeit allerdings. Michael Bernhard verweist darüber hinaus auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs aus 2015, wonach AnrainerInnen bei Großprojekten mehr Mitspracherecht einzuräumen sei und die aktuelle Rechtslage als unionswidrig bezeichnet wird.

… Reduzierung der Flächenverbauung

Die zunehmende Verbauung von Freiflächen stößt den NEOS ebenfalls bitter auf. Sie fordern daher Entwicklungsmaßnahmen und Kennzahlen im Budget 2018 für das 2010 festgelegte 2,5-Hektar-Flächenziel (2075/A(E)), wonach pro Tag nicht mehr Fläche neu in Anspruch genommen werden darf. Die Naturverträglichkeit dieser Maßnahmen soll ebenfalls sichergestellt werden. Michael Bernhard unterstreicht die Dringlichkeit seines Antrags mit dem Hinweis darauf, dass die verbaute Fläche in Österreich schneller als die Bevölkerung wachse. Mit der Zersiedelung gehe eine steigende Verkehrsbelastung einher - Staus, Zeitverluste, Lärm-, Umwelt- und Klimakosten sind die Folge. Auch bei der Förderung erneuerbarer Energieträger braucht es Bernhard zur Folge ein Nachhaltigkeitskonzept. Zahlen des Umweltbundesamts untermauern den Vorstoß, 2009 bis 2012 betrug die Flächenneuinanspruchnahme demzufolge 22,4-Hektar pro Tag.

Ganzheitliche Umsetzung der Aarhus-Konvention

Die Umsetzung der Aarhus-Konvention ist für Michael Bernhard bisher zu wenig fortgeschritten. Der NEOS-Abgeordnete fordert daher in einem gleichlautenden Vorstoß Bürgerinitiativen, Umweltorganisationen und Einzelpersonen Mitsprache- und Konsultationsrecht in Umweltangelegenheiten einzuräumen (2090/A(E)).

Die Aarhus-Konvention sieht grundsätzlich eine stärkere Miteinbeziehung der Bevölkerung in Genehmigungsverfahren und Informationsrechte vor und schafft gerichtliche Umsetzung von Umweltrechten und ihrer Verletzung. Sie wurde bereits im Juni 1998 unterzeichnet.

FPÖ: Mittel für Hangwasserschutzmaßnahmen

Die benötigten Mittel für den Schutz vor Hangwässern und Sturzfluten werden, so Walter Rauch und Roman Haider in ihrer Initiative (2105/A(E)), bisher nicht ausreichend zur Verfügung gestellt. Die FPÖ pocht daher auf Ausschüttung zusätzlicher Gelder. Die Finanzierung und Förderung seien bereits in einem Erlass des Umweltministeriums definiert worden, zusätzliche Gelder stünden allerdings bislang nicht zur Verfügung und müssten aus dem grundsätzlich zu kleinen Topf für Hochwasserschutzmaßnahmen der Länder kommen. Es bestehe rascher Handlungsbedarf bei der Förderung seitens des Bundes, drängen die Abgeordneten, die benötigten Maßnahmen zum Schutz vor Hangwässern seien umgehend einzurichten. Eine Verzögerung der Umsetzung und Errichtung könnte sich rasch in ein bedrohliches Szenario für die betroffene Bevölkerung wandeln. (Schluss) wat