Parlamentskorrespondenz Nr. 446 vom 18.04.2017

Neu im Budgetausschuss

Budgeterfolg Februar 2017 verzeichnet 10% mehr Einzahlungen

Wien (PK) – Der Budgeterfolg im Februar 2017 zeigt höhere Ein- und etwas geringere Auszahlungen als im Vorjahr. Daraus resultiert ein relativ geringer Nettofinanzierungsbedarf von -0,7 Mrd. €, der um 1,2 Mrd. € (61,8%) besser als im Vorjahr ist, heißt es seitens des Finanzministeriums in einem Bericht an den Budgetausschuss (131/BA). Grund dafür sind höhere öffentliche Abgaben und steigende Rückflüsse aus der EU.

Nettofinanzierungsbedarf um 62% besser als im Vorjahr

Die Einzahlungen von Jänner bis Februar 2017 betrugen 11,5 Mrd. € und sind um 1,1 Mrd. € (10,3%) höher als im Vorjahr. Das Finanzministerium begründet diesen Zuwachs mit Mehreinzahlungen aus den Untergliederungen (UG) Öffentliche Abgaben (+594,9 Mio. €), Kassenverwaltung (+603,8 Mio. €) und Arbeit (+40,5 Mio. €). Geringere Einzahlungen in der UG Justiz (-78,7 Mio. €) und UG Familien und Jugend (-38,4 Mio. €) kompensieren diese Effekte teilweise.

Die Auszahlungen waren von Jänner bis Februar 2017 mit 12,3 Mrd. € im Vorjahresvergleich um 1,1% geringer als zuvor. Die Auszahlungsstruktur war geprägt durch die Übertragung von MitarbeiterInnen aus dem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis bei der Bank Austria in die gesetzliche Pensionsversicherung. Höhere Auszahlungen wurden in den Untergliederungen Inneres (+112,2 Mio. €), Militärische Angelegenheiten und Sport (+111,9 Mio. €), Arbeit (+42,8 Mio. €), UG Verkehr, Innovation und Technologie (+41,6 Mio. €), UG Finanzausgleich (+45,1 Mio. €) und UG Finanzierungen, Währungstauschverträge (+158,4 Mio. €) verzeichnet.

Aktuelle Budgetdaten (Finanzierungsrechnung) im Jahresvergleich  

Allgemeine Gebarung

in Mio. €

Jän-Feb 2016

Jän-Feb 2017

Differenz

in Mio. €

Differenz

in Prozent

Einzahlungen

10.427,7

11.505,4

1.077,7

10,3

Auszahlungen

12.392,1

12.255,4

-136,7

-1,1

Nettofinanzierungsbedarf

-1.964,4

-749,9

1.214,5

61,8

Entwicklung der Steuererlöse

Die signifikanten Mehreinzahlungen bei den öffentlichen Abgaben werden auf die Steuerreform 2015/2016 zurückgeführt. Die wesentlichsten Gründe dafür sind das höhere Aufkommen bei der Körperschaftsteuer (+150,7 Mio. €), sowie der Umsatzsteuer (+290,8 Mio. €). Positive Effekte wurden auch bei der Stabilitätsabgabe verzeichnet. Bereits in den ersten beiden Monaten von den Banken abgeführte Abschlagszahlungen wirken sich mit einem Plus von 328 Mio. € gegenüber dem Vorjahr aus.

Demgegenüber wurden laut Finanzministerium geringere Einzahlungen bei der Lohnsteuer (-243,8 Mio. €) verzeichnet. Die Einkommensteuer verharrte weitgehend auf dem Niveau von Februar 2016. Die ebenfalls von der Steuerreform betroffene Immobilienertragsteuer betrug im Februar 36,2 Mio. €. Zurückgegangen sind auch die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer (-60,4 Mio. €) – dies ist, Schelling zufolge,  Vorzieheffekten in den ersten Monaten des Vorjahres geschuldet.

Die Zahlungen an die EU waren um 171,7 Mio. € höher als im Vorjahr. Diese können laut Finanzministerium von österreichischer Seite nicht beeinflusst werden, das Cash-Management der EU rufe diese nach Bedarf ab. Insgesamt betragen die Einzahlungen aus öffentlichen Nettoabgaben 7,8 Mrd. € und sind um 0,6 Mrd. € (+8,2%) höher als im Vorjahreszeitraum.

Neben den öffentlichen Abgaben gab es auch signifikante Mehreinzahlungen in der UG Kassenverwaltung (+603,8 Mio. €). Diese sind hauptsächlich auf höhere Rückflüsse aus der EU zurückzuführen. Mindereinzahlungen gibt es in der UG Justiz (-78,7 Mio. €), was mit einer Kartellstrafe und einer Gerichtsgebühr für ein Hypo-Großverfahren sowie mit geringeren Einzahlungen bei den Gerichtsgebühren begründet wird. (Schluss) gro

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen auf der Website des Parlaments unter www.parlament.gv.at/fachinfos/budgetdienst. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums www.bmf.gv.at.