Parlamentskorrespondenz Nr. 502 vom 03.05.2017

Neu im Wirtschaftsausschuss

Regierung legt Novelle zum Maß- und Eichgesetz vor

Wien (PK) - Durch technische Entwicklungen ist es heute möglich, Eichpflichten zu reduzieren sowie Intervalle zur Nacheichung zu verlängern, wodurch sich eine Entlastung für die Verwender von Messgeräten ergibt. Von diesem Befund geht eine Novelle zum Maß- und Eichgesetz aus (1611 d.B.), die nun bei einer Reihe von Messgeräten, etwa bei Abwasserzählern oder Drehzahlmessern, die Eichpflicht streicht. Für andere Geräte wie z.B. Längenmessgeräte wiederum entfällt die Nacheichpflicht, während von der Verlängerung der Nacheichfristen schließlich elektronische Elektrizitätszähler, Gaszähler oder Reifendruckmessgeräte betroffen sind. Wie den Erläuternden Bemerkungen zu entnehmen ist, soll die Novelle nach fünf Jahren für die Verwender der Messgeräte eine Einsparung von rund 15,2 Mio. € jährlich und den Entfall von 164.000 Messungen pro Jahr bringen. (Schluss) hof


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