Parlamentskorrespondenz Nr. 511 vom 03.05.2017

Neu im Unterrichtsausschuss

Antrag der Grünen zur Neuregelung der Ferienzeiten, FPÖ-Antrag zur freien Meinungsäußerung von Lehrpersonen

Wien (PK) – Harald Walser, Bildungssprecher der Grünen, fordert eine Neuregelung der schulautonomen Tage unter Berücksichtigung pädagogischer Gesichtspunkte und die bundesweite Einführung jährlicher Herbstferien sowie die Schaffung von Betreuungsangeboten für PflichtschülerInnen an unterrichtsfreien Werktagen.

Die FPÖ-Abgeordneten Peter Wurm und Wendelin Mölzer bemängeln Bestimmungen im Lehrerdienstrecht wonach das Lehrpersonal in der freien Meinungsäußerung und der kritisch-reflektierenden Dienstausübung beschränkt sei.

Grüne für Herbstferien und die Schaffung von Betreuungsangeboten für PflichtschülerInnen

Die geltende Ferienordnung an Österreichs Schulen habe mehr historische als pädagogische Gründe, so die Grünen. Das habe nicht nur Folgen für die Betreuungssituation der SchülerInnen, sondern auch negative Auswirkungen auf eine ausgewogene Verteilung von Unterrichts- und Erholungsphasen.

Besonders für Eltern mit Kindern an verschiedenen Schulen sei es eine Herausforderung, an schulautonomen Tagen - die reguläre Werktage sind - die Betreuung ihrer Kinder zu organisieren. Aus pädagogischer Sicht stelle die Zeit zwischen Schulbeginn im Herbst und Weihnachten für die SchülerInnen eine große Belastung dar. Die Grünen fordern daher mit Blick auf eine bessere Planbarkeit und die Entlastung der SchülerInnen in der Zeit zwischen Sommer- und Weihnachtsferien die Einführung bundesweiter Herbstferien von Ende Oktober bis Anfang November. Außerdem sollten Betreuungsangebote für PflichtschülerInnen an unterrichtsfreien Werktagen geschaffen werden (2116/A(E)).

Freiheitliche fordern mehr Freiheiten für LehrerInnen

Die Verschwiegenheitspflicht des Lehrpersonals laut Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, darf aus Sicht der Freiheitlichen nicht über allgemeine Geheimhaltungsinteressen hinausgehen. Kritisch zu beurteilen sei auch die Abhängigkeit der LehrerInnen von den jeweiligen SchulleiterInnen, die durch ihre Leistungsberichte indirekt Druck ausüben könnten.

Weiters dürften Belehrungen und Ermahnungen als Instrument des Disziplinarrechts nicht erst nach Ablauf von drei Jahren – wie im Gesetz festgeschrieben - sondern zu keinem Zeitpunkt zu dienstlichen Nachteilen für das Lehrpersonal führen. Zudem äußerten sich die Freiheitlichen in dem Entschließungsantrag kritisch zu den Bestimmungen zur vorläufigen Suspendierung einer Lehrkraft. Diese würden in der aktuellen Formulierung keinen konkreten Tatbestand aufweisen und seien daher dazu geeignet, Druck auszuüben. Daher fordern die Freiheitlichen mehr Meinungsäußerungsfreiheit für Lehrpersonal (2126/A(E)). (Schluss) gro/ten

Themen